Ort : Luxemburg
Publikationsende auf externer Website : 30/05/2025 17:00
Dienststelle : 09-Generaldirektion Übersetzung
Kennziffer : APPEL À MANIFESTATION D'INTÉRÊT PROOF-READERS/EDITORS

AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG

EINRICHTUNG EINER DATENBANK

Fachkräfte für Korrektur/Sprachprüfung in den Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Litauisch, Maltesisch, Rumänisch und Schwedisch

Luxemburg 

Bedienstete auf Zeit (AST 3) und Vertragsbedienstete (Funktionsgruppe III)

1.      Allgemeines

Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments veröffentlicht diesen Aufruf zur Interessenbekundung mit dem Ziel, eine Datenbank von Bewerberinnen und Bewerbern zu erstellen, die an künftig freien Stellen als Fachkräfte für Korrektur/Sprachprüfung in der Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) in Luxemburg interessiert sind. 

Diese Datenbank soll als Verzeichnis von Bewerberinnen und Bewerbern für potenzielle Neueinstellungen dienen, die die sprachlichen und redaktionellen Fähigkeiten in der GD TRAD stärken. 

Sobald die Datenbank eingerichtet ist, können Bewerberinnen und Bewerber, deren Name in der Datenbank aufgeführt ist, als Bedienstete auf Zeit ausgewählt werden, um freie Stellen als Fachkräfte für Korrektur/Sprachprüfung in der GD TRAD gemäß den Bestimmungen von Artikel 2(b) der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) zu besetzen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 („Gemeinsamer Ausschuss“) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments ausgewählt.

In selteneren Fällen, je nach Verfügbarkeit der Ressourcen und in Ermangelung von Stellen für Bedienstete auf Zeit, können auch Bewerberinnen und Bewerber, deren Name in der Datenbank aufgeführt ist, auch als Hilfsvertragsbedienstete ausgewählt werden, um freie Stellen als Fachkräfte für Korrektur/Sprachprüfung in der GD TRAD gemäß den Bestimmungen von Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) zu besetzen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 („Gemeinsamer Ausschuss für die Auswahl von Hilfsvertragsbediensteten (COSCON)“) und Artikel 8 („Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten“) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Parlaments zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments ausgewählt.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

Wenn Sie daran interessiert sind, in einem dynamischen Team mitzuarbeiten, das für die sprachliche Korrektheit und Klarheit der parlamentarischen Dokumente und Mitteilungen verantwortlich ist, sollten Sie unbedingt Ihr Interesse bekunden. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist von entscheidender Bedeutung für die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, einen hohen Standard bei der Mehrsprachigkeit aufrechtzuerhalten. Für die Bewerbung müssen Sie auf der Plattform APPLY4EP zunächst ein Konto anlegen (falls Sie noch keines haben) und dann über diese Plattform Ihren Lebenslauf einreichen und das Bewerbungsformular ausfüllen. Zu diesem Zweck sollten Sie diese Bekanntmachung aufmerksam lesen, auf die Registerkarte „Online bewerben“ klicken und die Schritte des Online-Bewerbungsverfahrens befolgen. Zudem müssen Sie sich den Leitfaden im Anhang zu dieser Bekanntmachung aufmerksam durchlesen. Sie dürfen nur ein Konto auf der Apply4EP-Plattform anlegen. Die im Konto hinterlegten personenbezogenen Daten werden in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet und können zum Zwecke der Aktualisierung jederzeit geändert werden. Die Erklärung zum Datenschutz für die Plattform APPLY4EP ist auf der Startseite der Plattform abrufbar.

2.      Beschreibung der Tätigkeit

Als Fachkraft für Korrektur/Sprachprüfung sind Sie unter Aufsicht und in einer rechnergestützten Umgebung neben einer Vielzahl anderer Aufgaben für folgende Aufgaben zuständig:

·        Korrekturlesen von Dokumenten

·        Überprüfung von Übersetzungen auf Übereinstimmung mit dem Original

·        Vorbereitung und Überprüfung von Inhalten in verschiedenen Formaten und Medien

·        Korrektur von Rechtschreib-, Grammatik- und Syntaxfehlern

·        Mithilfe bei der Organisation und Beaufsichtigung der Abläufe im Hinblick auf Veröffentlichungen 

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

·        hervorragende Fähigkeiten im Korrekturlesen bei perfekter Beherrschung der Grammatik und Rechtschreibung in einer der folgenden Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Litauisch, Maltesisch, Rumänisch oder Schwedisch (Sprache 1)

