Ort : Luxemburg
Publikationsende auf externer Website : 12/01/2024 17:00
Dienststelle : 09-Generaldirektion Übersetzung
Kennziffer : PE/AD/299/2023/TRAD

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden in der Anlage zu dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Anmeldungsvoraussetzungen.

 

INHALTSVERZEICHNIS

A.               ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN 

B.               ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS

C.               EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANLAGEN:      LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

                        TALENTFILTER

 

A.   ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1.      Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen (AD 5) in der Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu eröffnen.

Gesucht werden Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler für folgende Sprachen:

 

1.  Deutsch                  (12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

2.  Kroatisch                (12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)                      

3.  Litauisch                 (12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

4.  Ungarisch               (12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

5.  Slowenisch             (12 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber)

 

Diese Stellenausschreibung gilt demnach für fünf Sprachen. Sie können sich jedoch nur für eine dieser Sprachen bewerben. Sie müssen sich bei der Anmeldung online für eine Sprache entscheiden. Sie können Ihre Wahl nicht mehr ändern, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung validiert haben. 

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 5 453,02 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Steuer zugunsten der Union und anderweitigen im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen. Es ist von jeder nationalen Steuer befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann gleichwohl je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2.      Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) bietet dem Europäischen Parlament Übersetzungsdienste für die Kommunikation in allen Formaten, sowohl auf Papier als auch elektronisch, in allen Amtssprachen der Europäischen Union.

Die GD TRAD hat die Aufgabe,

·        alle Dokumente im Zusammenhang mit der Rolle des Parlaments als gesetzgebendes Organ und einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde in allen Amts- und Arbeitssprachen zur Verfügung zu stellen, damit die Legitimität und Transparenz der Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren der Europäischen Union gesichert sind,

·        dafür zu sorgen, dass das Parlament sein Bekenntnis zur Politik der Mehrsprachigkeit in die Praxis umsetzen kann – eine Politik mit dem Ziel, die Gleichbehandlung der Sprachen zu wahren, damit alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in ihrer Sprache mit den Organen und Einrichtungen kommunizieren und deren Dokumente lesen können,

·        die Klarheit und Verständlichkeit der Texte durch klare Sprache zu verbessern und das Parlament dadurch nahbarer und bürgernäher zu machen, auch durch neue Formate, mit denen veränderten und künftigen Lesegewohnheiten Rechnung getragen wird,

·        dafür Sorge zu tragen, dass all diese Dienstleistungen so effizient und wirksam wie möglich erbracht werden.

Die GD TRAD ist dazu berufen, Brücken zwischen verschiedenen Sprachen und Kulturen zu bauen und eine dauerhafte Mehrsprachigkeit zu fördern, die ein wesentlicher Bestandteil des europäischen demokratischen Ideals ist.

Die Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler mit Dienstort in Luxemburg erleichtern in ihrer Hauptsprache die Kommunikation zwischen dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit. Sie müssen sich bei ihrer Arbeit stets einer klaren Sprache bedienen und dabei den kulturellen Hintergrund der betreffenden Länder berücksichtigen. Sie übersetzen und lokalisieren Inhalte, die dann als Text-, Hör- und Videomaterial bereitgestellt werden, revidieren die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen und bieten Hilfestellung beim Verfassen und der redaktionellen Bearbeitung nichtlegislativer Texte. Sie sind außerdem dafür zuständig, Inhalte in ihrer Hauptsprache für den jeweiligen Verwendungszweck zu adaptieren. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei gute Teamarbeit und zwischenmenschliche Fähigkeiten, da Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler eng mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Referaten der GD TRAD zusammenarbeiten und auch gelegentlich mit den auftraggebenden Dienststellen in Kontakt stehen.

