Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Leitfaden für Teilnehmende an Auswahlverfahren, der dieser Stellenausschreibung beigefügt ist, aufmerksam durch.
Der Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen.
INHALT
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
ANLAGE: LEITFADEN FÜR TEILNEHMENDE AN AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines/einer Bediensteten auf Zeit (AST 5) für die Beziehungen zu nationalen Behörden für das Kabinett des Generalsekretärs zu eröffnen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 5, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 4 917,29 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen (Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15)). Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin eingestellt wird, kann nach Maßgabe seiner/ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Die Einstellung von Bediensteten auf Zeit zielt darauf ab, für das Organ die Dienste von Personen zu sichern, die in Bezug auf Befähigung, Effizienz und Integrität höchsten Ansprüchen genügen und auf einer möglichst breiten geographischen Basis unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Union rekrutiert werden.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
2. Beschreibung der Tätigkeit
Der Assistent/die Assistentin für die Beziehungen zu nationalen Behörden wird im Büro des Generalsekretärs tätig und für die Kontakte zu den nationalen und regionalen Behörden hauptsächlich der drei Sitzstaaten der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments, Frankreich, Luxemburg und Belgien, zuständig sein. Hauptsächlich wird der Assistent/die Assistentin Arbeitsgruppen mit nationalen und regionalen Behörden auf administrativer und politischer Ebene in zahlreichen Tätigkeitsbereichen des Parlaments vorbereiten, unterstützen und begleiten. Er/sie wird ebenfalls:
In diesem Zusammenhang sind herausragende organisatorische Fähigkeiten erforderlich. Frühere Erfahrungen in einem internationalen Umfeld und insbesondere in einem Parlament sind von Vorteil. Da die Stelle mit zahlreichen internen und externen Kontakten verbunden ist, erfordert sie ein ausgezeichnetes schriftliches Ausdrucksvermögen, einen ausgeprägten Sinn für Diplomatie sowie umfassende Kommunikations- und Sozialkompetenzen.
Dienstort ist Brüssel, die Stelle kann jedoch einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden. Mit dieser Stelle sind regelmäßige Reisen zwischen den drei Arbeitsorten des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte verbunden.
Die Hauptaufgaben umfassen insbesondere Folgendes:
Diese Aufgaben erfordern folgende Kompetenzen:
3. Zulassungsbedingungen
Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen die Bewerber/Bewerberinnen folgende Bedingungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der BBSB müssen die Bewerber/Bewerberinnen
b) Besondere Bedingungen
i) Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse
Die Bewerber/Bewerberinnen müssen
oder
Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten. Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen sind der Tabelle im Leitfaden für Teilnehmende an Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments zu entnehmen.
ii) Erforderliche Berufserfahrung
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Erlangung der oben genannten Befähigungsnachweise eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren erworben haben, die einen Bezug zu den unter Abschnitt A.2. genannten Aufgaben aufweist. Frühere Erfahrungen in einem internationalen Umfeld, insbesondere in einem Parlament, sind von Vorteil.
iii) Sprachkenntnisse
Die Bewerber und Bewerberinnen benötigen gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
und
gründliche Kenntnisse (Niveau C1) der französischen Sprache (Sprache 2). Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein. Falls Sprache 1 Französisch ist, werden ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.
Die Kenntnis der deutschen und/oder der niederländischen Sprache ist von Vorteil.
Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/de/common-european-framework-reference) festgelegt sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die spezifische Sprachanforderung, d. h. gründliche Französischkenntnisse, im dienstlichen Interesse im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Stelle festgelegt wurde.
Genauer gesagt ist Französisch die Hauptsprache in der Kommunikation mit nationalen und regionalen Behörden der drei Sitzstaaten der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments, Frankreich, Belgien und Luxemburg, und eine der am häufigsten verwendeten Sprachen in der internen Kommunikation des Europäischen Parlaments. Der/die eingestellte Bedienstete auf Zeit muss daher in der Lage sein, in französischer Sprache effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren, um seine/ihre in Abschnitt A.2 dieser Stellenausschreibung genannten Aufgaben zu erfüllen und den reibungslosen Ablauf des Dienstes sicherzustellen.