·        ausreichende Kenntnisse der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2), dabei muss Sprache 2 eine andere als Sprache 1 sein, und falls Sprache 1 die englische oder französische Sprache ist, ausreichende Kenntnisse in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union

·        Fähigkeit zu flexibler Arbeit unter Einhaltung enger Fristen

·        Vertrautheit mit den Abläufen bei der Übersetzung und den redaktionellen Vorgaben 

3.      Aufgaben

Im Einklang mit den von den Gremien und/oder der Verwaltung des Europäischen Parlaments festgelegten Programmen und Prioritäten und unter der Aufsicht der zuständigen Beamtinnen und Beamten sind folgende Aufgaben auszuführen:

·        Korrekturlesen von Texten in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik, Syntax, Zeichensetzung, Typografie, Formatierung, Einhaltung der technischen Vorgaben, Übereinstimmung mit externen Referenzdokumenten usw.

·        Überprüfung von Texten auf sprachliche und terminologische Kohärenz, Einhaltung der stilistischen Konventionen und Regeln usw.

·        Vor- und Nachbearbeitung von Dokumenten unter Einsatz von Übersetzungshilfen, Textverarbeitungssoftware und anderer Bürosoftware

·        Suche und Einarbeitung vorhandener Texte (Standardtexte, Referenzdokumente, Titel, Auszüge aus den Verträgen, Auszüge aus Regelungen, Texte der Kommission usw.)

·        Anfertigung von Arbeitsfassungen von Übersetzungen kurzer und nichtlegislativer Texte oder Teilen davon

·        Unterstützung der Übersetzerinnen und Übersetzern und der Terminologinnen und Terminologen des Referats durch Terminologierecherche, Aktualisierung von Terminologiedatenbanken, Vorbereitung von Terminologie für die Übersetzung in rechnergestützten Übersetzungsprogrammen usw.

·        Unterstützung bei der Überprüfung der technischen und sprachlichen Qualität von Texten

·        Erledigung anderer sprachbezogener Aufgaben wie Verschriftung gesprochener Sprache, Überprüfung von aus gesprochener Sprache verschrifteten Dateien, Überprüfung von Texten in verschiedenen Dateiformaten (maschinell übersetzte Inhalte, Audiodateien, Videodateien usw.), Überprüfung und Moderation von Inhalten für Websites und soziale Medien

·        Unterstützung bei der Schulung und Integration neuer Kolleginnen und Kollegen, bei referatsinternen Schulungen und bei der Entwicklung von IT-Werkzeugen

Gesuchte spezifische Kompetenzen:

·        Kontinuierliche Verbesserung

·        Flexibilität

·        Teamgeist und Zusammenarbeit

·        Ergebnisorientierung

·        Zuverlässigkeit

·        Sorgfältige Arbeitsweise

·        Analysefähigkeit und Auffassungsvermögen

Arbeitsumfeld:

·        Schwankendes Arbeitsaufkommen je nach dem Kalender der parlamentarischen Tätigkeiten

·        Unbedingt einzuhaltende Fristen

4.      Zulassungsbedingungen

Damit Sie für eine mögliche künftige Einstellung infrage kommen, müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien erfüllen:

a.      Allgemeine Bedingungen 

·        Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

·        Sie dürfen sich Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen haben.

·        Sie müssen den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b.     Besondere Kriterien 

       i.           Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse

Mindestvoraussetzungen für die Besoldungsgruppe AST 3/FGIII:

·        postsekundärer Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis,

oder

·        sekundärer Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Zeugnis, das den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, 

     oder,  

·        wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung.

Vor der Einstellung werden die in der Datenbank registrierten ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, Nachweise zur Bestätigung der im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben vorzulegen (Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen und andere Belege).

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von nicht in der Union erworbenen Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC-Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).

Den Unterschieden der Bildungssysteme wird Rechnung getragen. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Leitfaden enthalten.

     ii.          Sprachkenntnisse

Die Bewerber und Bewerberinnen benötigen perfekte Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in einer der folgenden Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Litauisch, Maltesisch, Rumänisch oder Schwedisch.

Außerdem werden von den Bewerberinnen und Bewerbern ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein. Falls Sprache 1 die englische oder französische Sprache ist, werden ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.

