PROGRAMM FÜR POSITIVE MAßNAHMEN 2025
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Einleitung
Das Europäische Parlament startet sein jährliches Programm für positive Maßnahmen (PAP) (Ausgabe 2025). Mit dem Programm wird eine Möglichkeit geschaffen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Vertragsbedienstete zu erleichtern. Dank dieser Initiative können Menschen mit Behinderungen für die einzige direkt gewählte EU-Institution arbeiten. Gleichzeitig bietet das Programm dem Parlament die Möglichkeit, aus einem vielfältigen Talentpool zu schöpfen.
Bei dem PAP-Verfahren wird eine Liste 20 geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erstellt, die für eine Einstellung als Vertragsbedienstete (Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union) in Funktionsgruppe II, III oder IV durch die Generaldirektionen (GD) des Generalsekretariats infrage kommen. Im Rahmen dieses Programms stellt das Parlament jährlich bis zu sechs erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber ein. Diese erhalten einen Vertrag über ein Jahr, der verlängert werden kann. Die übrigen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden für einen Zeitraum von 18 Monaten in eine Eignungsliste aufgenommen. Sie können daraufhin außerhalb des PAP durch die Generaldirektionen des Parlaments eingestellt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Bei Ablauf des Bewerbungszeitraums müssen Sie die folgenden allgemeinen Zulassungsbedingungen und Kriterien im Hinblick auf Qualifikationen und Berufserfahrung erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Sie müssen
(1) eine Behinderung haben, die eine Beeinträchtigung von mindestens 20 % nach der europäischen Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität verursacht,
(2) Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines Mitgliedstaats der EU und im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein,
(3) jegliche Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben,
(4) nachweisen können, dass Sie den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen Anforderungen genügen, und
(5) Kenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 („gründliche Kenntnisse“) in einer der 24 Amtssprachen der EU (Sprache 1) sowie Kenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 („ausreichende Kenntnisse“) in einer weiteren Amtssprache der EU (Sprache 2) entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, wonach C2 dem höchsten und A1 dem niedrigsten Niveau entspricht, nachweisen können.
Amtssprachen der Europäischen Union sind folgende Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Sie werden den Multiple-Choice-Test in Ihrer Sprache 1 ablegen. Die einstellenden Dienststellen werden Ihre Kenntnisse der zweiten Sprache in der Interviewphase testen, sofern Ihr Name in die Eignungsliste aufgenommen wurde und Sie von einer Generaldirektion zu einem Interview eingeladen werden.
Indem Sie sich für dieses Programm bewerben, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie das oben genannte Kriterium a)(1) bezüglich einer Behinderung erfüllen. Falsche Angaben zu diesem Kriterium führen zur sofortigen Annullierung Ihrer Bewerbung und zu Ihrem Ausschluss vom Programm.
b) Qualifikationen
Sie müssen ein Mindestqualifikationsniveau nachweisen können.
Für Funktionsgruppe II (Sekretariatskräfte und Büroangestellte) und für Funktionsgruppe III (Assistenz):
- einen durch ein Zeugnis bescheinigten postsekundären Bildungsabschluss oder
- einen sekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom, das den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.
Für Funktionsgruppe IV (Administration):
- ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht.
Abschlüsse müssen spätestens bei Ablauf des Bewerbungszeitraums von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt worden sein, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über Abschlusszeugnisse aus Drittstaaten verfügen, müssen vor Ablauf des Bewerbungszeitraums einen Nachweis über deren Gleichwertigkeit in der EU vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC-Netzwerken (https://www.enic-naric.net/.) Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die Unterschiede der Bildungssysteme. Die Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber enthält Beispiele für die erforderlichen Mindestqualifikationen.
c) Berufserfahrung
Das Programm steht nur Bewerberinnen und Bewerbern offen, die zuvor noch nicht bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU tätig waren. EU-Praktika, freiberufliche Tätigkeiten und Beschäftigungen im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen werden für diese Zwecke nicht als Tätigkeit bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU betrachtet.
Auswahl- und Einstellungsverfahren
1) Auswahlverfahren
Das Europäische Parlament lädt Sie zu einem computergestützten Multiple-Choice-Test ein, der aus maximal 30 Fragen zu folgenden Bereichen besteht: EU-Wissen, sprachlogisches Denken und situationsbezogenes Urteilsvermögen.
Wenn Sie angemessene Vorkehrungen für den Test benötigen, können Sie unter Verwendung des in Anhang 1 bereitgestellten Formulars und unter Angabe des Betreffs „PAP 2025“ einen entsprechenden Antrag stellen. Weitere Informationen zur Übermittlung des Antrags können dem Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber entnommen werden.
