AUSWAHLVERFAHREN PE/AD/300/2024
Verwaltungsräte/Verwaltungsrätinnen österreichischer Staatsangehörigkeit (AD 6)
Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden, der dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens beigefügt ist, aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und erläutert die Regeln für Auswahlverfahren und Ausleseverfahren sowie die Modalitäten für die Bewerbung.
INHALT
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
ANLAGE: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHREN / AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Erstellung einer Liste geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (Besoldungsgruppe AD 6) zu eröffnen, die es ihm ermöglichen soll österreichische Staatsangehörige einzustellen.
Gesucht werden 30 Bewerberinnen und Bewerber, die sich als Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte für das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments eignen.
Dieses Auswahlverfahren wird gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) und gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 27 des Statuts der Beamten der Europäischen Union vom 21. November 2022 (im Folgenden „Präsidiumsbeschluss“; verfügbar unter https://circabc.europa.eu/ui/group/47001db4-d61c-4677-af45-0b5ce0d388fc/library/55a654c7-f358-44cb-b527-a2baa4dd5e71/details) organisiert.
Artikel 27 des Statuts lautet: „Bei der Einstellung ist anzustreben, dem Organ die Mitarbeit von Beamten zu sichern, die in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen; sie sind unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union auf möglichst breiter geografischer Grundlage auszuwählen. Kein Dienstposten darf den Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten werden. [...]“. Die Einstellung von Bediensteten des Europäischen Parlaments auf möglichst breiter geografischer Basis ist ein ständiges Anliegen des Organs, um einen öffentlichen Dienst der EU auf der Grundlage einer reichen kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu gewährleisten. Der pluralistische Charakter des Parlaments ist ein wichtiger Teil des Ansehens und der Mission des Organs. Eine geografisch ausgewogene Gruppe von Bediensteten ermöglicht es dem Parlament, die Vielfalt der Europäischen Union voll auszuschöpfen. Im Generalsekretariat des Parlaments bestehen jedoch erhebliche Ungleichgewichte zwischen den Beamtinnen und Beamten hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeiten, die nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind. Um diesen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, haben das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) und andere EU-Organe sowie die Behörden der Mitgliedstaaten verschiedene Kommunikationsstrategien und Sensibilisierungsstrategien ausprobiert. Bedauerlicherweise haben diese Initiativen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, insbesondere konnten nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten angezogen werden. Gemäß Artikel 27 des Statuts ermöglicht der Grundsatz der Gleichheit der Unionsbürger jedem Organ, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Staatsangehörigkeiten der Beamtinnen und Beamten festgestellt wird, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist. Die Annahme von allgemeinen Durchführungsbestimmungen durch das Präsidium des Parlaments am 21. November 2022, mit denen Artikel 27 des Statuts umgesetzt wird, ermöglicht es dem Parlament, geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Staatsangehörigkeiten seiner Beamtinnen und Beamten zu beheben. Nach diesen Bestimmungen kann der Generalsekretär, wenn das Präsidium ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Zusammensetzung der Beamtinnen und Beamten einer oder mehrerer Staatsangehörigkeiten feststellt, Auswahlverfahren organisieren, die Bewerberinnen und Bewerber vorbehalten sind, deren Staatsangehörigkeiten unterrepräsentiert sind. Auf diese Weise wird der Pool geeigneter Bewerberinnen und Bewerber aus diesen Ländern erhöht, und das Parlament in die Lage versetzt, auf Grundlage einer möglichst breiten geografischen Ausgewogenheit einzustellen. Die Republik Österreich gehört zu den Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörige unter den Beamtinnen und Beamten des Generalsekretariats des Parlaments am stärksten unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus ergibt sich aufgrund der Altersstruktur der Gruppe von Beamtinnen und Beamten österreichischer Staatsangehörigkeit, dass in den kommenden Jahren eine beträchtliche Zahl in Ruhestand gehen wird, was das Niveau der Unterrepräsentation weiter verschlechtern wird. Es sei darauf hingewiesen, dass das Parlament den Grundsatz, dass die Einstellung auf Verdienst beruht, strikt einhält. Den Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats sind keine Stellen vorbehalten, und die Eignungsliste, die sich aus diesem Auswahlverfahren ergibt, wird mit allen anderen Eignungslisten des Parlaments und des EPSO gleichgestellt. |
