Ort : Brüssel ; Luxemburg
Publikationsende auf externer Website : 16/09/2025 12:00
Dienststelle : 12-Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit
Kennziffer : PE/334/2025/S/ITEC - ICT applications specialist (AD 7)

 STELLENAUSSCHREIBUNG PE/334/2025/S/ITEC

 BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT

Sachverständige(r) für IT-Anwendungen (AD 7)

 

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den dieser Stellenausschreibung beigefügten Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber aufmerksam durch. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die Vorschriften für Ausleseverfahren und die Teilnahmebedingungen erläutert.

  

 INHALT

 

A.                ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.                VERFAHREN

C.               EINREICHUNG DER BEWERBUNG

ANHANG: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

  

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

1.         Allgemeines

 

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung von drei Stellen von Bediensteten auf Zeit (AD 7) in der Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) zu eröffnen. Gesucht werden Sachverständige für IT-Anwendungen.

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 7 646,86 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann nach Maßgabe ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

 

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2.         Art der Tätigkeit

 

Die Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen IT und Kommunikation zur Unterstützung der Arbeit des Europäischen Parlaments. Sie entwickelt und pflegt ein mehrsprachiges internes Arbeitsumfeld und sorgt für einen sicheren Zugriff auf wichtige Dokumente. Die GD ITEC verwaltet die IT-Systeme des Parlaments, vereint seine Innovationsstrategie mit institutionellen Bedürfnissen und überwacht die sichere und tragfähige IT-Infrastruktur. Sie ist zudem für die Erstellung und Verbreitung parlamentarischer Dokumente zuständig und arbeitet bei amtlichen Veröffentlichungen mit dem Amt für Veröffentlichungen zusammen.

Die GD ITEC sucht Sachverständige für IT-Anwendungen für zwei Referate, denen bei der Unterstützung des digitalen Wandels des Parlaments eine zentrale Rolle zukommt.

 

Zwei Stellen sind im Referat Lösungsdesign und Qualitätssicherung (Referat DESIQUAL) in Luxemburg zu besetzen. Für jede der nachfolgend genannten Dienststellen des Referats wird je eine Bewerberin bzw. ein Bewerber ausgewählt:

 

-       die Dienststelle Technische Analyse und Harmonisierung der Benutzeroberfläche (Dienststelle TAUH), die die technische Gestaltung der IT-Anwendungen des Parlaments sicherstellt. Die ausgewählte Bewerberin bzw. der ausgewählte Bewerber fungiert als technischer Architekt, um die Anwendungslandschaft zu modernisieren und zu optimieren.

 

-       die Dienststelle Funktionsanalyse, Design und Zuordnung (Dienststelle FASDA), die das funktionale Lösungsdesign für die IT-Anwendungen des Parlaments gewährleistet. Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber wird umfangreiche Projekte für den Erwerb und die Integration von Software leiten und bringt in diesem Rahmen fundierte Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensarchitektur, Vertragsverhandlungen und Portfolioverwaltung mit.

 

Zusätzlich ist eine Stelle im Referat Digitales Arbeitsumfeld für die Mitglieder (Referat e-MEP) in Brüssel zu besetzen, dessen Schwerpunkt auf der Bereitstellung von hochwertigen und personalisierten IT-Diensten für die Mitglieder des Europäischen Parlaments liegt. Die ausgewählte Bewerberin bzw. der ausgewählte Bewerber wird den Frontline-Support koordinieren, mobile Sicherheitskontrollen beaufsichtigen, zum IT-Plan beitragen und Innovationsprojekte leiten, was den Einsatz von KI einschließt.

 

Unter Aufsicht der bzw. des Vorgesetzten und in Einklang mit den von den parlamentarischen Gremien und zuständigen Vorgesetzten festgelegten Programmen und Prioritäten übernehmen Sachverständige für IT-Anwendungen mehrere der folgenden Tätigkeiten:

·       Gestaltung, Entwicklung und Pflege skalierbarer und solider Softwarelösungen unter Nutzung moderner Programmier-Frameworks und Architekturmuster,

·       Durchführung technischer Analysen, die eine Orientierung bei der Entwicklung von Anwendungen und der Systemoptimierung bieten,

