Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 04/02/2025 12:00
Dienststelle : 12-Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung
Kennziffer : PE/321/2025/S/ITEC

STELLENAUSSCHREIBUNG NR. PE/321/2025/S/ITEC

BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT 

Rechtsreferent/Rechtsreferentin (AD 7) 

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Bekanntmachung. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert. 

INHALT

A.                 ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.                  VERFAHREN

C.                  EINREICHUNG DER BEWERBUNG

ANHANG:   LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1.      Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle eines/einer Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 7 in der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) zu eröffnen. Arbeitsort ist Brüssel

Gesucht wird ein Rechtsreferent/eine Rechtsreferentin

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 7 559,72 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

2.      Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich IT und Kommunikation zur Unterstützung der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeiten des Europäischen Parlaments. Sie sorgt für die Weiterentwicklung und den Erhalt eines mehrsprachigen internen Arbeitsumfelds und gewährt den Mitgliedern und Bediensteten jederzeit und überall sicheren Zugang zu Dokumenten und Informationen von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist die GD ITEC für die Gestaltung, Entwicklung und Verwaltung der IT-Systeme des Parlaments im Einklang mit einer Innovationsstrategie zuständig, bei der die Bedürfnisse der Mitglieder, Fraktionen, Generaldirektionen, des Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt werden.

Außerdem beaufsichtigt die GD ITEC die Umsetzung einer sicheren und nachhaltigen Technikstrategie für die IT- und Telekommunikationsinfrastruktur des Parlaments. Ferner verwaltet sie die Erstellung und Verteilung parlamentarischer Dokumente auf elektronischem Wege und arbeitet mit dem Amt für Veröffentlichungen zusammen, wenn es um die offizielle Veröffentlichung von Rechtstexten und anderen Dokumenten geht.

Der Rechtsreferent/Die Rechtsreferentin wird mit Dienstort Brüssel eingestellt und muss regelmäßig Reisen zwischen den drei normalen Arbeitsorten des Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte unternehmen. Der Rechtsreferent/Die Rechtsreferentin arbeitet eng mit den leitenden Stellen und verschiedenen Abteilungen in der GD ITEC sowie den anderen Generaldirektionen im Sekretariat und im Bedarfsfall mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen. Der Rechtsreferent/Die Rechtsreferentin übernimmt unter der Leitung des direkten Vorgesetzten und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programme und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

       Bereitstellung von Leitlinien für Führungskräfte in allen komplexen rechtlichen und administrativen Angelegenheiten betreffend die Funktionseinheit unter Bereitstellung einer ausführlichen Analyse und Auslegung komplexer Rechtsvorschriften und Rechtsprechung,

       Verfassen von Studien, Aufzeichnungen und Zusammenfassungen sowie Analyse, Planung und Vorbereitung von Entwürfen von Rechtsvorschriften im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und zu allen Themen im Zusammenhang mit der Verwaltung auf Ersuchen der Vorgesetzten,

       Begleitung bzw. Vertretung von Vorgesetzten in hochrangigen Sitzungen und bei internen wie auch externen Arbeitsgruppen, wobei für wirksame Kommunikation und Vertretung der Interessen der Funktionseinheit zu sorgen ist,

       Gewährleistung der fristgerechten Umsetzung von Verwaltungsangelegenheiten durch die einschlägigen Abteilungen, Kontakt zu den verschiedenen Parteien, Information der Parteien und Koordinierung ihrer Beiträge,

       Erstellung bzw. Prüfung von Dokumenten, in denen das Parlament Verpflichtungen eingeht und auf die in Streitfällen Bezug genommen werden dürfte,

       Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen oder Verwaltungsgremien und Vertretung des Parlaments in bestimmten Gremien, nach Bedarf Unterstützung operativer Abteilungen bei der Ausführung konkreter Tätigkeiten bzw. Projekte,

       Verantwortung für die Vorbereitung und den Abschluss von Verträgen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge,

       Umgang mit heiklen bzw. komplexen Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der GD ITEC nach gemeinsamer Verarbeitung mit dem jeweiligen Auftraggeber und in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Präsidentschaft (GD PRES).