Es ist zu beachten, dass das geforderte Mindestniveau für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gilt, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/en/common-european-framework-reference) festgelegt sind.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Interesse des Dienstes und insbesondere im Hinblick auf die Besetzung von Stellen als Fachkraft für Korrektur/Sprachprüfung im Rahmen dieses Verfahrens zur Einrichtung einer Datenbank die englische oder französische Sprache als die beiden Optionen für Sprache 2 festgelegt wurden.

In der Tat sind die englische oder französische Sprache die am häufigsten verwendeten Sprachen bei der Ausführung der unter Punkt 3 des Aufrufs zur Interessenbekundung aufgeführten Aufgaben.

 Dementsprechend müssen die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber, damit sie umgehend ihre Aufgaben wahrnehmen können, in der Lage sein, tatsächlich in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten und zu kommunizieren.

5.      Datenbank

Wenn Sie

·        die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen und

·        vorschriftsgemäß und fristgerecht das Bewerbungsformular auf der Plattform APPLY4EP (siehe Abschnitt „Einreichung der Bewerbungen“) ausgefüllt haben,

wird Ihr Name in die Datenbank aufgenommen.

Bei der Registrierung werden dabei ausschließlich die Angaben im Bewerbungsformular und die beigefügten Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Informationen und Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft, wenn Sie ein Einstellungsangebot erhalten.

Je nach Bedarf durchsuchen die einstellenden Dienststellen die Datenbank und nehmen eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Anforderungen entsprechen, auf der Grundlage der Informationen in ihren Bewerbungen in die engere Wahl.

Wenn Sie in die engere Wahl kommen, können Sie zu Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, die von den einstellenden Dienststellen organisiert werden.

Bei den Einstellungstests bzw. Vorstellungsgesprächen wird Ihre Eignung für die betreffende Stelle beurteilt. Die Tests können in Form einer schriftlichen Prüfung (z. B. Korrekturlesen und Korrigieren eines Textes in Sprache 1) durchgeführt werden. Auch die Sprachkenntnisse können Gegenstand einer Beurteilung sein.

6.      Bewerbungen – Wie können Sie Ihr Interesse bekunden?

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Bewerbung ZWINGEND über die Online-Plattform APPLY4EP einreichen. 

Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie einen ausführlichen Lebenslauf hochladen. Sie müssen das Europass-Format verwenden (https://europa.eu/europass/select-language?destination=/node/1). 

Anschließend müssen Sie den Rest des Bewerbungsformulars ausfüllen.            

Die Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Alle weiteren Anweisungen zur Interessenbekundung finden Sie in dem diesem Aufruf zur Interessenbekundung beigefügten Leitfaden.

Fristablauf für die Einreichung von Interessenbekundungen ist am 30. Mai 2025 um 17.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Interessenbekundungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Eine Aufnahme Ihres Namens in die Datenbank oder ein Vorstellungsgespräch und/oder das Bestehen des Auswahltests sind keine Garantie für ein Stellenangebot. Wenn eine entsprechende Stelle zu vergeben ist, können die einstellenden Dienststellen die Datenbank konsultieren und diejenigen Bewerberinnen und Bewerber einladen, deren Profile den Anforderungen der betreffenden Stelle am ehesten entsprechen. Sollten sich Ihre Angaben als unrichtig herausstellen, so werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen, und Ihr Name wird aus der Datenbank gelöscht.

Das Europäische Parlament verfolgt bei seinen Auswahlverfahren eine Politik der Chancengleichheit, damit alle Bewerberinnen und Bewerber Gleichbehandlung erfahren.

Die Arbeitsbedingungen bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) festgelegt. Alle Beschäftigungsbedingungen finden Sie unter folgender Adresse: 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140501 (Titel II) „Bedienstete auf Zeit“ und (Titel IV) „Vertragsbedienstete“.

Bedienstete auf Zeit werden in der Besoldungsgruppe AST 3, erste Dienstaltersstufe, eingestellt. Das monatliche Grundgehalt beträgt 4 302,25 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann nach Maßgabe ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Vertragsbedienstete werden in der Funktionsgruppe III eingestellt. Das monatliche Grundgehalt beträgt je nach Ausbildung und besonderer Berufserfahrung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zwischen 3 111,21 und 5 768,76 EUR (Funktionsgruppe III). Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Die Datenbank ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Die Anstellungsbehörde kann beschließen, die Gültigkeit der Datenbank zu verlängern. In diesem Fall werden die in die Datenbank aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.