AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
EINRICHTUNG EINER DATENBANK
Assistentin/Assistent für ein parlamentarisches Gremium
Brüssel
Vertragsbedienstete (Funktionsgruppe III) und Bedienstete auf Zeit (AST 3)
1. Allgemeine Anmerkungen
Die Generaldirektion Bürgerrechte, Justiz und institutionelle Angelegenheiten (GD IUST) des Europäischen Parlaments gehört zu den vier Generaldirektionen, die durch Unterteilung der ehemaligen Generaldirektion Interne Politikbereiche geschaffen wurden. Ihre Aufgabe besteht darin, das Parlament in seiner Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollfunktion zu unterstützen und sicherzustellen, dass das Parlament als Hüter der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte wirksam tätig ist und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingeht. Die GD IUST organisiert und erleichtert die Tätigkeit der parlamentarischen Ausschüsse in zentralen Bereichen wie Kultur, Bildung, rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen, Gleichstellung der Geschlechter, bürgerliche Freiheiten, Petitionen und Schutz der Demokratie.
Als Assistent(in) eines parlamentarischen Gremiums unterstützen Sie das Ausschusssekretariat bei der effizienten Vorbereitung von Sitzungen und Dokumenten, der Erstellung von Entwürfen von Schreiben und der Organisation von öffentlichen Anhörungen und Dienstreisen. Ihre Rolle umfasst die Ausführung administrativer, logistischer und redaktioneller Aufgaben in einem mehrsprachigen Umfeld und die Sicherstellung einer reibungslosen Koordinierung sowohl innerhalb des Parlaments als auch nach außen.
Wenn Sie daran interessiert sind, Teil dieser neu geschaffenen und dynamischen Generaldirektion zu werden, die weiterhin wächst und die in ihr Personal investiert, dann richtet sich dieser Aufruf zur Interessenbekundung an Sie. Wir sind auf der Suche nach hoch motivierten und enthusiastischen Assistentinnen und Assistenten, die uns dabei unterstützen, die demokratische Arbeit des Parlaments am Laufen zu halten und hochwertige administrative Unterstützungsdienste für die parlamentarischen Ausschüsse zu erbringen.
Das Sekretariat des Europäischen Parlaments gibt diese Aufforderung zur Interessenbekundung mit dem Ziel bekannt, eine Datenbank von Bewerberinnen und Bewerbern anzulegen, die möglicherweise an künftigen freien Stellen im Bereich der Assistenz parlamentarischer Gremien interessiert sind. Diese Datenbank ist als ein Pool von Personen gedacht, die eingestellt werden könnten, sodass bei Bedarf sofort geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, um die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) in ihrer legislativen Tätigkeit zu unterstützen. In erster Linie sollen mithilfe der Datenbank die Assistenzleistungen für die MdEP verbessert werden, sodass das Parlaments seine Rolle als zentrales Legislativorgan der Europäischen Union effizient und wirksam erfüllen kann.
Sobald die Datenbank eingerichtet ist, können die Bewerberinnen und Bewerber, deren Namen in die Datenbank aufgenommen wurden, ausgewählt werden, um mit ihnen gemäß Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) freie Stellen für Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten im Bereich der Assistenz parlamentarischer Gremien zu besetzen. Die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß Artikel 7 (Paritätischer Ausschuss für die Auswahl von Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten (COSCON)) und Artikel 8 (Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments ausgewählt.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Namen in der Datenbank enthalten sind, können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Ressourcen auch als Bedienstete auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe b BBSB ausgewählt werden, um mit ihnen freie Stellen im Bereich der Assistenz parlamentarischer Gremien in der GD IUST zu besetzen. Dies geschieht jedoch weniger häufig. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im Einklang mit Artikel 4 („Paritätischer Ausschuss (COPAR)“) der Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments ausgewählt.
Das Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und nimmt Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation entgegen.
