Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 09/01/2026 12:00
Dienststelle : 08-Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik
Kennziffer : RECRUITMENT NOTICE PE/337/2025/S/INLO

 

STELLENAUSSCHREIBUNG PE/337/2025/S

BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT

Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter (AD 5)

 

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den „Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments“ in der Anlage zu dieser Stellenausschreibung. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die Vorschriften für Ausleseverfahren und die Teilnahmebedingungen erläutert. 

INHALT

A.                ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.                VERFAHREN

C.               EINREICHUNG DER BEWERBUNG

ANLAGE:   LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1.              Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein Ausleseverfahren zur Besetzung einer Stelle einer bzw. eines Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 5 in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) zu organisieren.

Gesucht wird eine Verwaltungsleiterin bzw. ein Verwaltungsleiter.

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 6 152,64 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen. 

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt alle Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

2.         Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) ist für Einrichtungen, den Bereich nachhaltige Mobilität und Dienste und die Instandhaltung und Modernisierung von Gebäuden auf etwa 1,2 Mio. Quadratmetern in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie in den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten zuständig. Sie stellt zudem zusätzliche Dienste bereit, etwa in den Bereichen Restauration, Warentransport, Büromaterial und Hauspostverteilung.

Die Verwaltungsleiterin bzw. der Verwaltungsleiter untersteht direkt der Referatsleitung des Referats Fahrer und nimmt verwaltungstechnische und analytische Aufgaben aus allen Zuständigkeitsbereichen der GD INLO wahr, vor allem im Bereich nachhaltige Mobilität und Dienste (d. h. Personenbeförderung, Restauration, Büroraumzuteilung, Amtsboten und Umzugskräfte).

Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber wirkt bei allen wesentlichen Aufgaben des Referats mit, indem sie bzw. er aktiv mit Interessenträgern zusammenarbeitet und im Hinblick auf die Überwachung von Haushaltslinien und die Vertragsausführung als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter für den Anweisungsbefugen fungiert. Dies umfasst die Weiterverfolgung der mit diesem Aufgabenbereich verbundenen Ausschreibungen. Sie bzw. er bearbeitet zudem bereichsübergreifende Anträge zu beispielsweise Parametern oder der jährlichen Planung und Berichterstattung.

Die Stelle mit Dienstort Brüssel umfasst regelmäßige Reisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg). 

Diese Stelle erfordert

        Gründlichkeit, Diskretion und analytische Fähigkeiten,

        Planungs- und Kommunikationsfähigkeiten (einschließlich redaktioneller Fähigkeiten),

        Diplomatie und Anpassungsfähigkeit in einem multikulturellen Umfeld,

        Initiative, Widerstandsfähigkeit und die Fähigkeit, problemlos mit vielen verschiedenen Menschen auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, einschließlich externen Dienstleistern,

        die Fähigkeit, mit einer großen Bandbreite an oft komplexen Problemen umzugehen, und die Fähigkeit, regelmäßig sowohl allein als auch im Team intensive Arbeitsbelastungen zu bewältigen.

Die Verwaltungsleiterin bzw. der Verwaltungsleiter übernimmt gemäß der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programme und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

        Optimierung der Nutzung der Ressourcen der Dienststelle, um einen Dienst von hoher Qualität zu erbringen,

        Konzipierung, Erstellung, Formalisierung, Anregung, Umsetzung und Nachverfolgung in Bezug auf Ziele, Aktionspläne und verwaltungstechnische Aspekte der Zuständigkeiten des Referats,

        Redaktion von Studien, Berichten, Aufzeichnungen, Schreiben, statistischen oder regulatorischen Unterlagen im Zusammenhang mit der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung (einschließlich Zugänglichkeit und Umweltaspekten),

        Beitrag zu einer effizienten Verwaltung des Referats in finanzieller und administrativer Hinsicht gemäß den geltenden Vorschriften,

        Zusammenarbeit mit internen Dienststellen und externen institutionellen Interessenträgern,

        Leitung und Koordinierung spezifischer Projekte mit Blick auf ihren erfolgreichen Abschluss.

