AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
ERSTELLUNG EINER DATENBANK
Vertragsbedienstete (Funktionsgruppe IV) im Bereich Kommunikation
Pressereferentin/Pressereferent und Community Managerin/Community Manager
- Allgemeine Bemerkungen
Das Sekretariat des Europäischen Parlaments veröffentlicht diese Mitteilung, um eine Datenbank mit Bewerberinnen und Bewerbern (Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe IV) im Bereich Kommunikation in seiner Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) zu errichten.
Die Datenbank wird als Pool von Bewerberinnen und Bewerbern für mögliche künftige Einstellungen in den EU-Mitgliedstaaten (Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments) dienen.
Nach Einrichtung der Datenbank können Personen, die ihr Interesse bekundet haben, gemäß Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) für freie Stellen für Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten in der Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 (Gemeinsamer Ausschuss für die Auswahl von Hilfsvertragsbediensteten (BBSB)) und Artikel 8 (Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
Wer an einer Aufnahme in die Datenbank interessiert ist, kann über die Plattform APPLY4EP seinen Lebenslauf einreichen und den Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Die Erstellung eines Kontos ist hierfür Voraussetzung. Zu diesem Zweck sollten Sie diese Bekanntmachung aufmerksam lesen, auf das Feld „Online bewerben“ klicken und die Schritte des Online-Bewerbungsverfahrens befolgen. Lesen Sie den Leitfaden im Anhang zu dieser Bekanntmachung aufmerksam durch. Ein APPLY4EP-Konto muss nur einmal angelegt werden. Die im Konto hinterlegten personenbezogenen Daten werden in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet und können zu Zwecken der Aktualisierung jederzeit geändert werden. Die Datenschutzerklärung für APPLY4EP ist auf ihrer Homepage abrufbar.
- Beschreibung der Tätigkeit
Die GD COMM hat die Aufgabe, das Ansehen der Europäischen Union zu stärken, indem sie ihre demokratische Legitimität, die durch das Europäische Parlament verkörpert wird, herausstellt, da die demokratische Macht und der demokratische Einfluss des Parlaments auf dem Mandat seiner Wählerinnen und Wähler in allen Mitgliedstaaten beruhen. Alle von der EU getroffenen Entscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger. Das Hauptziel der GD COMM besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern und den Medien umfassende und unparteiische Informationen über die Arbeit des Parlaments bereitzustellen und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, sich am europäischen demokratischen Prozess zu beteiligen. Um diese Ziele zu erreichen, verfügt die GD COMM über mehrere wichtige Kommunikationskanäle, um über die Arbeit des Parlaments und seine Ziele zu informieren: Pressearbeit, Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten, Besucherdienste, bezahlte Medien, sowohl traditionell als auch online, öffentliche und private Multiplikatorennetzwerke und eine Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger und Influencerinnen und Influencer.
Außerdem unterstützt die GD COMM die Mitglieder bei ihren Kommunikationsmaßnahmen und bietet den politischen Stellen des Parlaments Unterstützung und Beratung durch Sachverständige im Kommunikationsbereich.
Die GD COMM sucht nach
a) Pressereferentinnen/Pressereferenten
b) Community Managerinnen/Community Manager
Die in den Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten (EPLOs) eingesetzten Pressereferentinnen/Pressereferenten und Community Managerinnen/Community Manager können mit einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten beauftragt werden:
- Aufgaben
Im Einklang mit den von den Organen und/oder der Verwaltung des Parlaments festgelegten Programmen und Prioritäten und unter der Aufsicht der zuständigen Beamten:
a) Pressereferentinnen/Pressereferenten
- Vorbereitung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über die Tätigkeiten des Parlaments an die Medien und/oder die breite Öffentlichkeit.
- Anpassung und Verfassen von Texten in ihrer Landessprache und Verteilung an die einschlägigen Medien.
- Entwicklung neuer Beziehungen zu den Medien, Besuch von Medienhäusern, regelmäßige Einbeziehung neuer Journalisten und von Erstellern von Inhalten.
- Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) bei den Kontakten zur Presse: Organisation von Briefings (offline und online), Sicherstellung der Anwesenheit von Journalisten und Vermittlung von Interviews.
- Mitwirkung an Kampagnen oder Medienaktionen im Zusammenhang mit redaktionellen Prioritäten, Projekten der Verbindungsbüros und wichtigen Themen der legislativen Tätigkeit des Parlaments.
- Identifizierung und gezielte Ansprache von Journalisten und Medien auf der Grundlage ihrer Interessen, Kompetenzen und ihres Stils, um ihnen ein Ad-hoc-Angebot zu unterbreiten. Journalisten auf dem Laufenden halten über Echtzeit-Entwicklungen über Sofortnachrichtenanwendungen.
- Einladung von Journalisten zu Plenartagungen des Parlaments oder anderen Kommunikationsveranstaltungen und Unterstützung bei ihren Pressereisen.
- Organisation von Presseseminaren und Pressebriefings (online, offline und hybrid) in Brüssel, Straßburg oder in den Mitgliedstaaten.
- Warnung vor möglichen Desinformationen/Falschinformationen über das Parlament und bei Bedarf Unterstützung bei der Konzipierung von Reaktionen.
- Beobachtung der nationalen und lokalen Presse, Medienanalyse, Hinweise auf politische Entwicklungen und andere nützliche Berichte.
- Förderung von Multimedia-Produkten, -Dienstleistungen und -Einrichtungen und Unterstützung von Journalisten, die diese in Anspruch nehmen.
- Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Verwaltung und wirtschaftlichen Haushaltsführung der Dienststelle im Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Gesuchte spezifische Kenntnisse
- Schriftliche Fähigkeiten (Pressemitteilungen, Texte für die breite Öffentlichkeit usw.).
- Kenntnisse im Bereich des Journalismus, der Beziehungen zu den Medien und der Kommunikationsstrategien, einschließlich der Ausarbeitung von Medienstrategien und Medienplänen.
- Kenntnis der Medienlandschaft in den Mitgliedstaaten.
- Kenntnis der Trends im Bereich Kommunikation.
- Kenntnisse in den Bereichen Multimedia, digitale Kommunikation, Nutzung sozialer Medien im Journalismus und Beziehungen zu den Medien.
- Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten.
- Kenntnis der Verwaltungs-, Haushalts- und Verwaltungsverfahren in dem betreffenden Bereich.
b) Community Managerinnen/Community Manager
- Verwaltung und Pflege der Präsenz des Parlaments auf allen Online-Plattformen, einschließlich der Vorbereitung und Veröffentlichung von Originalinhalten sowie der Überwachung und Moderation von Material von Dritten.
- Überwachung und Moderation der Konversation in den sozialen Medien in Echtzeit, um aktuelle öffentliche Anliegen zu ermitteln.
- Durchführung digitaler Kommunikationsaktivitäten in den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments, insbesondere Überwachung, Pflege und Aktivierung der Datenbank für die Verwaltung von Kundenbeziehungen (Customer Relations Management – CRM).
- Sicherstellung, dass eine Folgenabschätzung zu den Kommunikationstätigkeiten der Verbindungsbüros und/oder der Mediendienste des EP durchgeführt wird.
- Konzeption und Entwicklung aller verfügbaren Kommunikations- und Informationsinstrumente: Websites und soziale Medien, audiovisuelle Koproduktionen, Veröffentlichungen für die breite Öffentlichkeit usw.
- Konzeption, Organisation und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen mit Bürgerinnen und Bürgern, Interessenträgern, Meinungsmultiplikatoren, jungen Menschen, der Zivilgesellschaft, Schulen, Universitäten usw.
- Verwaltung und Pflege einer Präsenz der Abteilung in sozialen Netzwerken
Gesuchte spezifische Kenntnisse
- Kenntnis der Nutzung sozialer Netzwerke.
- Kenntnis der Kommunikationstechniken für Internetmedien.
- Kenntnis der analytischen Instrumente und des datengestützten Managements, die für den Tätigkeitsbereich relevant sind, um Trends oder Muster in komplexen Datensätzen zu ermitteln, zu analysieren und zu interpretieren.