Zu den Aufgaben der Sprach- und Kulturmittlerinnen und Sprach- und Kulturmittler gehören

·        die Erleichterung – in ihrer Hauptsprache – der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern in klarer Sprache,

·        die Übersetzung, Anpassung, Transkreation und Überarbeitung aller Arten von Inhalten in ihrer Hauptsprache,

·        die sprach- und kulturmittlerische Übertragung von Texten aus mindestens zwei anderen Amtssprachen der EU (z. B. Untertitelung, sprachliche Adaptation von audiovisuellen Inhalten, Podcasts oder Websites),

·        die Unterstützung beim Verfassen nichtlegislativer Texte,

·        die Unterstützung bei Schulungen, der Terminologiearbeit und der Entwicklung von IT-Anwendungen und Kommunikationsmitteln,

·        die Pflege regelmäßiger Kontakte zu den auftraggebenden Dienststellen,

·        Beiträge zu den Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle und zur Anwendung bewährter Verfahren, um die Qualität der von der GD TRAD bereitgestellten Inhalte zu optimieren.

Die Themen sind häufig komplex und betreffen in der Regel politische, rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder technische Fragen im Zusammenhang mit allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union. 

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die intensive Nutzung von spezifischen IT-Anwendungen und damit zusammenhängenden Anwendungen. Zu dieser Arbeit gehört auch die Vermittlung zwischen Sprachen und Kulturen, indem audiovisuelle Inhalte übersetzt und Untertitel erstellt werden.

Die Tätigkeit als Sprach- und Kulturmittlerin und Sprach- und Kulturmittler erfordert ausgeprägtes Anpassungsvermögen sowie die Fähigkeit, unterschiedliche und oftmals komplexe Problemstellungen zu erfassen, sich rasch auf neue Gegebenheiten einzustellen und wirksam zu kommunizieren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, regelmäßig intensiv sowohl allein als auch im Team in einem multikulturellen Arbeitsumfeld zu arbeiten. Ferner ist die Bereitschaft zur Fortbildung während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn unerlässlich.

 

3.      Zulassungsbedingungen 

Zum festgesetzten Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen:

a)      Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen Sie

–          Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

–          Ihre bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

–          Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und

–          den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

 

b)      Besondere Bedingungen

i)       Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Sie müssen ein Bildungsniveau vorweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium entspricht, für das die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt und das durch ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis bescheinigt wird.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss aus einem Drittstaat verfügen, müssen ihrer Bewerbung eine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net/. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Die Tabelle im Leitfaden für Bewerber bei Auswahlverfahren enthält Beispiele für erforderliche Mindestabschlüsse.

Sie können insbesondere Anhang I des Leitfadens für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments zurate ziehen.

 

ii)      Sprachkenntnisse

  Sie müssen mindestens drei Amtssprachen der Europäischen Union beherrschen. In dieser Stellenausschreibung wird folgendermaßen auf die Sprachen Bezug genommen:

              Sprache 1: eine der fünf Sprachen dieses Auswahlverfahrens (Deutsch, Kroatisch, Litauisch, Ungarisch oder Slowenisch), perfekte Beherrschung auf muttersprachlichem Niveau,

              Sprache 2: Englisch oder Französisch, gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C 1),

              Sprache 3: eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union, gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau B 2), wobei Ihre Sprache 3 eine andere Sprache als Ihre Sprachen 1 und 2 sein muss.

Die Sprachen für dieses Auswahlverfahren wurden unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Für die Stelle einer Sprach- und Kulturmittlerin bzw. eines Sprach- und Kulturmittlers sind aufgrund der Art der Tätigkeit gemäß Abschnitt A.2 dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens besondere Qualifikationen erforderlich.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste der GD TRAD sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in drei Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

Konkret sind Französisch und Englisch die beiden Sprachen, die in der internen Kommunikation der GD TRAD und in der Kommunikation mit den anderen Generaldirektionen und den politischen Gremien des Europäischen Parlaments am häufigsten verwendeten werden. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in mindestens einer dieser beiden Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

Englisch und Französisch sind zudem die häufigsten Ausgangssprachen der zu übersetzenden Dokumente: Ungefähr 80 % der zu übersetzenden Original-Dokumente werden auf Englisch verfasst, 10 % auf Französisch und 10 % in den anderen Sprachen.

 

iii)     Erforderliche Berufserfahrung

Es ist keine Berufserfahrung erforderlich. Berufserfahrung, die Sie ausschließlich in Ihrer Sprache 1 im Fachgebiet dieses Auswahlverfahrens erworben haben (siehe Liste der Aufgaben der Sprach- und Kulturmittlerin und des Sprach- und Kulturmittlers unter „Art der Tätigkeit“), ist aber von Vorteil. 