3.              Zulassungsbedingungen

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen.

a)      Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

        Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

        die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

        Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

b)      Besondere Bedingungen

i)       Erforderliche Qualifikationen

Sie müssen 

·        über ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren oder mehr entspricht.

Abschlusszeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über in einem Drittstaat ausgestellte Abschlusszeugnisse verfügen, müssen ihrer Bewerbung eine EU-Gleichwertigkeitserklärung für ihre Abschlusszeugnisse beifügen. Wenn Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über eine EU-Gleichwertigkeitserklärung verfügen, müssen sie einen Nachweis beifügen, dass sie bei der einschlägigen nationalen Behörde einen entsprechenden Antrag gestellt haben. In jedem Fall müssen sie vor ihrer Einstellung eine EU-Gleichwertigkeitserklärung vorlegen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Bildungsabschlüssen finden Sie auf der Website der ENIC-NARIC-Netzwerke: https://www.enic-naric.net.

ii)         Erforderliche Berufserfahrung

·        Es ist keine Berufserfahrung erforderlich, um zu dem Ausleseverfahren zugelassen zu werden.

iii)     Sprachkenntnisse

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

sowie

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt. Die Auswahlprüfungen werden lediglich in diesen beiden Sprachen abgehalten.

Die Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.

Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Bewerbungsbogen weder Englisch noch Französisch als Sprache 2 angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Sprachen für dieses Ausleseverfahren (Englisch und Französisch) wurden unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Die Stelle der Verwaltungsleiterin bzw. des Verwaltungsleiters erfordert aufgrund der damit verbundenen Aufgaben besondere Fähigkeiten in den Bereichen Analyse, Redaktion, technische Überwachung und administrative Verwaltung. Die bzw. der neu eingestellte Bedienstete muss daher in der Lage sein, die wahrzunehmenden Aufgaben zu verstehen, Probleme anzugehen und mit externen Ansprechpartnern ebenso wirksam zu kommunizieren wie mit Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen. 

Kenntnisse mindestens einer dieser beiden Sprachen – Englisch oder Französisch – sind grundlegend, damit die bzw. der betreffende Bedienstete ihren bzw. seinen Verpflichtungen nachkommen und den dienstlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben, die sie bzw. er wahrnehmen muss, gerecht werden kann. Dies umfasst den Aufbau von Arbeitsbeziehungen mit Interessenträgern, die hauptsächlich Englisch oder Französisch sprechen, und die Erreichung von Zielen und Durchführung von Projekten, die für die Generaldirektion spezifisch sind, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird und in der Englisch und Französisch die Arbeitssprachen sind.

Die französische Sprache ist die Sprache, die in den Referaten der Generaldirektion, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird, und in der Kommunikation zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Die englische Sprache ist wiederum die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen und administrativen Behörden des Parlaments verwendet wird, insbesondere bei der Redaktion von Dokumenten. 

Die Beherrschung entweder der englischen oder der französischen Sprache ist für die konkreten Aufgaben, die die neu eingestellte Bedienstete bzw. der neu eingestellte Bedienstete wahrnimmt, unerlässlich. Diese Aufgaben beziehen sich auf Vergabeverfahren, bei denen die entsprechenden IT-Werkzeuge in englischer und französischer Sprache verfügbar sind. Die beiden Sprachen werden außerdem bei Sitzungen des Auftragsvergabeforums verwendet, an denen die eingestellte Person aktiv teilnimmt. Gute Französischkenntnisse sind zudem wesentlich für das Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Französisch ist außerdem die Sprache, die üblicherweise in der Kommunikation mit externen Interessenträgern (Dienstleistern, Verwaltungen und lokalen Behörden) in Verbindung mit den geltenden Bestimmungen verwendet wird.