·       Leitung der Integration und der Einführung von Softwareanwendungen oder Mitwirkung daran unter Gewährleistung hoher Leistungs- und Sicherheitsstandards,

·       Koordinierung von IT-Unterstützungsleistungen zur Gewährleistung effizienter und reaktionsfähiger Dienste für Endnutzer in einem fordernden und dynamischen Umfeld,

·       Überwachung der Sicherheit und Integrität von IT-Geräten und -Systemen einschließlich der Umsetzung von präventiven Maßnahmen und Korrekturmaßnahmen,

·       Analyse der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer und neuer Entwicklungen, um innovative digitale Lösungen vorzuschlagen und umzusetzen,

·       Beteiligung an der Planung und Koordinierung von IT-Projekten, etwa mittels Risikobewertungen und Berichterstattung,

·       Vertretung des Teams in Sitzungen, Arbeitsgruppen und Entscheidungsgremien in Bezug auf IT-Dienste und die IT-Strategie,

·       Leitung komplexer IT-Projekte, einschließlich des Erwerbs und der Integration von Software und Sicherstellung ihrer fristgerechten und kostenwirksamen Bereitstellung,

·       Förderung der Zusammenarbeit zwischen technischen und nicht technischen Interessenträgern unter Nutzung agiler Bereitstellungsmethoden und anderer Methoden des Projektmanagements,

·       Durchführung von Betriebsanalysen und Erfassung funktionaler und technischer Anforderungen verschiedener Nutzergruppen,

·       Unterstützung bei Vergabeverfahren und Beteiligung an Vertragsverhandlungen mit externen Anbietern oder Dienstleistern.

 

Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind ausgezeichnete organisatorische Fähigkeiten und Koordinierungskompetenzen sowie Widerstandsfähigkeit, ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Taktgefühl, gute zwischenmenschliche Fähigkeiten und ein starker Teamgeist erforderlich.

 

Die Stelle umfasst Dienstreisen zu den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments.

 

3.         Zulassungsbedingungen

 

Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

 

a)      Allgemeine Bedingungen

 

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

–          Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

–          die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

–          Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

 

b)      Besondere Bedingungen

 

i)       Erforderliche Qualifikationen

 

Sie müssen 

-       über ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Informatik, technische Informatik, IT-Management, Computertechnik oder einer ähnlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht,

 oder

-       über ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Informatik, technische Informatik, IT-Management, Computertechnik oder einer ähnlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und über eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt A Punkt 2) von mindestens einem Jahr verfügen. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Punkt 3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.

 

Abschlusszeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss aus einem Drittstaat verfügen, müssen ihrer Bewerbung eine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Bildungsabschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der folgenden Website: https://www.enic-naric.net.

Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten. Die Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber enthält Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihrem Abschlusszeugnis keine europäische Gleichwertigkeitserklärung beifügen, sofern dies erforderlich ist, bzw. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschlusszeugnis nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt wurde, werden nicht zum Ausleseverfahren zugelassen.

 

ii)         Erforderliche Berufserfahrung

 

Sie müssen über eine für die Art der Tätigkeiten relevante Berufserfahrung von mindestens vier Jahren verfügen, die Sie im Anschluss an die in Punkt 3 Buchstabe b Ziffer i genannten Qualifikationen erworben haben, einschließlich zwei Jahren bei einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union und/oder bei einer nationalen Behörde.

 

iii)     Sprachkenntnisse

 

Sie benötigen gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

 

sowie

 

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2).

Die Sprache 2 muss sich von Sprache 1 unterscheiden.

 

In Ihrem Bewerbungsbogen müssen Sie demnach Englisch oder Französisch als Sprache 2 auswählen.

 

Die Beschränkung, dass es sich bei Sprache 2 in diesem Ausleseverfahren um die englische oder französische Sprache handeln muss, ist im dienstlichen Interesse erfolgt. Für die Tätigkeiten einer Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen für IT-Anwendungen sind spezifische Kompetenzen erforderlich, etwa im Zusammenhang mit der Überwachung, der Sicherstellung von Unterstützung für verschiedene Nutzerinnen und Nutzer und der Bereitstellung von First-Level- und Second-Level-Support für IT-Belange. Die neu eingestellten Bediensteten müssen in der Lage sein, wahrzunehmende Aufgaben zu verstehen, Probleme zu lösen und sowohl mit Nutzerinnen und Nutzern als auch mit Vorgesetzten sowie mit Kolleginnen und Kollegen wirksam zu kommunizieren.

