Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 20/05/2025 12:00
Dienststelle : 12-Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung
Kennziffer : PE/327/S/ Assitant dealing with ICT (AST4)

STELLENAUSSCHREIBUNG PE/327/S

 

 BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT

 

Assistentin/Assistent im Bereich IKT (AST 4)

 

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den dieser Stellenausschreibung beigefügten Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber aufmerksam durch.

 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die Vorschriften für Ausleseverfahren und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

 

INHALT

  

A.               ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  

B.               VERFAHREN

  

C.               EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

ANHANG:    LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

1.         Allgemeines

 

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung von drei Stellen von Bediensteten auf Zeit (AST 4) in der Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) und in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) zu eröffnen. Gesucht werden Assistentinnen bzw. Assistenten im Bereich IKT-Beziehungen.

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 4, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 5 279,52 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

 

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

 2.         Art der Tätigkeit

 

Die Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) erbringt Dienstleistungen im Bereich IT und Kommunikation zur Unterstützung der Arbeit des Europäischen Parlaments. Sie entwickelt und pflegt ein mehrsprachiges internes Arbeitsumfeld und sorgt für einen sicheren Zugang zu wichtigen Dokumenten. Die GD ITEC verwaltet die IT-Systeme des Parlaments, vereint seine Innovationsstrategie mit institutionellen Bedürfnissen und überwacht die sichere und nachhaltige IT-Infrastruktur. Sie ist zudem für die Erstellung und Verbreitung parlamentarischer Dokumente zuständig und arbeitet bei amtlichen Veröffentlichungen mit dem Amt für Veröffentlichungen zusammen.

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) ist für die technische und administrative Aufsicht über die vom Parlament genutzten Gebäude in Brüssel, Luxemburg und Straßburg und die Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten verantwortlich. Sie verwaltet die Ausstattung und die Dienstleistungen der Verwaltungseinheit, die mit dem Betrieb dieser Gebäude verbunden sind, wozu beispielsweise die Bereiche Beschaffung, Transport, Umzüge, Kurierdienste, Verpflegung und Einkaufszentralen gehören. Die GD INLO koordiniert zudem die technischen Modalitäten für Sitzungen.

 

Die neu eingestellte Assistentin bzw. der neu eingestellte Assistent wird am Dienstort Brüssel Teil von dynamischen Teams, die IT-Dienstleistungen für Endnutzerinnen und Endnutzer bereitstellen und den reibungslosen Betrieb von Hardware-, Software- und Netzwerksystemen sicherstellen, indem sie Fehler beheben, technische Unterstützung leisten und Systemupgrades durchführen. Die neu eingestellte Person fungiert in ihrem Referat bzw. ihrer Direktion oder Generaldirektion als Anlaufstelle und Koordinatorin bzw. Koordinator für verschiedene IT-Prozesse. Unter Aufsicht der bzw. des Vorgesetzten und in Einklang mit den von den parlamentarischen Gremien und einschlägigen Vorgesetzten festgelegten Programmen und Prioritäten übernehmen Assistentinnen bzw. Assistenten im Bereich IKT-Beziehungen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten:

·         Bereitstellung von First-Level- und Second-Level-IT-Support, Bearbeitung von Dienstleistungsanfragen, Behebung von Hardware-, Software- und Netzwerkfehlern und Gewährleistung zeitnaher Lösungen;

·         Verwaltung von Nutzerkonten und Zugangserlaubnissen und Bearbeitung von Einstellungs- bzw. Entlassungsverfahren in verschiedenen Systemen;

·         Durchführung von Schulungen zu IT-Belangen und bewährten Verfahren hinsichtlich der Sicherheit und Bereitstellung von Leitlinien für Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf IT-Belange;

·         Installation, Konfiguration, Wartung und Verwaltung von Hardware (Server, Desktops, Laptops und Netzwerkequipment) und Gewährleistung einer angemessenen Bestandsverwaltung;

·         Unterstützung bei der Wartung der Server- und Netzwerkinfrastruktur, Überwachung der Systemleistung, Durchführung von Patches, Behebung von Fehlern und Umsetzung erforderlicher Upgrades;

·         Unterstützung bei der Gestaltung, Entwicklung und Wartung der Anwendungen der Verwaltungseinheit und der Tools für Büroautomation;

·         laufende Berichterstattung über die Teamleistung, Tendenzen bei Vorfällen und die Wirksamkeit der Dienstleistungen und Unterbreitung von Vorschlägen für Prozessverbesserungen sowie Nachverfolgung des Einflusses neuer Tools und Verfahren;

·         verständliche Vermittlung technischer Konzepte an technisch nicht versierte Nutzerinnen und Nutzer und Gebrauch von Problemlösungskompetenzen zur Verbesserung der Dienstleistungserbringung;

·         Aufsicht der Teamkoordinierung und Gewährleistung der Kohärenz von Prozessen und Verfahren in internen und externen Teams an verschiedenen Standorten bei gleichzeitiger Überwachung der Teamleistung und Dienstleistungserbringung zur Aufrechterhaltung festgelegter Qualitätsstandards;

·         Beratung, Unterstützung und Leistungsüberwachung für Teammitglieder, Tätigkeit als Anlaufstelle für Eskalationen und Sicherstellung der Wirksamkeit von Tätigkeiten und Ergebnissen des Teams.

