AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
ERSTELLUNG EINER DATENBANK
Vertragsbedienstete (Funktionsgruppe IV) im Bereich Kommunikation
Pressereferentin/Pressereferent und Community Managerin/Community Manager
Das Sekretariat des Europäischen Parlaments veröffentlicht diese Mitteilung, um eine Datenbank mit Bewerberinnen und Bewerbern (Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe IV) im Bereich Kommunikation in seiner Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) zu errichten.
Die Datenbank wird als Pool von Bewerberinnen und Bewerbern für mögliche künftige Einstellungen in den EU-Mitgliedstaaten (Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments) dienen.
Nach Einrichtung der Datenbank können Personen, die ihr Interesse bekundet haben, gemäß Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) für freie Stellen für Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten in der Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 (Gemeinsamer Ausschuss für die Auswahl von Hilfsvertragsbediensteten (BBSB)) und Artikel 8 (Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
Wer an einer Aufnahme in die Datenbank interessiert ist, kann über die Plattform APPLY4EP seinen Lebenslauf einreichen und den Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Die Erstellung eines Kontos ist hierfür Voraussetzung. Zu diesem Zweck sollten Sie diese Bekanntmachung aufmerksam lesen, auf das Feld „Online bewerben“ klicken und die Schritte des Online-Bewerbungsverfahrens befolgen. Lesen Sie den Leitfaden im Anhang zu dieser Bekanntmachung aufmerksam durch. Ein APPLY4EP-Konto muss nur einmal angelegt werden. Die im Konto hinterlegten personenbezogenen Daten werden in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet und können zu Zwecken der Aktualisierung jederzeit geändert werden. Die Datenschutzerklärung für APPLY4EP ist auf ihrer Homepage abrufbar.
Die GD COMM hat die Aufgabe, das Ansehen der Europäischen Union zu stärken, indem sie ihre demokratische Legitimität, die durch das Europäische Parlament verkörpert wird, herausstellt, da die demokratische Macht und der demokratische Einfluss des Parlaments auf dem Mandat seiner Wählerinnen und Wähler in allen Mitgliedstaaten beruhen. Alle von der EU getroffenen Entscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger. Das Hauptziel der GD COMM besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern und den Medien umfassende und unparteiische Informationen über die Arbeit des Parlaments bereitzustellen und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, sich am europäischen demokratischen Prozess zu beteiligen. Um diese Ziele zu erreichen, verfügt die GD COMM über mehrere wichtige Kommunikationskanäle, um über die Arbeit des Parlaments und seine Ziele zu informieren: Pressearbeit, Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten, Besucherdienste, bezahlte Medien, sowohl traditionell als auch online, öffentliche und private Multiplikatorennetzwerke und eine Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger und Influencerinnen und Influencer.
Außerdem unterstützt die GD COMM die Mitglieder bei ihren Kommunikationsmaßnahmen und bietet den politischen Stellen des Parlaments Unterstützung und Beratung durch Sachverständige im Kommunikationsbereich.
Die GD COMM sucht nach
a) Pressereferentinnen/Pressereferenten
b) Community Managerinnen/Community Manager
Die in den Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten (EPLOs) eingesetzten Pressereferentinnen/Pressereferenten und Community Managerinnen/Community Manager können mit einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten beauftragt werden:
Im Einklang mit den von den Organen und/oder der Verwaltung des Parlaments festgelegten Programmen und Prioritäten und unter der Aufsicht der zuständigen Beamten:
a) Pressereferentinnen/Pressereferenten
Gesuchte spezifische Kenntnisse
b) Community Managerinnen/Community Manager
Gesuchte spezifische Kenntnisse
a) Allgemeine Kriterien
b) Spezifische Kriterien
i. Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse
oder
Die in der Datenbank registrierten ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vor jeder Einstellung aufgefordert, Nachweise zur Bestätigung der im Bewerbungsbogen enthaltenen Angaben vorzulegen (Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen und andere Belege).
Alle Diplome, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden, müssen von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates (etwa dem Bildungsministerium) anerkannt sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Nicht-EU-Land ausgestelltes Diplom verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Diploms vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).
ii. Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1) erwartet: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
und
sehr gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2)2 der englischen Sprache (Sprache 2). Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein. Falls Sprache 1 Englisch ist, werden ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.
Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass Englisch als Sprache 2 für dieses Verfahren zur Erstellung einer Datenbank im Interesse des Dienstes und insbesondere der Generaldirektion Kommunikation festgelegt wurde. Die Personen, deren Namen in die Datenbank aufgenommen wurden, müssen in der Lage sein, effektiv mit dem Hauptsitz in Brüssel zu kommunizieren.
Die englische Sprache ist die Sprache, die in den Referaten der Generaldirektion und in den Beziehungen zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Sie ist auch die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Kommunikation, den anderen Generaldirektionen und den politischen und administrativen Behörden des Parlaments verwendet wird.