 

Das Europäische Parlament beschäftigt ein sehr vielfältiges Personal, das sich hauptsächlich auf die Arbeitsorte in Brüssel, Straßburg und Luxemburg verteilt. In diesem mehrsprachigen Kontext beruht die Arbeitsfähigkeit zu großen Teilen auf dem Gebrauch der französischen und der englischen Sprache. Die beiden Sprachen bilden die Grundlage für eine unkomplizierte und effiziente Kommunikation sowie den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit.

 

Die Kenntnis einer dieser beiden Sprachen ist unerlässlich, damit die bzw. der Bedienstete ihre bzw. seine Verpflichtungen wirksam wahrnehmen und im Rahmen der Aufgaben, die sie bzw. er ausüben soll, den Bedürfnissen der Dienststelle gerecht werden kann. Die wahrzunehmenden Aufgaben schließen einen regelmäßigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, den Vorgesetzten und externen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern ein, die bei ihrer täglichen Arbeit im Wesentlichen diese beiden Sprachen verwenden. Außerdem erfolgen Schulungen, Teamsitzungen und die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptsächlich in englischer und französischer Sprache, was die Bedeutung, Kenntnisse in mindestens einer der beiden Sprachen zu haben, hervorhebt.

 

In der GD ITEC wird für die interne Kommunikation am häufigsten die französische Sprache gebraucht, wohingegen die englische Sprache häufiger im Kontakt mit anderen Generaldirektionen sowie den politischen und administrativen Stellen des Parlaments verwendet wird. Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache sind wesentlich, da der Großteil der technischen Dokumentation, der Software-Bedienungsanleitungen und der Ressourcen für den IT-Support hauptsächlich in englischer Sprache vorliegt.

 

Die sprachlichen Anforderungen für dieses Ausleseverfahren bilden demnach keine Ausnahme von der langjährigen Praxis. Zusammenfassend betrachtet ist die Beschränkung der Sprache 2 auf die englische oder die französische Sprache in diesem Ausleseverfahren aufgrund der operativen Anforderungen der Dienststelle, der Anforderungen der Stelle der bzw. des Sachverständigen für IT-Anwendungen und der internen Verfahrensweisen der Generaldirektionen gerechtfertigt. So werden die bestmögliche Wirksamkeit und der bestmögliche Zusammenhalt des Gefüges im Europäischen Parlament sichergestellt.

 

 B. VERFAHREN

 

Die Grundlage des Verfahrens bilden Qualifikationen und Prüfungen. 

1.       Zulassung und Bewertung der Qualifikationen (erste Phase)

 

a)      Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen in Abschnitt A Punkt 3 Buchstabe a erfüllen. Diese Liste wird dem Auswahlausschuss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen zugeleitet.

 

Ausschließlich auf der Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sind, die zusammen mit dem Bewerbungsformular zeitgleich einzureichen sind (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3):

 

b)      Der Auswahlausschuss prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt A Punkt 3 Buchstabe b erfüllen.

 c)      Für die Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber, die zu dem Ausleseverfahren zugelassen wurden, zieht der Auswahlausschuss ein vorab festgelegtes Bewertungsraster heran. Der Auswahlausschuss bewertet die Qualifikationen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber und erstellt eine Liste der 18 bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

 

Der Auswahlausschuss berücksichtigt bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Aspekte (ordnungsgemäß durch Nachweise zu belegen, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind und aus denen die Art der wahrgenommenen Aufgaben, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Umstände, unter denen die Berufserfahrung erworben wurde, hervorgehen):

 

1.  nachgewiesene Erfahrung in der Gestaltung, Entwicklung und Pflege von modernen Softwarelösungen, vorzugsweise unter Nutzung dienstleistungsorientierter oder auf Mikrodienstleistungen basierender Architekturen,

2.     nachgewiesene Fähigkeit, im Rahmen von komplexen IT-Systemen technische Analysen durchzuführen und zu Entscheidungen bezüglich der Softwarearchitektur beizutragen,