Diese Aufgaben erfordern Gründlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Maß an Geheimhaltung, die Fähigkeit, zu analysieren und zusammenzufassen, vorausschauendes Planen, Diplomatie und die Fertigkeit, problemlos Kontakte zu verschiedensten Personen auf allen Ebenen zu pflegen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Eigeninitiative und ein hohes Maß an Motivation besitzen. Sie müssen in der Lage sein, regelmäßig intensiv sowohl allein als auch im Team zu arbeiten und sich an ein multikulturelles und mehrsprachiges Arbeitsumfeld anzupassen.

3.      Zulassungsbedingungen 

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

a)      Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

       Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

       die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

       ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

       den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b)      Besondere Bedingungen

i)       Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

·        Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Jura mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht, 

oder

·        ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Jura mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt A.2) von mindestens einem Jahr. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Punkt 3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle – etwa dem Bildungsministerium – eines EU-Mitgliedstaats anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses vorlegen, wenn ihnen eine Einstellung angeboten wird. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net. Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Bewerbungsleitfaden enthalten. Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses nachreichen, bzw. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt ist, werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.

ii)        Erforderliche Berufserfahrung

Nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe Ziffer i)), müssen Sie folgende Berufserfahrung erworben haben:

·        mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung in den in Abschnitt A.2 genannten Aufgabengebieten, zwei davon bei einer nationalen Behörde oder bei einer Einrichtung oder einem Organ der Europäischen Union.

iii)     Sprachkenntnisse

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

sowie

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.

Falls Englisch oder Französisch Ihre Sprache 1 ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union vorweisen können. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.

Die Sprachen für dieses Auswahlverfahren (Englisch und Französisch) wurden unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Die Stelle des Rechtsreferenten/der Rechtsreferentin erfordert aufgrund der damit verbundenen Aufgaben besondere Fähigkeiten, nämlich in den Bereichen Analyse, Redaktion, technische Überwachung und administrative Verwaltung. Die bzw. der neu eingestellte Bedienstete muss daher in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie bzw. er wahrnehmen muss, Probleme anzugehen und mit externen Ansprechpartnern ebenso wirksam zu kommunizieren wie mit Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen. 

Kenntnisse mindestens einer dieser beiden Sprachen sind grundlegend, damit die bzw. der Bedienstete ihre bzw. seine Zuständigkeiten wahrnehmen und den dienstlichen Anforderungen gerecht werden kann, insbesondere wenn es gilt, wirksame Arbeitsbeziehungen zu Interessenträgern zu knüpfen, die überwiegend Englisch oder Französisch sprechen. Dies ist ausschlaggebend für die Umsetzung der Zielvorgaben und die Durchführung der spezifischen Projekte der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC), wo Englisch und Französisch die Hauptarbeitssprachen sind.

Die französische Sprache ist die Sprache, die bei der internen Kommunikation in den Referaten der Direktion, der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber zugeteilt wird, und in den Beziehungen zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Die englische Sprache wiederum ist die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der GD ITEC sowie mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen und administrativen Stellen des Parlaments verwendet wird, insbesondere bei der Redaktion von Dokumenten und der Teilnahme an strategischen Gesprächen.

Auch bei Sitzungen des Auftragsvergabeforums werden die Sprachen Englisch und Französisch verwendet, an denen die eingestellte Person aktiv teilnimmt. Gute Französischkenntnisse sind ferner von wesentlicher Bedeutung für das ordnungsgemäße Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Auch das Verfassen von Rechtsdokumenten, die Ausarbeitung von Studien und die Zusammenfassung komplexer juristischer Konzepte, die alle klar und präzise kommuniziert werden müssen, gehören zu den auszuführenden Aufgaben. Ein Großteil der internen und externen Kommunikation, Rechtstexte, aktuellen Informationen zur Rechtsprechung und Verfahrensleitlinien liegt überwiegend in diesen zwei Sprachen vor. Daher ist eine gute Beherrschung der englischen bzw. französischen Sprache ausschlaggebend, damit eine genaue Auslegung, die Einhaltung der Vorschriften und hochwertige Arbeit gewährleistet sind.

Die GD ITEC legt erheblichen Wert auf wirksame Kommunikation zwischen ihren Bediensteten im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit und betrieblichen Effizienz. Daher wird in allen Stellenausschreibungen der GD ITEC (intern wie extern) von den Bewerberinnen und Bewerbern verlangt, dass sie eine dieser beiden Sprachen gut beherrschen und über gute praktische Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen. Dank der Beherrschung mindestens einer dieser Sprachen kann die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber ihre bzw. seine Aufgaben in verschiedenen sprachlichen Umfeldern ausführen und sich uneingeschränkt in das vielfältige, mehrsprachige Umfeld des Europäischen Parlaments integrieren.