- Kenntnis interner, nationaler und internationaler politischer Fragen,
- Kenntnis der grafischen und multimedialen Produktionsinstrumente (vom Typ Adobe).
- Kenntnis der Nutzung sozialer Medien im Journalismus.
- Kenntnis der Techniken des multimedialen Journalismus, der Methoden der Online-Veröffentlichung, redaktioneller Strategien für die neuen Medien, elektronischer Vertriebsprozesse und Web-Kommunikationstechniken.
- Kenntnis der Medien eines oder mehrerer geografischer Sektoren im Land der Beschäftigung.
- Kenntnis der Verwaltungs-, Haushalts- und Verwaltungsverfahren in dem betreffenden Bereich.
- Zulassungsbedingungen
a) Allgemeine Kriterien
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.
- Keine Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Verpflichtungen aus den Wehrgesetzen des Landes.
- Erfüllung der für die Ausübung der Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen.
b) Spezifische Kriterien
i. Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse
- abgeschlossenes Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, von mindestens dreijähriger Dauer
oder
- wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung.
Die in der Datenbank registrierten ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vor jeder Einstellung aufgefordert, Nachweise zur Bestätigung der im Bewerbungsbogen enthaltenen Angaben vorzulegen (Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen und andere Belege).
Alle Diplome, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden, müssen von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates (etwa dem Bildungsministerium) anerkannt sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Nicht-EU-Land ausgestelltes Diplom verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Diploms vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).
ii. Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1) erwartet: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
und
sehr gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2)2 der englischen Sprache (Sprache 2). Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein. Falls Sprache 1 Englisch ist, werden ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.
Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass Englisch als Sprache 2 für dieses Verfahren zur Erstellung einer Datenbank im Interesse des Dienstes und insbesondere der Generaldirektion Kommunikation festgelegt wurde. Die Personen, deren Namen in die Datenbank aufgenommen wurden, müssen in der Lage sein, effektiv mit dem Hauptsitz in Brüssel zu kommunizieren.
Die englische Sprache ist die Sprache, die in den Referaten der Generaldirektion und in den Beziehungen zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Sie ist auch die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Kommunikation, den anderen Generaldirektionen und den politischen und administrativen Behörden des Parlaments verwendet wird.
Darüber hinaus werden die bestehenden Anwendungen und Rahmen für das Community-Management – die meisten Systeme und Software für die Systeme zur Verwaltung von Kundenbeziehungen (CRM-Systems - Customer Relationship Management systems) und die Software für das Online-Engagement verwenden Englisch als ihre Back-End-Sprache – und die wichtigsten Anwendungen, die für die Erfüllung der täglichen Aufgaben eines Engagement-Spezialisten verwendet werden, in englischer Sprache erstellt.
Für Pressereferentinnen/Pressereferenten gehören die Kontakte zu Mitgliedern des Parlaments (MdEP) und Journalisten aus anderen Ländern sowie die Organisation von Pressekonferenzen, Seminaren und Briefings mit transnationaler oder gesamteuropäischer Dimension zu ihren täglichen Aufgaben.
Damit die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber ihre Aufgaben wahrnehmen können, müssen sie in der Lage sein, wirksam in englischer Sprache zu arbeiten und zu kommunizieren.
Im Sinne der Gleichbehandlung müssen alle Bewerberinnen und Bewerber, selbst wenn Englisch ihre erste Sprache ist, ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache besitzen, bei der es sich um eine andere Amtssprache der Europäischen Union handeln muss.
iii. Erforderliche Berufserfahrung
Nach Erwerb der in Abschnitt 4 Buchstabe b Ziffer i genannten Qualifikationen müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Zusammenhang mit den unter Punkt 3.a oder 3.b genannten Aufgaben erworben haben.
- Datenbank
Wenn Sie
- die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen
- und vorschriftsgemäß und fristgerecht den Bewerbungsfragebogen auf der Plattform APPLY4EP ausgefüllt und die Kennungen (siehe Abschnitt „Einreichung der Bewerbungen“ angegeben haben,
wird Ihr Name in die Datenbank aufgenommen.