 

Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind ausgezeichnete organisatorische Fähigkeiten und Koordinierungskompetenzen sowie Widerstandsfähigkeit, ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Taktgefühl, gute zwischenmenschliche Fähigkeiten und ein starker Teamgeist erforderlich.

 

Die Stelle umfasst Dienstreisen zu den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments.

  

3.         Zulassungsbedingungen

 

Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

 

a)      Allgemeine Bedingungen

 

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

 

–          Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

–          die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

–          Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

–         den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

 

b)      Besondere Bedingungen

 

i)       Erforderliche Qualifikationen

 

Sie müssen einen postsekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis,

 

 oder

 

einen sekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis, das den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen.    

Abschlusszeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss aus einem Drittstaat verfügen, müssen ihrer Bewerbung eine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Bildungsabschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der folgenden Website: https://www.enic-naric.net.

Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten. Die Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber enthält Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihrem Abschlusszeugnis keine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen, bzw. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschlusszeugnis nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt wurde, werden nicht zum Ausleseverfahren zugelassen.

 

ii)         Erforderliche Berufserfahrung

 

Sie müssen über eine für die Art der Tätigkeiten relevante Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfügen, die sie im Anschluss an die in Ziffer i) genannten Qualifikationen erworben haben, einschließlich zwei Jahren bei einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union und/oder bei einer nationalen Behörde.

 

iii)     Sprachkenntnisse

 

Sie benötigen gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

 

sowie

 

ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2).

Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.

  

Die Beschränkung, dass es sich bei Sprache 2 in diesem Ausleseverfahren um die englische oder französische Sprache handeln muss, ist im dienstlichen Interesse erfolgt. Für die Tätigkeiten einer Assistentin bzw. eines Assistenten im Bereich IKT sind spezifische Kompetenzen erforderlich, etwa im Zusammenhang mit der Überwachung, der Sicherstellung von Unterstützung für verschiedene Nutzerinnen und Nutzer und der Bereitstellung von First-Level- und Second-Level-Support für IT-Belange. Die neu eingestellten Bediensteten müssen in der Lage sein, wahrzunehmende Aufgaben zu verstehen, Probleme zu lösen und sowohl mit Nutzerinnen und Nutzern als auch mit Vorgesetzten sowie mit Kolleginnen und Kollegen wirksam zu kommunizieren.

 

Das Europäische Parlament beschäftigt ein sehr vielfältiges Personal, das sich hauptsächlich auf die Arbeitsorte in Brüssel, Straßburg und Luxemburg verteilt. In diesem mehrsprachigen Kontext beruht die Arbeitsfähigkeit zu großen Teilen auf dem Gebrauch der französischen und der englischen Sprache. Die beiden Sprachen bilden die Grundlage für eine unkomplizierte und effiziente Kommunikation sowie den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit.

 

Die Kenntnis einer dieser beiden Sprachen ist unerlässlich, damit die bzw. der Bedienstete ihre bzw. seine Verpflichtungen wirksam wahrnehmen und im Rahmen der Aufgaben, die sie bzw. er ausüben soll, den Bedürfnissen der Dienststelle gerecht werden kann. Die wahrzunehmenden Aufgaben schließen einen regelmäßigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, den Vorgesetzten und den externen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern ein, die bei ihrer täglichen Arbeit im Wesentlichen diese beiden Sprachen verwenden. Außerdem erfolgen Schulungen, Teamsitzungen und die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptsächlich in englischer und französischer Sprache, wodurch die Bedeutung, Kenntnisse in mindestens einer der beiden Sprachen zu haben, hervorgehoben wird.

 

In der GD INLO und der GD ITEC wird für die interne Kommunikation am häufigsten die französische Sprache gebraucht, wohingegen die englische Sprache häufiger im Kontakt mit anderen Generaldirektionen sowie den politischen und administrativen lokalen Stellen des Parlaments verwendet wird. Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache sind wesentlich, da der Großteil der technischen Dokumentation, der Software-Bedienungsanleitungen und der Ressourcen für den IT-Support hauptsächlich in englischer Sprache vorliegt. Zudem sind ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache entscheidend, um die geltenden Rechtsvorschriften in Belgien, Frankreich und Luxemburg zu verstehen und mit den Dienstleistern, Behörden und lokalen Gebietskörperschaften zu interagieren.

 

Die sprachlichen Anforderungen für dieses Ausleseverfahren bilden demnach keine Ausnahme von der langjährigen Praxis. Zusammenfassend betrachtet ist die Beschränkung der Sprache 2 auf die englische und die französische Sprache in diesem Ausleseverfahren aufgrund der operativen Anforderungen der Dienststelle, der Anforderungen der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Bereich IKT und der internen Verfahrensweisen der Generaldirektionen gerechtfertigt. So werden die bestmögliche Wirksamkeit und der bestmögliche Zusammenhalt des Gefüges im Europäischen Parlament sichergestellt.