Die Stellen des Europäischen Parlaments befindet sich überwiegend in Brüssel, Luxemburg und Straßburg (Hauptarbeitsorte des Parlaments) entsprechend dem Bedarf der Dienststellen des Parlaments. Die Tätigkeiten können Reisen zwischen den Arbeitsorten des Parlaments umfassen.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 6, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 6 231,42 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen im Statut vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann nach Maßgabe ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
2. Art der Tätigkeit
Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments sind in einer Vielzahl von Bereichen tätig. Sie nehmen Leitungs-, Planungs- und Rechercheaufgaben wahr, die je nach der Abteilung im Generalsekretariat, in der die geeignete Bewerberin / der geeignete Bewerber dienstlich verwendet wird, eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten Tätigkeiten umfassen können:
(a) Im Bereich der Beratung und Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) und der parlamentarischen Gremien:
– Erstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Planung der Arbeiten der verschiedenen parlamentarischen Gremien und Leitung dieser Arbeiten,
– Bearbeitung von Angelegenheiten, die in einem parlamentarischen Gremium anfallen, und Beteiligung an der Ausarbeitung und Erstellung der Standpunkte des Europäischen Parlaments durch Berichte, Analysen oder Fachstudien,
– Aufbau von Kontakten, insbesondere zwischen den MdEP und den anderen Organen oder Einrichtungen der Europäischen Union und Vertretern von Wirtschaft und Gesellschaft der Mitgliedstaaten,
– Mitwirkung an der Organisation externer Veranstaltungen (Konferenzen, Seminare usw.) und Reden in der Öffentlichkeit.
(b) Im Bereich der Ressourcenverwaltung:
– Mitwirkung an der Personalverwaltung des Parlaments, insbesondere Bewertung des Personalbedarfs, Ausarbeitung von Stellenbeschreibungen, Gestaltung, Verwaltung und Kontrolle der Programme zur beruflichen Fortbildung, Anwendung der Bestimmungen des Statuts und Überwachung ihrer Einhaltung, Leitung oder Koordinierung spezifischer Projekte und Pflege der Kontakte zu den beteiligten Dienststellen und/oder den entsprechenden Dienststellen anderer Organe,
– Mitwirkung an der Verwaltung der Finanzressourcen des Parlaments, insbesondere Beteiligung an der Erstellung von Vorausschätzungen der Haushaltspläne, Begleitung, Koordinierung und Kontrolle der Haushaltsführung und der Verwaltung von Verträgen, Verantwortung für die Einrichtung und das Funktionieren der internen Finanzkontrollen und Sicherstellung der Übereinstimmung der Abläufe und Verfahren mit der Haushaltsordnung und ihren Anwendungsbestimmungen.
(c) Im juristischen Bereich:
– Verfolgung der Entwicklungen der Rechtsprechung der Gerichte der Europäischen Union und Unterrichtung der Dienststellen des Generalsekretariats hierüber,
– Verfolgung der wichtigen politischen Themen mit Blick auf ihre rechtlichen Auswirkungen,
– Erstellung von Studien, Aufzeichnungen und Zusammenfassungen,
– Analyse, Planung und Vorbereitung von Entwürfen von Rechtsvorschriften im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und zu allen Themen im Zusammenhang mit der Verwaltung auf Ersuchen der Vorgesetzten,
– Untersuchung und Verfolgung der Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung, Unterrichtung und Beratung der Vorgesetzten und der Dienststellen hinsichtlich der Entwicklung der Rechtsvorschriften und bestimmter konkreter Dossiers,
– Sicherstellung der redaktionellen Qualität der Entwürfe von Rechtsakten aus rechtlicher Sicht.
(d) Im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik:
– Vorbereitung, Abfassung, Veröffentlichung und Verbreitung der Informationen über die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments für die verschiedenen Medien und die Öffentlichkeit, insbesondere Abfassung von Pressemitteilungen, Unterstützung und Information der Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Unterstützung der Mitglieder bei allen Pressekontakten (Pressekonferenz usw.),
– Veranstaltung und Leitung von an Meinungsmultiplikatoren gerichteten Seminaren zu europäischen Fragen,
– Vorbereitung und Betreuung von Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Konzeption und Organisation von Veranstaltungen, die der Sensibilisierung der Öffentlichkeit dienen und/oder Teilnahme daran, Organisation und Leitung von Besuchen (von Gruppen oder Einzelpersonen), Vortragstätigkeiten, Gestaltung und Bearbeitung von Kommunikationsmaterialien usw.