Darüber hinaus werden die bestehenden Anwendungen und Rahmen für das Community-Management – die meisten Systeme und Software für die Systeme zur Verwaltung von Kundenbeziehungen (CRM-Systems - Customer Relationship Management systems) und die Software für das Online-Engagement verwenden Englisch als ihre Back-End-Sprache – und die wichtigsten Anwendungen, die für die Erfüllung der täglichen Aufgaben eines Engagement-Spezialisten verwendet werden, in englischer Sprache erstellt.
Für Pressereferentinnen/Pressereferenten gehören die Kontakte zu Mitgliedern des Parlaments (MdEP) und Journalisten aus anderen Ländern sowie die Organisation von Pressekonferenzen, Seminaren und Briefings mit transnationaler oder gesamteuropäischer Dimension zu ihren täglichen Aufgaben.
Damit die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber ihre Aufgaben wahrnehmen können, müssen sie in der Lage sein, wirksam in englischer Sprache zu arbeiten und zu kommunizieren.
Im Sinne der Gleichbehandlung müssen alle Bewerberinnen und Bewerber, selbst wenn Englisch ihre erste Sprache ist, ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache besitzen, bei der es sich um eine andere Amtssprache der Europäischen Union handeln muss.
iii. Erforderliche Berufserfahrung
Nach Erwerb der in Abschnitt 4 Buchstabe b Ziffer i genannten Qualifikationen müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Zusammenhang mit den unter Punkt 3.a oder 3.b genannten Aufgaben erworben haben.
Wenn Sie
wird Ihr Name in die Datenbank aufgenommen.
Bei der Registrierung werden dabei ausschließlich die Angaben im Bewerbungsfragebogen und die beigefügten Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Informationen und Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, wenn Ihnen ein Einstellungsangebot unterbreitet wird.
Nach Ihrer Aufnahme in die Datenbank können Sie zur Teilnahme an einer Auswahlprüfung eingeladen werden. Wenn Sie zu einer Auswahlprüfung eingeladen werden, erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen über die Art der Prüfung.
Interessierte Personen müssen über die Online-Plattform APPLY4EP ihren Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Interessenbekundungen können nur über diese Plattform eingereicht werden.
Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie Ihren ausführlichen Lebenslauf hochladen. Sie müssen das Europass-Format verwenden (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1).
Anschließend müssen Sie den Rest des Bewerbungsbogens ausfüllen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, in ihrer Bewerbung spezifische Codes für den Teil „Berufserfahrung“ zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, für jede Berufserfahrung gegebenenfalls einen oder mehrere Codes in den Abschnitt „Beschreibung der Tätigkeit“ aufzunehmen, um bestimmte Kompetenzen bei der Beschreibung dieser Berufserfahrung hervorzuheben. Die Bewerberinnen und Bewerber können je nach ihrem beruflichen Hintergrund mehrere Codes verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber können den/die Code(s) für jede Berufserfahrung am Ende des Textfeldes für die Beschreibung der Tätigkeit eingeben. Ein Beispiel (Screenshot) dafür, wie der Bewerbung ein Code hinzugefügt werden kann, findet sich im Leitfaden für Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Die Codes (z. B. [MJ], idem in allen Sprachen) sollen die Identifizierung von Bewerberinnen/Bewerbern mit spezifischen technischen Fähigkeiten ermöglichen. Jeder Code entspricht einer bestimmten Kompetenz.
Die Bewerberinnen/Bewerber können folgende Codes verwenden:
Pressereferentinnen/Pressereferenten – Medien – Sondercodes, die gegebenenfalls zu verwenden sind:
Community-Managerinnen/ Community Manager – Social Media (SM) – Sondercodes, die gegebenenfalls zu verwenden sind:
Die Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Ablauf der Frist für die Interessenbekundung ist der 15. März 2023. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eintragung Ihres Namens in die Datenbank oder die erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahltest stellt keine Garantie für eine Einstellung dar. Ergibt sich die Möglichkeit eines Vertrags, konsultieren die einstellenden Dienststellen die Datenbank und laden die Bewerber, deren Profil den Anforderungen der jeweiligen Stelle am besten entspricht, zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wird festgestellt, dass die hinterlegten Angaben unzutreffend sind, wird die Bewerbung der betreffenden Person ausgeschlossen und ihr Name aus der Datenbank gelöscht.
Das Europäische Parlament verfolgt bei seinen Auswahlverfahren eine Politik der Chancengleichheit, damit alle Bewerberinnen und Bewerber gleich behandelt werden.
Die Arbeitsbedingungen bei den Organen der EU sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) festgelegt. Alle Beschäftigungsbedingungen finden Sie unter folgender Adresse: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140501&from=EN (Title IV) „Vertragsbedienstete“).
Seit dem 1. Juli 2022 beträgt das monatliche Grundgehalt je nach Ausbildung und besonderer Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers zwischen 3 877,47 und 7 189,80 EUR (Funktionsgruppe IV).
Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerber/Bewerberinnen zu gegebener Zeit benachrichtigt.