 

B.   ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS 

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Phasen

1. Phase der Vorauswahl:

a.      Multiple-Choice-Fragen,

b.      Talentfilter.

 2. Prüfungsphase.

 

1.      Vorauswahl

a) Multiple-Choice-Fragen

Sie werden zu einem Vorauswahltest in Form von Multiple-Choice-Fragen eingeladen, wenn Sie Ihre Bewerbung

– in der in Abschnitt C vorgeschriebenen Weise und

– innerhalb der in Abschnitt C genannten Frist eingereicht haben.

Der Vorauswahltest findet in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) statt.

Der Vorauswahltest besteht aus höchstens 40 Multiple-Choice-Fragen, anhand derer Ihre Fähigkeit bewertet werden soll, Informationen zu erkennen, die sich auf die Werte der Europäischen Union und die Rolle des Europäischen Parlaments beziehen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Test Beispiele für derartige Multiple-Choice-Fragen.

Der Test dauert höchstens 80 Minuten und findet online am Computer statt.

Wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die sich für eine bestimmte Sprache des Auswahlverfahrens bewerben, die Höchstzahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für diese Sprache in der Phase des Talentfilters (s.u. Abschnitt B.1.b)) nicht überschreitet, wird der Vorauswahltest mit den Multiple-Choice-Fragen für die betreffende Sprache des Auswahlverfahrens nicht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss wertet die Antworten aller betroffenen Bewerberinnen und Bewerber im Talentfilters direkt aus.

 

b) Talentfilter

Sie müssen den Talentfilter, der der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angehängt ist, ausfüllen und Ihrem Online-Bewerbungsformular beifügen. Der Talentfilter muss spätestens zur Frist, die für die Einreichung der Bewerbungen festgelegt wurde (Abschnitt C), Teil Ihres Bewerbungsformulars sein; es ist möglich den Talentfilter in der gewählten Sprache 2 auszufüllen, d. h. in Englisch oder Französisch. Dies erleichtert die Arbeit des Prüfungsausschusses.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Im Talentfilter angegebenen Sprachen mit denen im Bewerbungsformular übereinstimmen. Falls die in Ihrem Talentfilter angegebenen Sprachen 1, 2, 3 nicht mit den in Ihrem Bewerbungsformular angegebenen Sprachen übereinstimmen sollten, berücksichtigt der Prüfungsausschuss ausschließlich die in Ihrem Bewerbungsbogen angegebenen Sprachen.

Wenn Sie zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die die Multiple-Choice-Fragen am besten beantwortet haben, bewertet der Prüfungsausschuss Ihre Antworten im Talentfilter. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt zu diesem Zweck pro Sprache des Auswahlverfahrens die 150 Bewerberinnen und Bewerber, die bei diesem Test die besten Ergebnisse erzielt haben; gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss für den letzten Platz alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber ohne zahlenmäßige Einschränkung. 

Um die Auswahl auf Grundlage der Qualifikationen zu treffen, wird der Prüfungsausschuss die Antworten der Bewerberinnen und Bewerber im Talentfilter überprüfen. Jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet. Der Prüfungsausschuss kann beschließen, jedem Auswahlkriterium eine Gewichtung von 1 bis 3 zu geben, die seine relative Bedeutung widerspiegelt. In diesem Fall werden die für jede Antwort vergebenen Punkte mit diesem Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Die Punkte für jeden Bewerber und jede Bewerberin werden addiert, um die Personen zu ermitteln, deren Profil am besten zu den wahrzunehmenden Aufgaben passt.

Der Prüfungsausschuss stützt sich bei seiner Bewertung ausschließlich auf die Antworten im Rahmen des Talentfilters, um für jede Sprache des Auswahlverfahrens die 60 besten Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die zu den schriftlichen Prüfungen zugelassen werden. Nach Abschluss dieser Bewertung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen (Abschnitt A.3) erfüllen und ob ihre Antworten durch die dem Bewerbungsformular beigefügten Nachweise bestätigt werden.