Die GD INLO misst der wirksamen Kommunikation zwischen ihren Bediensteten eine sehr große Bedeutung bei. Gemäß den Stellenausschreibungen, die innerhalb und außerhalb des Europäischen Parlaments veröffentlicht werden, sind mindestens sehr gute Kenntnisse einer Sprache und ausreichende Kenntnisse einer anderen Sprache, konkret Englisch und Französisch, erforderlich. Dieses Ausleseverfahren steht in Einklang mit der langjährigen Praxis der GD INLO.

 

B. VERFAHREN

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Qualifikationen und Prüfungen durchgeführt. 

1.         Zulassung und Bewertung der Qualifikationen (erste Phase)

a)      Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese Liste wird nebst den Bewerbungsunterlagen an den Auswahlausschuss weitergeleitet.

b)     Ausschließlich auf der Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen, die durch zusammen mit dem Bewerbungsbogen einzureichende Nachweise belegt sind (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3): Der Auswahlausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen, welche Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen für dieses Ausleseverfahren gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b erfüllen.

c)      Der Auswahlausschuss bewertet die Qualifikationen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich auf der Grundlage der eingereichten Nachweise. Der Auswahlausschuss erstellt auf der Grundlage eines vorgegebenen Bewertungsrasters eine Liste der sechs bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss lädt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten für die nächste Phase in Frage kommenden Platz zu den Prüfungen ein. 

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss folgende Aspekte:

        Qualifikationen und Abschlusszeugnisse,

        nachgewiesene Kenntnisse in der Optimierung des Einsatzes und der Überwachung personeller Ressourcen,

        nachgewiesene Fähigkeit in Bezug auf die Erstellung von Berichten, Aufzeichnungen oder administrativen Dokumenten im Bereich nachhaltige Mobilität und Dienste, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung,

        nachgewiesene Kenntnisse in der Finanzverwaltung, einschließlich der Haushaltsplanung und -ausführung und der entsprechenden Nachverfolgung,

        nachgewiesene Erfahrung in der Leitung und Koordinierung spezifischer Projekte mit Blick auf ihren erfolgreichen Abschluss,

        fachliche Kompetenz in Bezug auf die Steuerung oder Koordinierung mehrstufiger Projekte, um eine fristgerechte Umsetzung und die Zusammenarbeit zwischen diversen Interessenträgern sicherzustellen,

        nachgewiesene Eignung für ein multikulturelles oder multinationales Arbeitsumfeld, die Anpassungsfähigkeit und starke zwischenmenschliche und interkulturelle Fähigkeiten demonstriert. 

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse unterrichtet.

2. Prüfungen (zweite Phase)

Die Prüfungen werden in englischer oder französischer Sprache (Sprache 2) durchgeführt, basierend auf der Angabe in Ihrer Bewerbung. Um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zu bewerten, die vorstehend beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:

Schriftliche Prüfung

a)     Schriftliche Prüfung zur Bewertung der Fähigkeiten in den Bereichen strategisches Denken, Planung, Redaktion und Problemlösung im Hinblick auf die in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben. 

Dauer der Prüfung: höchstens 60 Minuten.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte).

Mündliche Prüfung

Gespräch mit dem Auswahlausschuss, in dessen Verlauf auf der Grundlage aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben Ihre Eignung und Fähigkeit, die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben wahrzunehmen, bewertet wird.

Dauer der Prüfung: höchstens 30 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zur Prüfung. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen oder ein Verhalten, das den Anweisungen zuwiderläuft, führt zu Ihrem sofortigen Ausschluss. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungen in Präsenz oder online durchgeführt werden können. 

3.         Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber

Der Auswahlausschuss erstellt ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern sie sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Auf dem dritten Platz des Verzeichnisses werden alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse unterrichtet.

Das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gilt bis zum 31. Dezember 2029. Seine Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Die in dieses Verzeichnis aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend benachrichtigt.

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den „Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments“.

Frist für die Einreichung der Bewerbung

9. Januar 2026, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Bitte kommunizieren Sie bei Fragen zu diesem Verfahren ausschließlich über Ihr Apply4EP-Konto.

Bitte KEINE TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zu diesem Verfahren.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Posteingang der von Ihnen in Ihrem Apply4EP-Konto angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.