Deutsch- und/oder Niederländischkenntnisse sind von Vorteil, da Niederländisch in der Kommunikation mit belgischen Behörden und Deutsch in der Kommunikation mit luxemburgischen Behörden und mit Verbänden aus den angrenzenden Regionen Deutschlands, die sich mit europäischen Angelegenheiten befassen erforderlich sein kann.
Darüber hinaus müssen im Sinne der Gleichbehandlung alle Bewerber/Bewerberinnen, selbst wenn Französisch ihre erste Sprache ist, ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache besitzen, bei der es sich um eine andere Amtssprache der Europäischen Union handeln muss.
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
1. Zulassung zum Auswahlverfahren
Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.
Wenn Sie
prüft der Prüfungsausschuss Ihre Bewerbungsunterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.
Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Prüfungsausschuss Sie zum
Auswahlverfahren zu.
Der Prüfungsausschuss stützt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sind (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Teilnehmende an Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments).
2. Bewertung der Befähigungsnachweise
Der Prüfungsausschuss bewertet die Befähigungsnachweise der zu dem Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerberinnen auf der Grundlage eines zuvor von ihm festgelegten Bewertungsrasters und stellt die Liste der zwölf besten Bewerber/Bewerberinnen auf, die zur schriftlichen Prüfung eingeladen werden.
Bei der Beurteilung der Qualifikationen der Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt der Prüfungsausschuss insbesondere die folgenden Aspekte (zu belegen durch Nachweise, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind):
Bewertung: 0 bis 20 Punkte.
3. Prüfungen
Schriftliche Prüfung
a) Verfassen eines Textes in Französisch auf der Grundlage einer Akte; überprüft werden Ihre Fähigkeit, die in Abschnitt A.2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie Ihre Fähigkeit, dienstliche Anforderungen zu verstehen, Lösungen anzubieten und Endnutzer zu unterstützen.
Dauer der Prüfung: 90 Minuten.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)
Diese Prüfung kann als Fernprüfung und online (computergestützt) durchgeführt werden.
Die sechs Teilnehmenden, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie die Mindestpunktzahl erreicht haben.
Mündliche Prüfungen
b) Gespräch mit dem Auswahlausschuss aufFranzösisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in Ihren Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben bewertet wird. Der Auswahlausschuss kann beschließen, Ihre im Bewerbungsbogen angegebenen Sprachkenntnisse zu prüfen.
Dauer der Prüfung: 45 Minuten.
Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)
Diese Prüfung kann als Fernprüfung und online (computergestützt) durchgeführt werden.
c) Rollenspiel oder Gruppenübung auf Französisch, damit der Prüfungsausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick und Ihre Sozialkompetenzen beurteilen kann.
Dauer der Prüfung: 25 Minuten.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)
Diese Prüfung kann als Fernprüfung und online (computergestützt) durchgeführt werden.
Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, werden Sie ausgeschlossen. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.
4. Liste geeigneter Bewerber/Bewerberinnen (Eignungsliste)
In die Eignungsliste werden in der Reihenfolge der Ergebnisse die Namen der drei Bewerber/Bewerberinnen aufgenommen, die beim gesamten Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die höchste Punktzahl und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben.
Sie werden persönlich schriftlich über Ihre Ergebnissen unterrichtet.
Die Eignungsliste wird im Intranet des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2024; ihre Geltungsdauer kann verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerber/Bewerberinnen zu gegebener Zeit benachrichtigt.
Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.
Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Um sich bewerben zu können, müssen Sie über ein Konto auf der Plattform Apply4EP verfügen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE. Sie dürfen nur EIN Konto einrichten. Um dieses Konto einzurichten, klicken Sie auf das Feld „ONLINE BEWERBEN“ am Ende der Seite.
Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Teilnehmende an Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihren Bewerbungsbogen ausfüllen, und fügen Sie alle einschlägigen Belege bei.
Bewerbungsschluss ist der
30. September 2021, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.
Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.
Bitte KEINE TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zum Zeitplan für den Ablauf des Verfahrens.