Bei der Registrierung werden dabei ausschließlich die Angaben im Bewerbungsfragebogen und die beigefügten Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Informationen und Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, wenn Ihnen ein Einstellungsangebot unterbreitet wird.
Nach Ihrer Aufnahme in die Datenbank können Sie zur Teilnahme an einer Auswahlprüfung eingeladen werden. Wenn Sie zu einer Auswahlprüfung eingeladen werden, erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen über die Art der Prüfung.
- Bewerbungen - Wie können Sie Ihr Interesse bekunden?
Interessierte Personen müssen über die Online-Plattform APPLY4EP ihren Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Interessenbekundungen können nur über diese Plattform eingereicht werden.
Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie Ihren ausführlichen Lebenslauf hochladen. Sie müssen das Europass-Format verwenden (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1).
Anschließend müssen Sie den Rest des Bewerbungsbogens ausfüllen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, in ihrer Bewerbung spezifische Codes für den Teil „Berufserfahrung“ zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, für jede Berufserfahrung gegebenenfalls einen oder mehrere Codes in den Abschnitt „Beschreibung der Tätigkeit“ aufzunehmen, um bestimmte Kompetenzen bei der Beschreibung dieser Berufserfahrung hervorzuheben. Die Bewerberinnen und Bewerber können je nach ihrem beruflichen Hintergrund mehrere Codes verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber können den/die Code(s) für jede Berufserfahrung am Ende des Textfeldes für die Beschreibung der Tätigkeit eingeben. Ein Beispiel (Screenshot) dafür, wie der Bewerbung ein Code hinzugefügt werden kann, findet sich im Leitfaden für Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Die Codes (z. B. [MJ], idem in allen Sprachen) sollen die Identifizierung von Bewerberinnen/Bewerbern mit spezifischen technischen Fähigkeiten ermöglichen. Jeder Code entspricht einer bestimmten Kompetenz.
Die Bewerberinnen/Bewerber können folgende Codes verwenden:
Pressereferentinnen/Pressereferenten – Medien – Sondercodes, die gegebenenfalls zu verwenden sind:
- [MJ] Journalismus
- [MN] Nationale Medien
- [MD] Digitale Medien
- [MPSO] Organisation von Presseseminaren
- [MRM] Medienbetreuung
- [MEU] EU-Angelegenheiten
Community-Managerinnen/ Community Manager – Social Media (SM) – Sondercodes, die gegebenenfalls zu verwenden sind:
- [SMCM] Umgang mit Online-Gemeinschaften (Community Management)
- [SMDOLC] Digitale/Online Kommunikation
- [SMSMP] Social Media Plattformen/Management
- [SMCRM] Customer relations management (Management der Kundenbeziehungen)
- [SMNEU] Nationale und EU-Angelegenheiten
Die Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Ablauf der Frist für die Interessenbekundung ist der 15. März 2023. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eintragung Ihres Namens in die Datenbank oder die erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahltest stellt keine Garantie für eine Einstellung dar. Ergibt sich die Möglichkeit eines Vertrags, konsultieren die einstellenden Dienststellen die Datenbank und laden die Bewerber, deren Profil den Anforderungen der jeweiligen Stelle am besten entspricht, zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wird festgestellt, dass die hinterlegten Angaben unzutreffend sind, wird die Bewerbung der betreffenden Person ausgeschlossen und ihr Name aus der Datenbank gelöscht.
Das Europäische Parlament verfolgt bei seinen Auswahlverfahren eine Politik der Chancengleichheit, damit alle Bewerberinnen und Bewerber gleich behandelt werden.
Die Arbeitsbedingungen bei den Organen der EU sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) festgelegt. Alle Beschäftigungsbedingungen finden Sie unter folgender Adresse: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140501&from=EN (Title IV) „Vertragsbedienstete“).
Seit dem 1. Juli 2022 beträgt das monatliche Grundgehalt je nach Ausbildung und besonderer Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers zwischen 3 877,47 und 7 189,80 EUR (Funktionsgruppe IV).
Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerber/Bewerberinnen zu gegebener Zeit benachrichtigt.