EINRICHTUNG EINER DATENBANK
Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräte für IKT-Sicherheit (AD 6) und Sachverständige für IKT-Sicherheit (AD 8) in Brüssel und Luxemburg
Bedienstete/Bediensteter auf Zeit
1. Allgemeines
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments veröffentlicht diesen Aufruf zur Interessenbekundung mit dem Ziel, eine Datenbank von Bewerberinnen und Bewerbern zu erstellen, die an einer freien Stelle als Verwaltungsrätin bzw. Verwaltungsrat für IKT-Sicherheit oder Sachverständige bzw. Sachverständiger für IKT-Sicherheit interessiert sind.
Die Datenbank soll als Verzeichnis von Bewerberinnen und Bewerbern für mögliche künftige Einstellungen im Europäischen Parlament als Verwaltungsrätin bzw. Verwaltungsrat für IKT-Sicherheit oder Sachverständige bzw. Sachverständiger für IKT-Sicherheit dienen. Diese Fachkräfte werden in erster Linie von der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) eingestellt.
Sobald die Datenbank eingerichtet ist, können Personen, deren Name in der Datenbank aufgeführt ist, als Bedienstete auf Zeit ausgewählt werden, um freie Stellen als Verwaltungsrätin bzw. Verwaltungsrat für IKT-Sicherheit oder Sachverständige bzw. Sachverständiger für IKT-Sicherheit in der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) gemäß den Bestimmungen von Artikel 2b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) zu besetzen. Die Auswahl erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 („Gemeinsamer Ausschuss“) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
Wenn Sie an einer Aufnahme in die Datenbank interessiert sind, können Sie über die Plattform APPLY4EP Ihren Lebenslauf einreichen und den Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Die Erstellung eines Kontos ist hierfür Voraussetzung. Zu diesem Zweck sollten Sie diese Bekanntmachung aufmerksam lesen, auf die Registerkarte „Online bewerben“ klicken und die Schritte des Online-Bewerbungsverfahrens befolgen. Lesen Sie den Leitfaden im Anhang zu dieser Bekanntmachung aufmerksam durch. Auf der Plattform APPLY4EP darf nur ein Konto angelegt werden. Die im Konto hinterlegten personenbezogenen Daten werden in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet und können zum Zwecke der Aktualisierung jederzeit geändert werden. Die Erklärung zum Datenschutz für die Plattform APPLY4EP ist auf der Startseite der Plattform abrufbar.
2. Beschreibung der Tätigkeit
Die Verwaltungsrätin bzw. der Verwaltungsrat für IKT-Sicherheit oder die bzw. der Sachverständige für IKT-Sicherheit sollte über einschlägige Kompetenzen in mindestens einem der folgende Bereiche verfügen:
3. Aufgaben
Im Einklang mit den von den Gremien und/oder der Verwaltung des Parlaments festgelegten Programmen und Prioritäten und unter der Aufsicht der zuständigen Beamtinnen und Beamten sind folgende Aufgaben auszuführen:
Gesuchte spezifische Kompetenzen:
Arbeitsumfeld:
4. Zulassungsbedingungen
Damit Sie für eine mögliche künftige Einstellung auf eine freie Stelle infrage kommen, müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien erfüllen:
a. Allgemeine Kriterien
b. Besondere Kriterien
i. Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse
Mindestvoraussetzungen für die Besoldungsgruppe AD 6:
oder,
Mindestvoraussetzungen für die Besoldungsgruppe AD 8:
oder
oder,
Vor der Einstellung werden die in der Datenbank registrierten ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, Nachweise zur Bestätigung der im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben vorzulegen (Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen und andere Belege).
Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von nicht in der Union erworbenen Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC-Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).
Den Unterschieden der Bildungssysteme wird Rechnung getragen. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Leitfaden enthalten.
ii. Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1) erwartet: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch, Es ist ratsam, hier Ihre Muttersprache als Sprache 1 auszuwählen.
Außerdem:
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) erwartet. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein. Falls Sprache 1 die englische oder französische Sprache ist, werden ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.
Es ist zu beachten, dass das geforderte Mindestniveau für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gilt, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Interesse des Dienstes und insbesondere im Hinblick auf die Besetzung von Stellen als Verwaltungsrätin bzw. Verwaltungsrat für IKT-Sicherheit und als Sachverständige bzw. Sachverständiger für IKT-Sicherheit im Rahmen dieses Verfahrens zur Einrichtung einer Datenbank die englische oder französische Sprache als die beiden Optionen für Sprache 2 festgelegt wurden.
In der Tat sind die englische oder französische Sprache die am häufigsten verwendeten Sprachen bei der Ausführung der unter Punkt 3 des Aufrufs zur Interessenbekundung aufgeführten Aufgaben.
Dementsprechend müssen die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber, damit sie umgehend ihre Aufgaben wahrnehmen können, in der Lage sein, tatsächlich in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten und zu kommunizieren.
iii. Erforderliche Berufserfahrung
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem Erwerb der in Abschnitt 4 Buchstabe b Ziffer i genannten Qualifikationen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
5. Datenbank
Wenn Sie
wird Ihr Name in die Datenbank aufgenommen.
Bei der Registrierung werden dabei ausschließlich die Angaben im Bewerbungsfragebogen und die beigefügten Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Informationen und Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, wenn Ihnen ein Einstellungsangebot unterbreitet wird
6. Bewerbungen – Wie können Sie Ihr Interesse bekunden?
Interessierte Personen müssen über die Online-Plattform APPLY4EP ihren Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Interessenbekundungen können nur über diese Plattform eingereicht werden.
Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie einen ausführlichen Lebenslauf hochladen. Sie müssen das Europass-Format verwenden (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1).
Anschließend müssen Sie den Rest des Bewerbungsformulars ausfüllen.
Die Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Sie müssen auswählen, ob Sie sich für die Besoldungsgruppe AD 6 oder die Besoldungsgruppe AD 8 bewerben.
Alle weiteren Anweisungen zur Interessenbekundung finden Sie in dem diesem Aufruf zur Interessenbekundung beigefügten Leitfaden.
Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen läuft am 22. April 2024 um 17.00 Uhr Brüsseler/Luxemburger Zeit ab. Sie müssen sich über die Plattform APPLY4EP bewerben. Interessenbekundungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Eine Aufnahme Ihres Namens in die Datenbank oder ein Vorstellungsgespräch und/oder das Bestehen des Auswahltests sind keine Garantie für ein Stellenangebot. Wenn eine entsprechende Stelle zu vergeben ist, können die einstellenden Dienststellen die Datenbank konsultieren und diejenigen Bewerberinnen und Bewerber einladen, deren Profile den Anforderungen der betreffenden Stelle am ehesten entsprechen. Sollten sich gemachte Angaben als unrichtig herausstellen, so werden die entsprechenden Bewerberinnen bzw. Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen und ihre Namen aus der Datenbank gelöscht.
Das Europäische Parlament verfolgt bei seinen Auswahlverfahren eine Politik der Chancengleichheit, damit alle Bewerberinnen und Bewerber gleichbehandelt werden.
Die Arbeitsbedingungen bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) festgelegt. Alle Beschäftigungsbedingungen finden Sie unter folgender Adresse:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140501 (Titel II) „Bedienstete auf Zeit“.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 6, erste Dienstaltersstufe, oder in der Besoldungsgruppe AD 8, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 6 066,59 EUR in der Besoldungsgruppe AD 6 und 7 766,14 EUR in der Besoldungsgruppe AD 8. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann nach Maßgabe ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Ihre Geltungsdauer kann durch Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.