Publikationsende auf externer Website : 02/07/2024 12:00
Dienststelle : 03-Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union
Kennziffer : PE/306/2024/S/IPOL - ADMINISTRATOR BUDGETARY CONTROL (AD 9)

STELLENAUSSCHREIBUNG NR. PE/306/2024/S/IPOL

BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT 

Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin im Bereich Haushaltskontrolle (AD 9)

  

Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei allgemeinen Auswahlverfahren / Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufmerksam lesen. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

INHALT

 

 

A.               ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.               VERFAHREN

C.               EINREICHUNG DER BEWERBUNG

ANHANG: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN / AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle eines Bediensteten auf Zeit (AD 9) in der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union (GD IPOL) zu eröffnen.

Gesucht wird ein Verwaltungsrat / eine Verwaltungsrätin im Bereich Haushaltskontrolle. Arbeitsort ist Brüssel.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 9 025,62 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der der erfolgreiche Bewerber / die erfolgreiche Bewerberin eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2. Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union ist dafür zuständig, die Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse im Bereich Innenpolitik zu organisieren und zur Ausübung und Entwicklung der Rechtsetzungs- und Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments beizutragen.

Als Teil der Direktion Haushaltsangelegenheiten ist das Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses für folgende Aufgaben zuständig:

        Unterstützung der Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses und insbesondere des Vorsitzes und der Berichterstatter bei der Ausübung ihrer Pflichten

        Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs der Tätigkeiten in Bezug auf die Haushaltskontrolle, insbesondere das Entlastungsverfahren, sowie der legislativen und nicht legislativen Aufgaben des Haushaltskontrollausschusses durch Folgemaßnahmen zu allen Ausschusstätigkeiten und regelmäßigen Kontakt zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), Beratern der Fraktionen, Amtskollegen im Sekretariat des Parlaments und in anderen Organen oder Einrichtungen der EU

        Unterstützung der MdEP bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Entlastungszyklus (Vorbereitung von Folgemaßnahmen zum aktuellsten Entlastungsverfahren, Verfassen von Berichtsentwürfen, Ausarbeitung von Kompromissänderungsanträgen, Erstellung von Stimmlisten) und im Legislativzyklus (prälegislative Konsultationen, Annahme neuer Rechtsvorschriften, Änderung bestehender Bestimmungen und Kontrolle ihrer Umsetzung)

        Unterstützung der MdEP bei ihren Beziehungen zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Staatsanwaltschaft, dem Rechnungshof und anderen Einrichtungen, Organen und sonstigen Stellen der Europäischen Union bei Tätigkeiten im Bezug auf die Haushaltskontrolle sowie zu nationalen Parlamenten und Behörden, insbesondere zur Vorbereitung von Dienstreisen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Haushaltskontrollausschuss

        Bereitstellung von Fachwissen für MdEP mithilfe von Briefings, eingehenden Analysen und Beratung zu Legislativ- und Nichtlegislativdossiers zur Haushaltskontrolle

Um diese Leistungen zu erbringen, sind gründliche Kenntnisse des EU-Haushaltsplans und seiner Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten erforderlich.

Außerdem ist eine nachweisliche Berufserfahrung in einer nationalen oder internationalen Behörde in den Bereichen EU-Haushalt oder ‑Finanzen, im nationalen Haushaltsvollzug und der gemeinsamen Verwaltung von EU-Mitteln erforderlich. Berufs- und Forschungserfahrung in Bezug auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), den Jahreshaushaltsplan der EU und das Entlastungsverfahren wäre von Vorteil.

Eingehende Wirtschaftskenntnisse und frühere Berufserfahrung beim Parlament auf nationaler oder europäischer Ebene zählen zu den Grundvoraussetzungen. Darüber hinaus sind umfassende Erfahrungen in Verhandlungen auf höchster politischer Ebene (auch interinstitutionell) erforderlich, um die MdEP bei der Wahrnehmung ihrer Haushaltskontrollbefugnisse zu unterstützen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine ausgezeichnete Analyse und hervorragende Kenntnisse der parlamentarischen Verfahren, kritisches Denken und redaktionelle Fähigkeiten für das Verfassen legislativer Dokumente wie Berichte und Stellungnahmen, Stimmlisten, Informationen und Reden für die MdEP vorweisen können.

Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber muss über ausgezeichnete zwischenmenschliche Kompetenzen sowie einen Sinn für Diplomatie bei internen und externen Kontakten verfügen und auch unter Druck die Ruhe bewahren können.

Regelmäßige Dienstreisen zu den verschiedenen Arbeitsorten und häufiger Kontakt mit Personen inner- und außerhalb des Europäischen Parlaments sind zu erwarten.

 

3. Zulassungsbedingungen

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

a)      Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

        Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Union sein,

        die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

        Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

        den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b)      Besondere Bedingungen

i)       Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Sie müssen

        ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht, 

oder

        ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorweisen.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net.

Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Bewerbungsleitfaden enthalten.

Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen, bzw. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt wird, werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.

ii)         Erforderliche Berufserfahrung

Nach Erlangung der Qualifikationen, die zum Zugang zu diesem Auswahlverfahren berechtigen (siehe Ziffer i), müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der in Abschnitt A.2 genannten Aufgaben – davon mindestens acht Jahre bei einer nationalen Behörde oder einem Organ oder einer Einrichtung der EU – vorweisen können. 

iii)     Sprachkenntnisse

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

sowie

ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der englischen Sprache (Sprache 2) verlangt. Falls Englisch Ihre Sprache 1 ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union vorweisen können. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.

Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Fähigkeiten (Sprechen, Schreiben, Hören, Lesen) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europass.europa.eu/de/common-european-framework-reference-language-skills) festgelegt sind.

Bitte beachten Sie, dass A1 das niedrigste und C2 das höchste Sprachniveau innerhalb des Referenzrahmens ist.

Die Sprachauswahl für dieses Auswahlverfahren wurde unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Für die Stelle eines Verwaltungsrats bzw. einer Verwaltungsrätin im Bereich Haushaltskontrolle sind aufgrund der Art der Tätigkeit gemäß Abschnitt A.2 dieser Stellenausschreibung besondere Sprachkenntnisse erforderlich.

Fast alle Dokumente des Sekretariats des Haushaltskontrollausschusses werden auf Englisch herausgegeben oder verfasst. Dazu gehören auch die Besprechungsnotizen zu parlamentarischen Ausschusssitzungen für den Ausschussvorsitz. Auch interne Sitzungen werden in englischer Sprache abgehalten. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in Englisch effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

 

B. VERFAHREN

Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die erklären, dass sie die in Abschnitt A.3 Buchstabe a der Bekanntmachung festgelegten Bedingungen erfüllen, und die ihre Bewerbungsunterlagen gemäß den in Abschnitt C der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten und Fristen eingereicht haben. Diese Liste wird dem Vorsitzenden des Auswahlausschusses übermittelt.

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

1.         Zulassung zum Auswahlverfahren

Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen aller Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste der Anstellungsbehörde im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Auswahlausschuss Sie zum Auswahlverfahren zu.

Dabei stützt er sich ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch dem Bewerbungsformular beigefügte Nachweise belegt sind und zusammen mit dem Bewerbungsformular eingereicht wurden. Ein Lebenslauf gilt nicht als Beleg für Berufserfahrung, Bildungsabschlüsse oder Sprachkenntnisse (weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber).

 

2.         Bewertung der Befähigungsnachweise

Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise der zu dem Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage eines zuvor festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der zwölf besten Bewerberinnen und Bewerber, die die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben und zur nächsten Stufe (schriftliche und mündliche Prüfungen) eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Bei der Beurteilung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere die folgenden Aspekte (zu belegen durch Nachweise, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind):

        Abschlusszeugnis im Bereich Wirtschaft

        Berufserfahrung im Bereich Haushalt und Haushaltskontrolle

        Berufserfahrung im Bereich Audit und Kontrolle öffentlicher Mittel

        Erfahrung im Verfassen von Legislativdokumenten und informatorischen Vermerken an die Mitglieder des Europäischen Parlaments

        Erfahrung mit interinstitutionellen Verhandlungen

        Erfahrung mit Verhandlungen auf hoher politischer Ebene zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten

        Erfahrung als Beraterin bzw. Berater für ein Entscheidungen treffendes Mitglied eines europäischen Organs

        Erfahrung als Beraterin bzw. Berater in einem Ministerium oder einer nationalen Behörde

        Erfahrung als Führungskraft in einem Ministerium oder einer nationalen Behörde

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

Die Bewerberinnen und Bewerber werden per E-Mail persönlich davon unterrichtet, welche Entscheidung der Auswahlausschuss in Bezug auf ihre Zulassung zu bzw. ihren Ausschluss von den Prüfungen getroffen hat.

 

3.         Prüfungen

Um die Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zu bewerten, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:

Schriftliche Prüfung

a)        Verfassen eines Textes auf Englisch auf der Grundlage einer Akte, um die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber, die in Abschnitt A.2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie ihre Fähigkeit, Texte zu verfassen und zusammenzufassen, zu prüfen

Höchstdauer der Prüfung: 1 Stunde

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Diese Prüfung wird (ggf. online) am Computer durchgeführt.

Mündliche Prüfung

b)       Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Englisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2. beschriebenen Aufgaben bewertet wird.

           Der Auswahlausschuss prüft die Sprache 1 aller Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch als Sprache 2 angegeben haben, sowie die andere Sprache der Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch als Sprache 1 angegeben haben.

            Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Die Prüfung kann online oder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer festgelegten Uhrzeit statt. Beide Prüfungen finden entweder am selben Tag oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.

Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht zu einer Prüfung erscheinen, können Sie vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie müssen den Anweisungen genau Folge leisten. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, kann zu Ihrem sofortigen Ausschluss vom Verfahren führen.

 

4.         Eignungsliste

Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse erstellt der Auswahlausschuss eine Eignungsliste, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt und die einzelnen Prüfungen bestanden haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt.

Sie werden persönlich schriftlich über die Ergebnisse informiert.

Die Eignungsliste wird auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2027. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

 

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei allgemeinen Auswahlverfahren / Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie das Bewerbungsformular ausfüllen, und fügen Sie alle einschlägigen Belege bei.

 

Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen

2. Juli 2024 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

 

Bitte kommunizieren Sie bei Fragen zu diesem Auswahlverfahren ausschließlich über Ihr Apply4EP-Konto. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zu diesem Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.

 

Sie sind dafür verantwortlich, den Posteingang der von Ihnen in Ihrem Apply4EP-Konto angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.