3.     Berufserfahrung im Hinblick auf die Integration, die Einführung und das Lifecycle-Management von Softwareanwendungen,

4.     Berufserfahrung bezüglich der Steuerung oder Koordinierung von IT-Unterstützungsdiensten, insbesondere in Umgebungen, die Reaktionsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer erfordern,

5.    Kenntnisse und praktische Erfahrung in Bezug auf IT-Sicherheitsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Endpunktsicherheit, der Sicherheit mobiler Geräte oder der sicheren Zugriffsverwaltung,

6.     nachgewiesene Fähigkeit, Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zu bewerten und ihnen im Wege von innovativen technischen Lösungen gerecht zu werden, etwa durch die Einführung neuer Technologien,

7.    Beteiligung an der Planung, Überwachung und Berichterstattung im Rahmen von IT-Projekten, einschließlich Risikoanalysen und Beiträgen zu strategischen oder operativen Planungsdokumenten,

8.     Erfahrung in der Vertretung eines IT-Dienstes oder einer IT-Funktion in funktionsübergreifenden Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Koordinierungsstrukturen,

9.     nachgewiesene Erfahrung bei der Leitung komplexer IT-Projekte, die idealerweise den Erwerb von Software, die Integration von Produkten von Drittanbietern oder Multi-Stakeholder-Umgebungen umfassen,

10.  fundierte Kenntnisse im Projektmanagement oder im Bereich agiler Bereitstellungsmethoden, untermauert durch Anwendung in der Praxis und/oder Zertifizierung (beispielsweise SAFe, PMI, PRINCE2),

11.  Erfahrung in der Betriebsanalyse und Anforderungsermittlung, vorzugsweise in einer strukturierten Umgebung mit mehreren Nutzerprofilen oder Abteilungen,

12.  praktische Erfahrung in der Unterstützung oder Durchführung von Vergabeverfahren im Bereich IT, einschließlich der Zusammenarbeit mit externen Anbietern und der Mitwirkung an Vertragsverhandlungen.

13.  Berufserfahrung in einem multikulturellen oder internationalen Arbeitsumfeld.

 

Bewertung: 0 bis 40 Punkte

 

2.       Prüfungen (zweite Phase)

 

Schriftliche Prüfung

 

a)          Verfassen eines Textes in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) zur Überprüfung Ihrer Fähigkeit, die in Abschnitt A Punkt 2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie Ihrer Fähigkeit, Texte zu verfassen.

 

Höchstdauer der Prüfung: 90 Minuten

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

 

Mündliche Prüfung

 

b)          Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Sprache 2 (Englisch oder Französisch), in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A Punkt 2 beschriebenen Aufgaben und Ihre Kenntnisse über das Europäische Parlament eingeschätzt werden.

 

Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

 

Diese Prüfungen können als Fernprüfung oder in Präsenz durchgeführt werden.

 

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die schriftliche und mündliche Prüfung. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen oder ein Verhalten, das den Anweisungen zuwiderläuft, führt zu Ihrem sofortigen Ausschluss.

 

3.         Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber

 

Der Auswahlausschuss erstellt ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, das – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der neun Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen) die besten Gesamtergebnisse erzielt haben, sofern die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Es werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber auf dem letzten Platz des Verzeichnisses berücksichtigt.

 

Sie werden persönlich schriftlich über Ihre Ergebnisse unterrichtet.

Die Eignungslisten werden auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

 

Das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gilt bis zum 31. Dezember 2028. Seine Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in das Verzeichnis aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

Um eine Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie über ein Konto auf der Plattform Apply4EP verfügen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE. 

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei allgemeinen Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.

 

Frist für die Einreichung der Bewerbung

 

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am

  

16. September 2025 um 12.00 Uhr (mittags) Luxemburger Zeit

 

Sobald der Bewerbungsbogen validiert wurde, wird Ihnen automatisch eine Eingangsbestätigung übermittelt.

Die Kommunikation bezüglich dieses Verfahrens erfolgt ausschließlich über Ihr Apply4EP-Konto. Bitte RUFEN SIE NICHT AN, um Fragen zu dem Verfahren zu stellen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, regelmäßig das Postfach der E-Mail-Adresse zu überprüfen, die Sie in Ihrem Apply4EP-Konto angegeben haben.