(e) Im Bereich der IT, Cybersicherheit und Sicherheit:
– Mitwirkung an der Festlegung von IT-Standards, Technologieüberwachung und technische Beratung auf diesem Gebiet,
– Konzeption, Definition, Anpassung, Umsetzung und Verwaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung des IT-Servicemanagements,
– Entwicklung von Standards der Cybersicherheit und der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Leitlinien zum Schutz von Personen, Objekten und Informationen,
– Analyse aller Sicherheitsbedrohungen und -risiken im Zusammenhang mit den Interessen und Tätigkeiten des Organs,
– Umsetzung von Verfahren zur Bedrohungsabschätzung und Risikoanalyse im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen oder organisatorischen/operativen Verfahren für komplexe Systeme, einschließlich IT-Systeme,
– Einrichtung und Leitung der Koordinierung operativer Sicherheitsdienste, wie Prävention und Überwachung, Aufsichtsdienste der Wachleute und VIP-Schutzdienste.
(f) Im Bereich der Projektleitung:
– Leitung und Koordinierung bestimmter Projekte,
– Vorbereitung und Erleichterung der Entscheidungsfindung der Vorgesetzten durch den Vorschlag innovativer Lösungen,
– Verfassen von Analysen, Berichten, Vermerken, Schreiben, Statistiken und anderen Dokumenten, einschließlich der Entwürfe von Regelungen,
– Mitwirkung an der Ausarbeitung und Bearbeitung von Ausschreibungen,
– Begleitung oder Vertretung von Vorgesetzten bei Sitzungen sowie internen und externen Arbeitsgruppen und Teilnahme an oder Moderation von Verwaltungssitzungen.
Diese Tätigkeiten erfordern die ausgeprägten Fähigkeiten, unterschiedliche und häufig komplexe Probleme adäquat zu lösen, sich rasch auf neue Gegebenheiten einzustellen und wirksam zu kommunizieren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zeigen, dass sie die Initiative ergreifen, kreativ und sehr motiviert sind. Sie müssen in der Lage sein, andere zu beeinflussen, intensiv zu arbeiten (eigenständig wie auch im Team) und Netzwerke in einem multikulturellen Arbeitsumfeld zu bilden. Bewerberinnen und Bewerber sollten außerdem bereit sein, sich während der gesamten beruflichen Laufbahn weiterzubilden und zu entwickeln.
3. Zulassungsbedingungen
An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen die Bewerberinnen und Bewerber folgende allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe i) des Anhangs III des Statuts und unter Berücksichtigung des Präsidiumsbeschlusses müssen Sie:
– Staatsangehörige/r der Republik Österreich sein,
– die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
– Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
– den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.
HINWEIS: In diesem Zusammenhang müssen Sie ehrenwörtlich erklären, dass Sie Staatsangehörige/r der Republik Österreich sind, indem Sie als „wählbare Staatsangehörigkeit“ das Land „Österreich“ auswählen. Sie müssen außerdem in Apply4EP das Kästchen auswählen, das besagt, dass Sie „Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaats“ sind.
Sie werden später im Verfahren gebeten, eine Kopie Ihres österreichischen Ausweises oder Ihres österreichischen Personalausweises zur Verfügung zu stellen.
b) Besondere Bedingungen
(i) Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse
Sie müssen ein Bildungsniveau vorweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, bescheinigt durch einen Hochschulabschluss, der in einem der EU-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist.
Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Nicht-EU-Land ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen. Für weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze konsultieren Sie bitte die folgende Website: https://www.enic-naric.net. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Bewerbungsleitfaden enthalten. Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen und/oder Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt wird, werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.