2. Stellenbeschreibung
Die Aufgaben einer Assistentin bzw. eines Assistenten eines parlamentarischen Gremiums umfassen
̶ die Unterstützung einer möglichst effizienten Tätigkeit des Ausschusssekretariats (unter anderem durch Vorbereitung interner und externer Sitzungen, Empfang und Vorbereitung von Dokumenten und Veranlassung ihrer Übersetzung) in einem mehrsprachigen Umfeld;
̶ die korrekte Formatierung von vom Sekretariat erstellten Dokumenten entsprechend den geltenden Dokumentenvorlagen unter Nutzung spezieller IT-Anwendungen;
̶ die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Dokumenten während Sitzungen;
̶ die Organisation von öffentlichen Anhörungen als Teil von Ausschusssitzungen, sowie von Reisen von Ausschussdelegationen an Orte außerhalb der drei Arbeitsorte des Parlaments;
̶ die Durchführung von Dokumentenrecherchen, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenstellung von Arbeitsunterlagen;
̶ die Bearbeitung von Ersuchen um Informationen und Dokumente;
̶ die Erstellung von Entwürfen von Schreiben und sonstigen Dokumenten, die mit den Tätigkeiten des Sekretariats im Zusammenhang stehen;
̶ Textverarbeitung, Tabellenerstellung, Terminplanung, Postbearbeitung, Dokumentenablage, Vorbereitung von Dossiers, Organisation von Sitzungen und Empfang von parlamentsinternen und -externen Besucherinnen und Besuchern.
3. Stellenanforderungen
Erforderliches Wissen
̶ Sie sollten mit der Struktur, der Organisation und dem Umfeld des Generalssekretariats sowie den verschiedenen beteiligten Akteuren vertraut sein;
̶ Kenntnisse der Vorschriften und Verfahren des Parlaments und der Legislativverfahren der EU wären von Vorteil.
Erforderliche Kompetenzen
̶ Sie sollten auf kontinuierliche Verbesserung aus sein;
̶ flexibel und zuverlässig sein;
̶ Teamgeist besitzen und kooperativ sein;
̶ genau und sorgefältig arbeiten und gute Organisations- und Planungsfähigkeiten besitzen;
̶ Fristen einhalten und Aufgaben nach Priorität ordnen können;
̶ ergebnisorientiert arbeiten.
Arbeitsumfeld
̶ Eine schwankende Arbeitsbelastung, die vom Sitzungskalender des Parlaments abhängt;
̶ häufiger Kontakt mit Menschen innerhalb und außerhalb des Parlaments;
̶ Kontakt zu den Büros der MdEP;
̶ gelegentliche Dienstreisen nach Straßburg.
4. Zulassungsvoraussetzungen
Um als Vertragsbedienstete(r) in Funktionsgruppe III eingestellt zu werden, müssen Sie mindestens Folgendes vorweisen können:
i. Einen postsekundären Bildungsabschluss, der durch ein Diplom bescheinigt ist, oder
ii. einen sekundären Bildungsabschluss, der durch ein Diplom bescheinigt ist, und mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.
Außerdem müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
· Sie müssen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen;
· Sie müssen gemäß nationalem Recht allen Ihren Pflichten, was die Ableistung von Wehrdienst angeht, nachgekommen sein;
· Sie müssen in der Lage sein, geeignete Referenzschreiben vorzulegen, aus denen Ihre Eignung für die Ausführung der genannten Tätigkeiten hervorgeht;
· Sie müssen in der Lage sein nachzuweisen, dass Sie gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Union und befriedigende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Union in dem Ausmaß besitzen, wie es für die Ausführung dieser Tätigkeiten erforderlich ist.
Vor ihrer Einstellung werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber, deren Namen in der Datenbank enthalten sind, aufgefordert, Dokumente (Diplome, Zertifikate und sonstige Nachweise) vorzulegen, mit denen sich die Informationen, die in ihrem Bewerbungsformular enthalten sind, belegen lassen.
Alle Diplome, egal ob sie in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat ausgestellt wurden, müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, beispielsweise von einem Bildungsministerium, anerkannt sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die Diplome besitzen, die in einem Drittstaat ausgestellt wurden, müssen für diese Diplome eine in der EU ausgestellte Gleichwertigkeitserklärung vorlegen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen finden Sie auf der Website des ENIC-NARIC-Netzes (https://www.enic-naric.net/).
Die Unterschiede zwischen den Bildungssystemen werden berücksichtigt. Im Leitfaden sind Beispiele für die erforderlichen Mindestqualifikationen aufgeführt.
5. Aufnahme in die Datenbank und die folgenden Schritte
Ihr Name wird in die Datenbank aufgenommen, wenn Sie
· die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und
· das Bewerbungsformular über die Plattform APPLY4EP (s. Abschnitt 6 („Interessenbekundung“)) vorschriftsgemäß und fristgerecht ausgefüllt haben.