B. VERFAHREN

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt. 

1.         Zulassung und Bewertung der Befähigungsnachweise (erste Phase)

a)           Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese Liste wird nebst den Bewerbungsunterlagen an den Auswahlausschuss weitergeleitet.

b)           Der Auswahlausschuss prüft, ob die Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber den besonderen Bedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b – Zulassungsbedingungen entsprechen.

c)           Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise aller in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen (siehe Abschnitt B.1 Buchstabe b) auf der Grundlage eines zuvor festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der sechs besten Bewerber und Bewerberinnen, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz – Bewertung der Qualifikationen.

Der Auswahlausschuss stützt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sein müssen, die gleichzeitig und zusammen mit dem Bewerbungsformular eingereicht wurden (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3).

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere folgende Aspekte:

-       Qualifikationen und Abschlüsse,

-       Erfahrung im Bereich der Vertretung bzw. Begleitung von Vorgesetzten in hochrangigen Sitzungen und bei internen wie auch externen Arbeitsgruppen,

-       Erfahrung mit der Beratung der Vorgesetzten in komplexen rechtlichen und administrativen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmen der EU, mit Schwerpunkt auf der ausführlichen Analyse und Auslegung komplexer Rechtsvorschriften und Rechtsprechung in Bezug auf IT-Recht und IT-Beschaffungen der EU,

-       Erfahrung mit der Ausarbeitung von Dokumenten im Zusammenhang mit parlamentarischen Verpflichtungen und anderen heiklen Angelegenheiten,

-       gute Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich) und Fertigkeit, verschiedenen Interessenträgern, u. a. leitenden Stellen und externen Einrichtungen, komplexe juristische Konzepte und Informationen in knapper Form zu vermitteln,

-       Erfahrung mit der Redaktion hochwertiger juristischer Studien, Aufzeichnungen und Zusammenfassungen und der Ausarbeitung umfassender rechtlicher und administrativer Analysen und von Entwürfen von Bestimmungen auf Aufforderung leitender Stellen,

-       Erfahrung mit der Leitung von und aktiven Teilnahme an Angebotseröffnungs- und Prüfungsausschüssen,

-       Erfahrung mit der Koordinierung von Anregungen seitens verschiedener Interessenträger und Pflege regelmäßiger Kommunikation im Sinne des reibungslosen Ablaufs der Projekte,

-       Erfahrung mit der Ausarbeitung von und Teilnahme an Vergabeverfahren,

-       Erfahrung in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld und die Fertigkeit, problemlos Kontakte zu verschiedensten Personen auf allen Ebenen zu pflegen. 

Jedes Kriterium wird anhand einer Bewertungsskala (von 1 bis 5) bewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Gesamtpunktzahl bewertet, um ihre Eignung für die Stelle zu bestimmen. 

Bewertung: 0 bis 20 Punkte

Ihnen wird per E-Mail mitgeteilt, ob der Auswahlausschuss anhand Ihrer Erfüllung der Zulassungsbedingungen und der bei der Bewertung der Befähigungsnachweise erzielten Punkte entschieden hat, Sie zu den Prüfungen zuzulassen.

2. Prüfungen (zweite Phase)

Um zu bewerten, ob die Bewerberinnen und Bewerber über die Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die für die Ausführung der vorstehend beschriebenen Aufgaben erforderlich sind, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:

Schriftliche Prüfung

a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in englischer oder französischer Sprache anhand eines Dokuments zur Bewertung Ihrer Fähigkeit, die Aufgaben nach Abschnitt A.2 auszuführen, und Ihrer redaktionellen Fähigkeiten.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

Diese Prüfung wird als Präsenzveranstaltung oder online durchgeführt.

Mündliche Prüfung

b) Gespräch mit dem Auswahlausschuss in englischer oder französischer Sprache, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Ausübung der in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben bewertet wird.

Höchstdauer der Prüfung: höchstens 45 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Diese Prüfung wird als Präsenzveranstaltung oder online durchgeführt.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zum Test. Sie müssen den Anweisungen genau Folge leisten. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss. 

3.         Eignungsliste

Der Auswahlausschuss erstellt eine Eignungsliste, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern sie in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt. 

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse informiert.

Die Eignungsliste wird auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2028. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.

Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen

 

3. Februar 2025, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit