AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
EINRICHTUNG EINER DATENBANK
Vertragsbedienstete im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie:
IKT Assistent(in) (Funktionsgruppe III)
1. Allgemeines
Das Sekretariat des Europäischen Parlaments veröffentlicht diesen Aufruf, um eine umfassende Datenbank mit Bewerberinnen und Bewerbern als Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe III im Bereich der IKT. Dieser Aufruf zur Interessenbekundung für Vertragsbedienstete („CA-AMI“) wird in erster Linie im Interesse der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) durchgeführt.
Die Datenbank wird als ein Pool von Bewerberinnen und Bewerbern für die Stellen der IKT Assistenz dienen, der ein breites Spektrum interner IKT-Profile umfasst und ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Erfahrungen für eine mögliche zukünftige Einstellung an den drei Hauptarbeitsorten des Europäischen Parlaments abdeckt, wobei der Schwerpunkt auf unseren Arbeitsstellen in Luxemburg und Straßburg liegt.
Im Bedarfsfall können Personen, deren Namen in der Datenbank aufgeführt sind, gemäß Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) ausgewählt und als Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten eingestellt werden.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerberinnen und Bewerber ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
Wenn Sie in die Datenbank aufgenommen werden wollen, reichen Sie bitte über die Plattform APPLY4EP Ihren Lebenslauf ein und füllen das Bewerbungsformular aus. Beginnen Sie mit der Erstellung eines Kontos. Lesen Sie diesen Aufruf sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen erfüllen. Klicken Sie anschließend auf die Registerkarte „Online bewerben“ und folgen Sie den Schritten des Online-Bewerbungsverfahrens. Bitte lesen Sie auch den diesem Aufruf beigefügten Leitfaden aufmerksam durch. Auf der Plattform APPLY4EP darf nur ein Konto angelegt werden. Die im Konto hinterlegten personenbezogenen Daten werden in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet und können zum Zwecke der Aktualisierung jederzeit geändert werden. Die Erklärung zum Datenschutz für die Plattform APPLY4EP ist auf der Startseite der Plattform abrufbar.
2. Beschreibung der Tätigkeit
IKT Assistentinnen und Assistenten sind für die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Hilfestellung in Bezug auf Computersysteme, Hardware und Software verantwortlich. Sie haben die Aufgabe, den reibungslosen Betrieb der IKT-Ressourcen innerhalb der Organisation sicherzustellen.
Die Hauptaufgaben können Folgendes umfassen:
– technische Unterstützung, die Unterstützung bei der Lösung von Problemen mit Computersystemen, einschließlich Software und Hardware, entweder aus der Ferne oder persönlich bietet;
– Wartung und Aufrüstung, regelmäßige Überprüfungen und Wartungen von Netzwerksystemen und Computern, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren; dazu gehört auch die Installation und Konfiguration von Computerhardware, Software, Systemen, Netzwerken, multifunktionalen Geräten, Druckern und Scannern;
– Unterstützung und Schulung der Nutzer, Unterstützung der Mitglieder des Parlaments, des Personals oder der Kunden durch eine Reihe von Maßnahmen, entweder persönlich oder telefonisch, um bei der Einrichtung von Systemen oder der Lösung von Problemen zu helfen; Schulung der Nutzer zu neuen Systemen und Softwareanwendungen und Bereitstellung von Leitlinien für bewährte IT-Verfahren;
– Fehlerbehebung, Diagnose und Lösung von Hardware- oder Softwarefehlern; dazu gehören die Behebung von Netzwerkproblemen, die Diagnose von Systemfehlern und die Bereitstellung sofortiger Lösungen oder die Eskalation komplexer Probleme für übergeordnete IT-Spezialisten;
– Dokumentation durch Aufzeichnung von Problemen und Lösungen, Aktualisierung der Systemdokumentation und Wartung des IT-Inventars und Vermögensverwaltung;
– Überwachung und Analyse von Informations- und Datensystemen, Behebung datenbezogener Probleme zur Sicherstellung der Datenintegrität;
– Cybersicherheit durch Implementierung und Überwachung von Sicherheitsprotokollen zum Schutz von Daten vor unbefugtem Zugriff, Sicherung von Systemen zur Verhinderung von Datenverlusten und Sicherstellung, dass Antiviren- und Firewall-Systeme auf dem neuesten Stand sind und ordnungsgemäß funktionieren;
– Beibehaltung und Entwicklung von IKT-Lösungen, um sicherzustellen, dass sie gebrauchs- und zweckdienlich sind;
– Entwurf von Testszenarien für Anwendungen des Parlaments (EP), Durchführung von Tests (Funktion, Regression, Sondierung, Kompatibilität mit der Konfiguration der EP-Normen) in mehreren IKT-Umgebungen des EP, Bewertung der Testergebnisse, Berichterstattung und Nachverfolgung von Mängeln, Erstellung von Testberichten für Projekte und Anwendungsteams;
– Unterstützung von IKT-Projekten und -Teams, Erstellung und Pflege von Projektdokumentationen einschließlich Projektzeitplänen, Statusberichten, Präsentationen, Ressourcen, Plänen und Kommunikation mit Projektbeteiligten.
IKT Assistentinnen und Assistenten spielen eine entscheidende Rolle im täglichen Betrieb unserer Organisation, indem sie sicherstellen, dass alle IKT-Ressourcen einsatzbereit sind, was es den Mitgliedern und Mitarbeitern ermöglicht, ihre Aufgaben effizient und effektiv zu erfüllen.
Der Tätigkeitsbereich kann Folgendes umfassen:
- IKT-Infrastrukturen, einschließlich Cloud, Netzwerke und Middleware;
- digitaler Arbeitsplatz, Büroautomatisierung, mobile Computernutzung und mobiles Drucken;
- Entwicklung, Konfiguration, Erprobung, Betrieb und Wartung von IKT-Anwendungen, Erwerb, Implementierung und Wartung von Standardlösungen;
- agile Methoden, DevSecOps, Überwachung und Beobachtbarkeit von Anwendungen/Infrastrukturen, ITIL;
- Datenmanagement, Datenmodellierung und Datenanalyse;
- Cybersicherheit;
- künstliche Intelligenz.
3. Aufgaben
Im Einklang mit den von den Stellen und/oder der Verwaltung des Parlaments festgelegten Programmen und Prioritäten und unter der Aufsicht der zuständigen Beamtinnen/Beamten bzw. Bediensteten auf Zeit nehmen die IKT Assistentinnen und Assistenten je nach Dienststelle, in die sie eingestellt werden, eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
1) Interaktion mit den Endnutzern, Durchführung von Bedarfsanalysen und Beratung in den einschlägigen Zuständigkeitsbereichen;
2) Installation, Fehlerbehebung und Durchführung, aus der Ferne oder persönlich: Reparaturen an Bürosystemen, Software, Hardware oder Peripheriegeräten nach Konstruktions- oder Installationsspezifikationen;
3) Beantwortung von Nutzeranfragen zu Software- oder Hardwarevorgängen, Pflege von Aufzeichnungen über die tägliche Kommunikation, Anfragen und ergriffene Abhilfemaßnahmen oder Installationsaktivitäten;
4) Koordinierung von Anwendungsprogrammierern, Systementwicklern und anderen IKT-Fachkräften zur Entwicklung, Wartung und Erprobung von IKT-Produkten und -Diensten;
5) Hilfestellung und Unterstützung von Datenmanagementtools, Fehlerbehebung bei datenbezogenen Problemen, Sicherstellung der Datensicherheit und -integrität;
6) Durchführung geschäftlicher und technischer Analysen in Zusammenarbeit mit Nutzern und technischen Teams;
7) Unterrichtung und/oder Schulung der Nutzer: Erstellung schriftlicher Anweisungen für Nutzer, Dokumentation von Anwendungen und Beitrag zur Verbesserung der einschlägigen Wissensgrundlage;
8) tägliche Aufgaben, d. h. die einschlägige Wissensgrundlage konsultieren und aktualisieren, das vereinbarte Verfahren und die vereinbarten Arbeitsabläufe weiterverfolgen, das bewährte Ticketing und andere relevante Systeme nutzen;
9) Ermittlung von potenziellen Funktionsstörungen und neu entstehenden Bedürfnissen und Weitergabe der relevanten Erkenntnisse an die Hierarchie;
10) Unterstützung von KI- und Datenanalyseprojekten durch Unterstützung bei der Datenvorbereitung und Modellentwicklung;
11) Unterstützung der Benutzer bei Remote- oder Hybrid-Meetings
Gesuchte spezifische Kenntnisse
Die folgende Liste enthält verschiedene Fachbereiche. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Wissensgebiete zwar relevant sind, aber nicht alle Elemente für alle offenen Stellen erforderlich sind. Die Einschlägigkeit dieser Wissensgebiete hängt von den spezifischen Diensten ab, für die ein Bewerber bzw. eine Bewerberin eingestellt wird. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Grundlage ihrer spezifischen Fachkenntnisse und des Profils ausgewählt, das für die Besetzung der freien Stelle erforderlich ist.
1) Kenntnisse von Computerhardwarekomponenten, Peripheriegeräten, Multifunktionsgeräten, Druckern und Scannern sowie von der Behebung von Hardwareproblemen;
2) Kenntnisse von Betriebssystemen und Softwareanwendungen, einschließlich Office-Suites, E-Mail-Clients und spezieller Software, die für die Organisation relevant sind;
3) Kenntnisse zu Lebenszyklusmanagement von Anwendungen, einschließlich DevSecOps, agile Methoden, Container, erweiterte Überwachung und Erfassbarkeit;
4) Kenntnisse von Serverumgebungen, Datenbankmanagement und Cloud-Services;
5) Verständnis der Datenverwaltung und Datenmanagementverfahren (Sammlung, Analyse, Verteilung), Vertrautheit mit modernen Datenbank- und Informationssystemtechnologien;
6) Fähigkeit, technische Probleme effizient zu diagnostizieren und zu lösen; Fähigkeit, Lösungen für neuartige Probleme zu erforschen oder Probleme angemessen zu erörtern;
7) Kenntnisse von Software und/oder Entwicklungspaketen (Programmieren, Sprachen, Datenbankmanagementsysteme);
8) Kenntnisse der IKT-Industriestandards und -technologien;
9) sehr gute Kenntnisse von Kooperations-, Videokonferenz- und Multimedia-Tools;
10) Kenntnisse von Projektmanagementmethoden (PMI, PRINCE2);
11) Kenntnisse von Prüftechniken zur Planung und Durchführung von Tests, Erfahrung mit Softwaretools zur Automatisierung oder Unterstützung von Tests, Vertrautheit mit verschiedenen Testmethoden (Waterfall, iterative, Agile, Scrum usw.)
12) Ausgezeichnete mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten, um technische Konzepte für Laien zu erklären;
13) Bereitschaft, über die neuesten technologischen Fortschritte und bewährten Verfahren des IKT-Supports auf dem Laufenden zu bleiben;
14) starker Fokus auf qualitativ hochwertige Unterstützung zur Steigerung der Anwenderzufriedenheit; Fähigkeit, mit stressigen Situationen ruhig und professionell umzugehen;
15) Fähigkeit, sowohl im Team als auch autonom zu arbeiten.
4. Zulassungsbedingungen
Damit Sie für eine mögliche künftige Einstellung als Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter infrage kommen, müssen die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien erfüllen:
a. Allgemeine Kriterien
· Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.
· Sie dürfen sich Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen haben.
· Sie müssen den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.
b. Besondere Kriterien
1) Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse
i) postsekundärer Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis,
oder
ii) sekundärer Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis, das den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung,
oder,
iii) wenn durch das Interesse des Dienstes gerechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Vor der Einstellung werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, Nachweise zur Bestätigung der im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben vorzulegen (Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen und andere Belege).
Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von nicht in der Union erworbenen Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC-Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).
2) Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1) erwartet: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
und
von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) erwartet. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.
Im Sinne der Gleichbehandlung müssen alle Bewerberinnen und Bewerber, deren erste Sprache Englisch oder Französisch ist, ausreichende Kenntnisse einer anderen Amtssprache der Europäischen Union vorweisen.
Es ist zu beachten, dass das geforderte Mindestniveau für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gilt, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind. Bitte beachten Sie, dass A1 das niedrigste und C2 das höchste Sprachniveau innerhalb des Referenzrahmens ist.
Sowohl Englisch als auch Französisch sind die Sprachen, die am häufigsten für die Kommunikation innerhalb und zwischen den Referaten in den Generaldirektionen und den politischen und administrativen Stellen des Parlaments verwendet werden.
Da die bestehenden Geräte und Verfahren für diese Fachgebiete auf Englisch etabliert sind, sind Englischkenntnisse von entscheidender Bedeutung. Englisch dient international und in den meisten EU-Institutionen als Hauptsprache für Kommunikation und Entwicklung im IT-Bereich, einschließlich für Rollen wie Programmierer, Analysten und Architekten. Daher sind Englischkenntnisse für die verfügbaren Stellen unerlässlich.
Französisch wird für die IT-Dienste innerhalb des Europäischen Parlaments und seiner Generaldirektionen in großem Umfang verwendet. Da die Stellen in erster Linie in Luxemburg und Straßburg angesiedelt sind und zahlreiche französischsprachige IKT-Dienstleister vertreten sind, sind Französischkenntnisse unerlässlich, um eine effektive Interaktion mit diesen Teams zu ermöglichen.
Dementsprechend müssen die eingestellten Vertragsbediensteten in der Lage sein, tatsächlich in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten und zu kommunizieren, damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können und schnellstmöglich einsatzbereit sind.
3) Erforderliche Berufserfahrung
Nach Erlangung der in Abschnitt (4.b.i) genannten Qualifikationen müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung im Bereich der in Abschnitt 3 genannten Aufgaben vorweisen können.
5. Datenbank
Wenn Sie
· die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen und
· vorschriftsgemäß und fristgerecht das Bewerbungsformular auf der Plattform APPLY4EP (siehe Abschnitt „Einreichung der Bewerbungen“) ausgefüllt haben,
wird Ihr Name in die Datenbank aufgenommen.
Bei der Registrierung werden dabei ausschließlich die Angaben im Bewerbungsformular und die beigefügten Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Informationen und Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, wenn Ihnen ein Einstellungsangebot unterbreitet wird.
Bei Bedarf sehen die einstellenden Dienststellen die Datenbank ein, um eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu ermitteln und in die engere Wahl zu nehmen, die aufgrund der Informationen in ihren Bewerbungen den spezifischen Anforderungen entsprechen. Wenn Sie in die engere Wahl kommen, werden Sie zu Einstellungstests und/oder Vorstellungsgesprächen eingeladen, die von den einstellenden Dienststellen geführt werden. Im Rahmen der Prüfungen und/oder Vorstellungsgesprächen soll Ihre Eignung für die betreffende Stelle beurteilt werden. Auch Ihre Sprachkenntnisse können in diesem Rahmen Gegenstand einer Beurteilung werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Diskrepanzen zwischen den übermittelten Angaben und den durch Überprüfung festgestellten Tatsachen dazu führen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wird, ihre bzw. seine Angaben aus der Datenbank entfernt werden und kein Vertrag angeboten wird.
6. Bewerbung – Wie können Sie Ihr Interesse bekunden?
Interessierte Personen müssen über die Online-Plattform APPLY4EP das Bewerbungsformular ausfüllen. Interessenbekundungen können nur über diese Plattform eingereicht werden.
Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie Ihren ausführlichen Lebenslauf hochladen. Sie müssen das Europass-Format verwenden (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1).
Anschließend müssen Sie den Rest des Bewerbungsformulars ausfüllen.
Ablauf der Frist für die Interessenbekundung ist der
30. Juni 2025, 17.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg)
Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Eine Aufnahme in die Datenbank oder die Einladung zu einem Auswahltest oder einem Vorstellungsgespräch stellen keine Garantie für ein Stellenangebot dar.
Das Europäische Parlament verfolgt bei seinen Auswahlverfahren eine Politik der Chancengleichheit, damit alle Bewerberinnen und Bewerber gleichbehandelt werden.
Die Arbeitsbedingungen bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) festgelegt. Alle Beschäftigungsbedingungen finden Sie unter folgender Adresse: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140501 (Titel IV, „Vertragsbedienstete“).
Seit dem 1. Juli 2023 beträgt das monatliche Grundgehalt (Vertragsbedienstete, Funktionsgruppe III) je nach Ausbildung und besonderer Berufserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers zwischen 3 111,21 EUR und 5 768,76 EUR.
Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Ihre Geltungsdauer kann durch Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.