 

 

B. VERFAHREN

  

Die Grundlage des Verfahrens bilden Qualifikationen und Prüfungen.

 

1.       Zulassung und Bewertung der Qualifikationen (erste Phase)

 

a)       Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen in Abschnitt A Punkt 3 Buchstabe a) erfüllen. Diese Liste wird dem Auswahlausschuss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen zugeleitet.

 

b)      Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen auf Erfüllung der in Abschnitt A Punkt 3 Buchstabe b) festgelegten besonderen Bedingungen (Zulassung).

 

c)       Auf der Grundlage eines vorab festgelegten Bewertungsrasters bewertet der Auswahlausschuss ausschließlich die Qualifikationen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber und erstellt ein Verzeichnis der 15 besten Bewerberinnen und Bewerber, die anschließend zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss lädt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten für die nächste Phase in Frage kommenden Platz zu den Prüfungen ein (Bewertung der Qualifikationen).

 

Dabei stützt sich der Auswahlausschuss bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch zusammen mit der Bewerbung eingereichte Nachweise belegt werden (weitere Einzelheiten entnehmen die Bewerberinnen und Bewerber bitte dem Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments, Punkt 2.3).

 

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere die folgenden Aspekte (zu belegen durch Nachweise, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind):

 

1.      nachgewiesene Erfahrung in der Bereitstellung von First-Level- und Second-Level-IT-Support, der Bearbeitung von Dienstleistungsanfragen und der Behebung von Hardware‑, Software- und Netzwerkfehlern;

2.      nachgewiesene Fähigkeit der Verwaltung von Nutzerkonten und Zugangserlaubnissen sowie der Bearbeitung von Einstellungs- bzw. Entlassungsverfahren in verschiedenen Systemen;

3.      Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Leitlinien in Bezug auf IT-Fragen, bewährte Verfahren hinsichtlich der Sicherheit und Nutzerunterstützung;

4.      praktische Erfahrung in der Installation, Konfiguration und Wartung von Hardware (Server, Desktops, Laptops, Netzwerkequipment) mit angemessener Bestandsverwaltung;

5.      nachgewiesene Erfahrung in der Wartung von Netzwerk- und Infrastruktur, der Überwachung der Systemleistung, der Fehlerbehebung und der Durchführung von notwendigen Updates oder Patches;

6.      Erfahrung in der Unterstützung bei der Gestaltung, Entwicklung und Wartung der Anwendungen der Verwaltungseinheit oder der Tools für Büroautomation;

7.      Fähigkeit, laufend über die Teamleistung, Tendenzen bei Vorfällen und die Wirksamkeit der Dienstleistungen Bericht zu erstatten und zugleich Prozessverbesserungen vorzuschlagen und nachzuverfolgen;

8.      ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten für die verständliche Vermittlung technischer Konzepte an technisch nicht versierte Nutzerinnen und Nutzer und Problemlösungsfähigkeiten zur Verbesserung der Dienstleistungserbringung;

9.      nachgewiesene Erfahrung in der Leitung funktionsübergreifender Teams, Wahrung der Prozesskohärenz und Gewährleistung der Dienstleistungsqualität;

10.  Erfahrung in der Betreuung von Teams, dem Umgang mit Eskalationen und der Leistungsüberwachung für die Förderung von Verbesserungen;

11.  Berufserfahrung in einem multikulturellen oder internationalen Arbeitsumfeld.

 

Bewertung: 0 bis 40 Punkte

 

2.       Prüfungen (zweite Phase)

 

Schriftliche Prüfung

 

a                Verfassen eines Textes in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) zur Überprüfung Ihrer Fähigkeit, die in Abschnitt A Punkt 2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie Ihre Fähigkeit, Texte zu verfassen.

 

Höchstdauer der Prüfung: 90 Minuten

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

               

 Mündliche Prüfung

 

b               Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Sprache 2 (Englisch oder Französisch), in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A Punkt 2 beschriebenen Aufgaben und Ihre Kenntnisse über das Europäische Parlament eingeschätzt werden.

Der Auswahlausschuss kann beschließen, Ihre im Bewerbungsbogen angegebenen weiteren Sprachkenntnisse zu prüfen.

 

Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

 

Diese Prüfungen können als Fernprüfung oder in Präsenz durchgeführt werden.

 

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die schriftliche und mündliche Prüfung. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen oder ein Verhalten, das den Anweisungen zuwiderläuft, führt zu Ihrem sofortigen Ausschluss.

  

3.         Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber

 

In das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge der Eignung die Namen der neun Bewerberinnen bzw. Bewerber aufgenommen, die beim gesamten Verfahren (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen) die höchste Punktzahl und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben.

 

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse unterrichtet.

 

Das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber wird im Intranet des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

 

Das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gilt bis zum 31. Dezember 2028. Seine Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in das Verzeichnis aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

Um eine Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie über ein Konto auf der Plattform Apply4EP verfügen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE.

 

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei allgemeinen Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.

 

Frist für die Einreichung der Bewerbung

 

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am

 

 

20. Mai 2025 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)