(ii) Erforderliche Berufserfahrung
Sie müssen nach den Qualifikationen, die den Zugang zum Auswahlverfahren eröffnen (siehe vorstehende Ziffer i), eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren erworben haben, die einen Bezug zu den unter „Art der Tätigkeit“ aufgeführten Tätigkeiten (d. h. zu den Arbeitsbereichen) aufweist: Beratung und Unterstützung der Mitglieder des Parlaments und der parlamentarischen Gremien, Ressourcenverwaltung, juristischer Bereich, Informations- und Kommunikationspolitik, IT, Cybersicherheit und Sicherheit, Projektleitung). Unter „Art der Tätigkeit“ in Abschnitt A.2 sind zwar allgemeine Aufgaben aufgeführt, die für die Arbeit einer Verwaltungsrätin / eines Verwaltungsrats im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments spezifisch sind, doch wird der Prüfungsausschuss auch die Relevanz der außerhalb des Europäischen Parlaments und der EU-Organe erworbenen Berufserfahrung berücksichtigen.
(iii) Sprachkenntnisse
Sie müssen gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) der deutschen Sprache (Sprache 1)
und
gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau B2) einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 2) vorweisen: Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch.
Bitte beachten Sie, dass das geforderte Mindestniveau für jeden Bereich der sprachlichen Fähigkeiten (Sprechen, Schreiben, Hören und Lesen) gilt, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind.
Bitte beachten Sie, dass A1 das niedrigste und C2 das höchste Sprachniveau innerhalb des Referenzrahmens ist.
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die erklären, dass sie die in Abschnitt A.3 Buchstabe a der Bekanntmachung festgelegten Bedingungen erfüllen, und die ihre Bewerbungsunterlagen gemäß den in Abschnitt C der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten und Fristen eingereicht haben. Diese Liste wird dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übermittelt.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aufgrund von Prüfungen. Diese teilen sich in zwei Phasen:
1. Vorauswahl (Multiple-Choice-Test) und Überprüfung der Zulassungsbedingungen
a) Vorauswahl (Multiple-Choice-Test)
b) Überprüfung der besonderen Zulassungsbedingungen
2. Prüfungen
a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit
b) Auswahlgespräch
1. Vorauswahl (Multiple-Choice-Test) und Überprüfung der Zulassungsbedingungen
a) Vorauswahl (Multiple-Choice-Test)
Die Bewerberinnen und Bewerber, deren Namen auf der Liste der Anstellungsbehörde stehen, werden zu einem Vorauswahltest in Form einer Reihe computergestützter Multiple-Choice-Fragen eingeladen.
Der Multiple-Choice-Test wird auf Deutsch (Sprache 1) durchgeführt.
Der Multiple-Choice-Test besteht aus höchstens 40 Fragen, mit denen die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber in den folgenden vier Bereichen beurteilt werden soll: Kenntnisse der Europäischen Union, Kenntnisse des Europäischen Parlaments, sprachlogisches Denken und Zahlenverständnis. Den Bewerberinnen und Bewerbern werden rechtzeitig vor dem Testtermin Musterfragen zugesandt.
Dieser Test dauert höchstens 60 Minuten und wird online durchgeführt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten rechtzeitig Anweisungen zum Test. Der Test findet an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Die genaue Dauer des Tests erfahren die Bewerberinnen und Bewerber mit der Einladung und den Anweisungen.
b) Überprüfung der besonderen Zulassungsbedingungen
Der Prüfungsausschuss überprüft die besonderen Zulassungsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber, die die höchste Punktzahl im Multiple-Choice-Test erhalten haben. Diese wird in absteigender Reihenfolge durchgeführt, beginnend mit den Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die die höchsten Ergebnisse erzielt haben. Der Prüfungsausschuss wird die Überprüfung der Zulassungsbedingungen einstellen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die sich als geeignet herausstellen, das Vierfache der Zahl der gesuchten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erreicht. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem als letztes berücksichtigten Platz des Multiple-Choice-Tests.
Der Prüfungsausschuss erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b dieser Bekanntmachung erfüllen. Die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Geeignetheit einer Bewerberin / eines Bewerbers, indem er a) die im Bewerbungsformular abgegebenen Erklärungen und b) die zum Bewerbungsformular auf Apply4EP hochgeladenen Unterlagen zur Bestätigung dieser Erklärungen abgleicht.
Der Prüfungsausschuss stützt seine Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch dem Bewerbungsformular beigefügte Nachweise belegt sind. (Weitere Einzelheiten entnehmen die Bewerberinnen und Bewerber bitte dem Bewerbungsleitfaden.)