Falls die Zahl der angemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für eine Sprache des Auswahlverfahrens die Höchstzahl der zu den schriftlichen Prüfungen eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern nicht übersteigt, lädt der Prüfungsausschuss alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (Abschnitt A.3) erfüllen, direkt zu den schriftlichen Prüfungen ein.

 

2.         Prüfungen

Prüfungen in den Bereichen Übersetzung und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in klarer Sprache

a)      Übersetzung eines in der Sprache 2 verfassten Textes zur legislativen Tätigkeit des Europäischen Parlaments in die Sprache 1.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten für einen Text mit ungefähr 450 bis 500 Wörtern.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte – erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40.

Die Prüfungen b und c der Bewerberinnen und Bewerber, die bei dieser Prüfung nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, werden nicht bewertet.

 

b)      Übersetzung einer in der Sprache 3 verfassten Rede oder Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger in die Sprache 1.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten für einen Text mit ungefähr 450 bis 500 Wörtern.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte – erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40.

Die Prüfung c der Bewerberinnen und Bewerber, die bei dieser Prüfung nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, wird nicht bewertet.

 

c)      Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit: Ausgehend von einem komplexen Dokument in der Sprache 2 Ausarbeitung eines Textes in klarer Sprache für die Bürgerinnen und Bürger in der Sprache 1. Mit dieser Prüfung sollen Ihre Kenntnisse in Sprache 2 und Ihre Fähigkeit beurteilt werden, die wichtigsten Ideen eines Textes zu erkennen und sie in klarer Sprache in Sprache 1 auszudrücken.

Dauer der Prüfung: 60 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte – erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40.

 

Diese Prüfungen werden online am Computer durchgeführt. 

Für jede Sprache des Auswahlverfahrens werden die 24 Bewerberinnen und Bewerber, die bei den schriftlichen Prüfungen die höchste Punktzahl erreicht haben, zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben. Gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber für den letzten Platz für jede Sprache des Auswahlverfahrens.

 

Mündliche Prüfungen

d)      Gespräch mit dem Prüfungsausschuss in der Sprache 2, damit unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der unter „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben in einem Organ oder einer Einrichtung der Union, sowie Ihre Anpassungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilt werden kann. Der Prüfungsausschuss kann Ihre im Bewerbungsformular angegebenen Kenntnisse weiterer Amtssprachen prüfen.

Dauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte – erforderliche Mindestpunktzahl: 20/40.

Die Prüfung e der Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Prüfung d nicht die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, wird nicht bewertet.

 

e)      Prüfung in Form einer Gruppendiskussion oder eines Rollenspiels in der Sprache 2, damit der Prüfungsausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Ergebnisorientierung und Ihre Teamfähigkeit im Zusammenhang mit den unter Titel A.2 „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben beurteilen kann.

Die Dauer der Gruppendiskussion wird vom Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.

Dauer des Rollenspiels: höchstens 25 Minuten.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte – erforderliche Mindestpunktzahl: 10/20.

 

Diese Prüfungen können als Fernprüfungen durchgeführt werden. 

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, riskieren Sie den Ausschluss. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss. 

 

3.      Aufnahme in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen

Der Prüfungsausschuss erstellt im Einklang mit Abschnitt A.1 „Allgemeines“ für jede Sprache des Auswahlverfahrens ein Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen, die bei den Prüfungen die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Die Gesamtpunktzahl entspricht der Gesamtpunktzahl, die eine Bewerberin bzw. ein Bewerber in den schriftlichen Prüfungen a), b) und c) sowie in den mündlichen Prüfungen d) und e) insgesamt erzielt hat, sofern sie bzw. er bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat. Für den letzten Platz der Liste für jede Sprache des Auswahlverfahrens können alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Das Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Listen aufgenommenen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden persönlich über ihre Ergebnisse unterrichtet, und das Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen wird auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

  

C.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Anmeldungsvoraussetzungen

Sie müssen sich über die Plattform Apply4EP bewerben: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihr Bewerbungsformular ausfüllen und alle einschlägigen Nachweise beifügen.

 

Bewerbungsschluss

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am 

12. Januar 2024 um 17.00 Uhr (Luxemburger Zeit).

 

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN bei den Dienststellen des Europäischen Parlaments zum Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.