Bei Bedarf durchsuchen die einstellenden Dienste die Datenbank und ziehen eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern in die engere Wahl, die die Anforderungen einzig und allein auf der Grundlage der Informationen erfüllen, die in den Bewerbungsformularen und den vorgelegten Nachweisen enthalten sind.
Wenn Sie in die engere Wahl gezogen wurden, kann es sein, dass Sie zu Tests und Gesprächen eingeladen werden, die die einstellenden Dienste organisieren.
Die Einstellungstests oder Einstellungsgespräche dienen dazu, Ihre Eignung für die jeweilige Stelle zu beurteilen. Es kann sich auch um einen schriftlichen Test (beispielsweise in Form eines Multiple-Choice-Tests, eines Aufsatzes, einer Postkorbübung oder der Erstellung einer Zusammenfassung) handeln. Es kann auch sein, dass Ihre Sprachkenntnisse überprüft werden.
6. Interessenbekundung
Um Ihr Interesse zu bekunden, müssen Sie Ihren Lebenslauf einreichen und das Bewerbungsformular auf der Plattform APPLY4EP ausfüllen.
Bewerbungen können AUSSCHLIESSLICH über die Online-Plattform APPLY4EP eingereicht werden. Sie sollten daher zunächst ein APPLY4EP-Konto einrichten (wenn Sie noch keines besitzen). Sie können auf der Plattform APPLY4EP nur ein Konto einrichten. Die personenbezogenen Daten, die in Ihrem APPLY4EP-Konto hinterlegt sind, werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Sie können diese Daten jederzeit aktualisieren. Die Erklärung zum Datenschutz auf der Plattform APPLY4EP kann auf der Homepage der Plattform eingesehen werden.
Sobald Sie Ihr APPLY4EP-Konto angelegt haben, sollten Sie diesen Aufruf und den beiliegenden Leitfaden aufmerksam durchlesen. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche „Online bewerben“ auf der Plattform APPLY4EP und folgen den Schritten des Online-Bewerbungsverfahrens. Als erstes müssen Sie einen ausführlichen Lebenslauf im Europass-Format hochladen (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1) und anschließend das übrige Bewerbungsformular ausfüllen.
Weitere Hinweise zur Interessenbekundung finden Sie in dem Leitfaden, der diesem Aufruf zur Interessenbekundung beiliegt.
Die Frist für die Interessenbekundung endet am 30. September 2025 um 17 Uhr (Brüsseler Ortszeit). Interessenbekundungen, die nach Fristablauf eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es ist möglich, dass die Frist verlängert wird.
Das Europäische Parlament verfolgt eine strenge Politik der Chancengleichheit in seinen Auswahlverfahren, um sicherzustellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber gleichbehandelt werden.
Die Tatsache, dass Ihr Name in der Datenbank aufgeführt ist oder dass Sie an einem Bewerbungsgespräch oder einem Auswahltest teilgenommen haben, stellt keine Garantie dar, dass Ihnen eine Stelle angeboten wird. Wenn eine Stelle frei wird, kann der einstellende Dienst die Datenbank abfragen und die Bewerberinnen und Bewerber einladen, deren Profile den Anforderungen der fraglichen Stelle am ehesten entsprechen. Sollte sich herausstellen, dass die in Ihrer Bewerbung enthaltenen Informationen nicht der Wahrheit entsprechen, werden Sie von dem Verfahren ausgeschlossen und Ihr Name aus der Datenbank gelöscht.
Die Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe sind in den BBSB enthalten. Umfassende Detailinformationen finden Sie unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140501 (Titel II („Bedienstete auf Zeit“) und Titel IV („Vertragsbedienstete“)).
Vertragsbedienstete werden in der Funktionsgruppe III eingestellt. Das monatliche Grundgehalt liegt in Abhängigkeit von der Ausbildung der erfolgreichen Bewerberin bzw. des erfolgreichen Bewerbers und ihrer bzw. seiner einschlägigen Berufserfahrung zwischen 3 374,39 EUR und 5 529,90 EUR (Funktionsgruppe III). Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den BBSB vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich das Grundgehalt durch Zulagen.
Bedienstete auf Zeit werden in der Besoldungsgruppe AST 3, Dienstaltersstufe 1, eingestellt. Das monatliche Grundgehalt beträgt 4 666,18 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den BBSB vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann nach Maßgabe ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich das Grundgehalt durch Zulagen.
Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Die Anstellungsbehörde kann beschließen, die Gültigkeit der Datenbank zu verlängern. In diesem Fall werden die in die Datenbank aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.