2. Prüfungen
Alle zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zur Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit eingeladen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Prüfungsausschuss die Bewerberinnen und Bewerber einladen, einen Nachweis ihrer österreichischen Staatsangehörigkeit vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit auf Deutsch (Sprache 1) auf der Grundlage eines Dossiers; überprüft wird die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber, Texte zu analysieren, zusammenzufassen und zu verfassen. Bei der schriftlichen Prüfung besteht keine freie Themenwahl.
Höchstdauer der Prüfung: 120 Minuten
Bewertung: 0 bis 50 Punkte
Erforderliche Mindestpunktzahl: 25 Punkte
Die Prüfung wird online am Computer durchgeführt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die höchste Punktzahl in der Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit erhalten haben, werden zum Auswahlgespräch eingeladen, sofern sie in der Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit die Mindestpunktzahl erreicht haben. Die maximale Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlgespräch eingeladen werden, entspricht dem Doppelten der gesuchten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Der Prüfungsausschuss lädt gegebenenfalls Bewerberinnen oder Bewerber ein, die sich mit gleicher Punktzahl für den als letztes berücksichtigten Platz qualifiziert haben.
b) Auswahlgespräch mit dem Prüfungsausschuss auf Deutsch (Sprache 1), um die Übereinstimmung der Bewerberinnen und Bewerber mit den Kernkompetenzen des Parlaments zu prüfen: kontinuierliche Verbesserung, Flexibilität, Teamgeist & Zusammenarbeit, Ergebnisorientierung und Zuverlässigkeit. Der Prüfungsausschuss prüft auch die von den Bewerberinnen und Bewerbern im Bewerbungsformular angegebenen Kenntnisse der Sprache 2.
Höchstdauer der Prüfung: 60 Minuten
Bewertung: 0 bis 50 Punkte
Erforderliche Mindestpunktzahl: 25 Punkte
Die Prüfung kann als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten rechtzeitig Anweisungen zu den Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn eine Bewerberin / ein Bewerber nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antwortet, nicht per E-Mail erreichbar ist oder nicht zu einer Prüfung erscheint, wird sie / er ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um einen Fall höherer Gewalt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.
3. Eignungsliste
Der Prüfungsausschuss erstellt gemäß Abschnitt A.1 „Allgemeines“ eine Eignungsliste mit den Namen der 30 geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl in den Prüfungen. Diese Gesamtpunktzahlen setzt sich aus den Punkten, die im Rahmen der Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit und des Auswahlgesprächs mit dem Prüfungsausschuss gemäß Abschnitt B.2 Buchstabe a bzw. B.2. Buchstabe b insgesamt erzielt wurden, sofern die Bewerberin / der Bewerber bei beiden Prüfungen die Mindestpunktzahl erreicht hat. Auf dem letzten Platz der Liste können alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die Namen der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge in die Liste aufgenommen.
Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2027. Ihre Geltungsdauer kann durch Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.
Den erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden ihre Ergebnisse einzeln mitgeteilt, und die Eignungsliste wird auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Nachweise, insbesondere Ihre Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen, vorzulegen.
Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass, wie in Artikel 3 des Präsidiumsbeschlusses dargelegt wird, „[u]m die Einhaltung der Verpflichtung gemäß Artikel 27 des Statuts, wonach keine Dienstposten den Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten werden dürfen, sicherzustellen und unbeschadet der gemäß Artikel 29 Absatz 3 des Statuts durchgeführten Auswahlverfahren, [...] die Bewerber, die bei den auf der Grundlage von Artikel 2 der vorliegenden Bestimmungen durchgeführten Auswahlverfahren erfolgreich waren, den Bewerbern gleichgestellt [sind], die bei anderen vom Europäischen Parlament oder vom EPSO durchgeführten Auswahlverfahren erfolgreich waren.“
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
So bewerben Sie sich:
Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE
Lesen Sie bitte aufmerksam den Bewerbungsleitfaden des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie das Bewerbungsformular ausfüllen, und fügen Sie alle einschlägigen Nachweise bei.
Frist für die Einreichung der Bewerbungen:
Bewerbungsschluss ist der
12. April 2024, um 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.
Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.
Bitte kommunizieren Sie bei Fragen zum Auswahlverfahren über Ihr Apply4EP-Konto. Bitte KEINE TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zum Auswahlverfahren.
Sie sind dafür verantwortlich, den Posteingang der von Ihnen in Ihrem Apply4EP-Konto angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.