Für jedes Verfahren ist ein neuer Antrag auf angemessene Vorkehrungen zu stellen, da der Ärztliche Dienst die bei früheren Verfahren gestellten Anträge aus Gründen des Datenschutzes nicht aufbewahrt. Die früheren Anträgen beigefügten Belege können wiederverwendet werden, sofern sich Ihre Beeinträchtigung oder Erkrankung seitdem nicht verändert hat.
Bei Online-Tests arbeitet das Europäische Parlament mit einem Dienstleister (TestWe) zusammen. Bitte beachten Sie, dass TestWe derzeit nicht für Bewerberinnen und Bewerber zugänglich ist, die Screenreader, Bildschirmlupen oder Speech-to-Text-Software nutzen. Sollten während des Tests Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Dienstleisters. Für Bewerberinnen und Bewerber mit besonderen Bedürfnissen (z. B. aufgrund einer Seh- oder Hörbehinderung oder einer Sprachstörung) werden daher angemessene Vorkehrungen getroffen, sofern ihr entsprechender Antrag vom Ärztlichen Dienst des Parlaments genehmigt wird.
Anschließend prüft der Prüfungsausschuss die Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die im Multiple-Choice-Test mindestens 50 % der möglichen Punktzahl erreicht haben, daraufhin, ob sie die vorstehend genannten Zulassungsvoraussetzungen b) und c) erfüllen. Der Prüfungsausschuss stellt die Prüfung der Unterlagen ein, sobald das Anderthalbfache der für die Reserveliste vorgesehenen Höchstzahl von Bewerberinnen und Bewerbern erreicht ist. Der Prüfungsausschuss prüft die Unterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit gleicher Punktzahl für den letzten verfügbaren Platz qualifiziert haben.
Die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen sodann das Verfahren des Parlaments zur Anerkennung einer Behinderung. Um Ihre Beeinträchtigung nachzuweisen, müssen Sie das vom Ärztlichen Dienst des Parlaments bereitgestellte Formular von einem Arzt (entweder einem entsprechenden Facharzt oder Ihrem Hausarzt) ausfüllen lassen. Sie können Ihrer Bewerbung ferner einen von einer nationalen Behörde ausgestellten Behindertenausweis als Nachweis beifügen. Sie sollten diese Informationen kurzfristig bereithalten, damit der Ärztliche Dienst diese nach dem Multiple-Choice-Test bearbeiten kann. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Prozess von der vorstehend beschriebenen Prüfung Ihres Antrags auf angemessene Vorkehrungen unterscheidet.
Nachdem der Ärztliche Dienst das von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichte Formular sowie die eingereichten Unterlagen geprüft hat, teilt er das Ergebnis seiner Prüfung dem Prüfungsausschuss mit, der sodann die Liste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erstellt.
2) Einstellung
Nach Erstellung der Liste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden die Lebensläufe der Bewerberinnen und Bewerber an die Personalabteilungen aller Generaldirektionen übermittelt. Bis zu sechs dieser Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des PAP eingestellt. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber kommen für eine Einstellung als Vertragsbedienstete durch die Generaldirektionen außerhalb des PAP infrage.
Wenn eine Generaldirektion Ihr Profil als für eine zu besetzende Stelle möglicherweise geeignet erachtet, kann sie Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Eignungsliste oder das Bestehen des Auswahltests keinen Anspruch auf eine Einstellung begründet. Die einstellenden Dienststellen können auf die Liste zurückgreifen, wenn Stellen für Vertragsbedienstete frei werden, und Bewerberinnen und Bewerber, deren Profil mit den Stellenanforderungen übereinstimmt, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Durch dieses Verfahren sollen sowohl im Rahmen des PAP als auch außerhalb des Programms Möglichkeiten geschaffen werden.
Einreichen der Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 16. April 2025, 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) über die Plattform Apply4EP.
Bitte lesen Sie sorgfältig den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber, der dieser Bekanntmachung beigefügt ist, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Sollten Sie bei den Tests auf angemessene Vorkehrungen angewiesen sein, übermitteln Sie das entsprechende Formular (siehe Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber für weitere Informationen) bitte vor Ablauf der Bewerbungsfrist unter folgender E-Mail-Adresse an den Ärztlichen Dienst des Parlaments:
PERS-CabmedbruDisability@europarl.europa.eu
Achten Sie bitte darauf, Ihrem Antrag die entsprechenden medizinischen Unterlagen bzw. Unterlagen zum Nachweis der bestehenden Beeinträchtigung beizufügen.
Bitte geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail folgenden Wortlaut an:
„DG PERS 2025 Positive Action Programme/RA Testing Justification Note“.
Im Falle Ihrer Einstellung werden auch am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen getroffen, wobei die Einzelheiten zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden.