STELLENAUSSCHREIBUNG PE/341/2026/S/CASP
BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT
Verwaltungsrätin/-rat (AD 9)
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Stellenausschreibung.
Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die Vorschriften für Ausleseverfahren und die Teilnahmebedingungen erläutert.
INHALT
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
ANLAGE: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle einer bzw. eines Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 9 in der Generaldirektion Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik (GD CASP) zu eröffnen. Arbeitsort ist Brüssel.
Gesucht wird eine Verwaltungsrätin bzw. ein Verwaltungsrat.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe, für die sich das monatliche Grundgehalt auf 9 789,10 EUR beläuft. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
2. Art der Tätigkeit
Aufgabe der Generaldirektion Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik (GD CASP) ist es, die Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse in den Bereichen Kohäsionspolitik, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehr und Tourismus sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu gestalten und zu unterstützen.
Die Generaldirektion ist dafür zuständig, den reibungslosen Ablauf der legislativen und nichtlegislativen Tätigkeiten sicherzustellen, indem sie die Sekretariate von fünf ständigen Ausschüssen und einem Sonderausschuss mit Unterstützung und Fachwissen versorgt. Bei den Ausschüssen handelt es sich um den Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI), den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), den Fischereiausschuss (PECH), den Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN), den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und den Sonderausschuss zur Wohnraumkrise in der Europäischen Union (HOUS).
Die Verwaltungsrätin / Der Verwaltungsrat berät die Generaldirektorin der GD CASP und deren Führungsspitze in strategischen Fragen und zu aufkommenden Problemen in allen Tätigkeitsbereichen der Generaldirektion. Sie/Er trägt zur Festlegung der organisatorischen Ziele bei, stellt sicher, dass die Aktivitäten der Generaldirektion weiterverfolgt werden, und fungiert als Verbindungsstelle zwischen der Generaldirektorin, den internen Referaten und externen Interessenträgern. Die Aufgaben umfassen die Koordinierung und Vorbereitung der Teilnahme der Generaldirektorin an hochrangigen Sitzungen von Gremien des Europäischen Parlaments und einschlägigen parlamentarischen Ausschüssen sowie die Vertretung der Generaldirektorin in Arbeitsgruppen oder anderen Gremien. Die Verwaltungsrätin / Der Verwaltungsrat gibt der obersten Führungsebene zeitnah Rückmeldung, koordiniert den Beitrag der GD CASP zu horizontalen Verwaltungsprozessen und erstellt prägnante, qualitativ hochwertige Informationsunterlagen, Präsentationen und Berichte. Sie/Er ist zudem dafür verantwortlich, die Einhaltung der administrativen Berichtspflichten zu überwachen.
Diese Aufgaben erfordern hervorragende Koordinations-, Planungs- und Kommunikationsfähigkeiten, ein hohes Maß an Diskretion und Diplomatie sowie die Fähigkeit, effektiv mit Interessenträgern auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten. Die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten und Lösungen zu finden, ist unerlässlich. Weitere wesentliche Kompetenzen sind kritisches Denken zur Bewertung der Auswirkungen verschiedener Optionen/Maßnahmen sowie die Fähigkeit, komplexe Informationen zu interpretieren und klare Empfehlungen abzugeben. Die Stelle erfordert zudem ausgeprägte Fähigkeiten im Verfassen von Texten in verschiedenen Formaten sowie eine proaktive, kooperative Einstellung.
Die erfolgreiche Bewerberin / Der erfolgreiche Bewerber muss in der Lage sein, regelmäßig anspruchsvolle Arbeitsbelastungen sowohl selbstständig als auch im Team zu bewältigen, und sollte sich in einem multikulturellen und mehrsprachigen Arbeitsumfeld wohlfühlen. Fundierte Kenntnisse über die Funktionsweise von Verwaltungsprozessen im institutionellen Umfeld sowie ein solides Verständnis der Arbeitsweise der parlamentarischen Gremien des Europäischen Parlaments sind unerlässlich. Die Bewerberin / Der Bewerber muss über ein ausgezeichnetes Verständnis der Rolle der EP-Verwaltung im EU-Gesetzgebungsverfahren verfügen und in der Lage sein, Themen im Zusammenhang mit den Fachgebieten der GD CASP im Rahmen der Ausschussarbeit schnell zu erfassen.
Einschlägige Berufserfahrung in Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU ist daher von großem Vorteil.
Die Verwaltungsrätin / Der Verwaltungsrat wird folgende Hauptaufgaben wahrnehmen:
– Beratung der Generaldirektorin und der Führungsspitze bei der Entwicklung und Überarbeitung von Strategien, um die Übereinstimmung mit sich wandelnden legislativen Prioritäten sicherzustellen
– Mitwirkung an der Beschlussfassung auf hoher Ebene durch Bereitstellung gut strukturierter, zeitnaher und einschlägiger Beiträge in den Fachgebieten der Generaldirektion
– Koordinierung und Vorbereitung der Teilnahme der Generaldirektorin an hochrangigen Sitzungen von Gremien des Europäischen Parlaments und einschlägigen parlamentarischen Ausschüssen sowie gegebenenfalls Vertretung der Generaldirektorin
– Koordinierung der Beiträge der Generaldirektion zu bereichsübergreifenden Verwaltungsprozessen des Europäischen Parlaments, Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern und Abwägung unterschiedlicher Interessen
– Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung von Berichtsfristen
– Pflege der Beziehungen zu Interessenträgern auf allen Ebenen unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit diplomatischem Geschick
– Überwachung der Aktivitäten in der gesamten Generaldirektion, Förderung der Kommunikation innerhalb der Hierarchie sowie zwischen Direktionen und Referaten
– Vorbereitung und Erstellung von Briefing-Materialien, Notizen, statistischen Berichten, Redebeiträgen, Präsentationen, Rückmeldungen und Hintergrunddokumenten
– Bewältigung anspruchsvoller Arbeitsbelastung sowohl eigenständig als auch im Team in einem multikulturellen, mehrsprachigen und institutionell komplexen Umfeld unter Rückgriff auf fundierte Kenntnisse des Gesetzgebungsverfahrens und der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
3. Zulassungsbedingungen
An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen.
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie
– Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,
– die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
– Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.
b) Besondere Bedingungen
i) Erforderliche Qualifikationen
– Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht,
oder
– ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt 2) von mindestens einem Jahr. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Punkt 3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.
Die Abschlüsse müssen von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats, wie etwa seinem Bildungsministerium, anerkannt sein, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über in einem Drittstaat ausgestellte Abschlusszeugnisse verfügen, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die Gleichwertigkeit ihrer Abschlusszeugnisse in der EU beifügen. Sofern das Gleichwertigkeitsverfahren noch läuft, müssen die Bewerberinnen und Bewerber einen Nachweis beifügen, dass sie bei der zuständigen nationalen Behörde einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben. Der Nachweis der Gleichwertigkeit muss jedoch vorliegen, bevor eine Einstellung erfolgen kann. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments.
ii) Erforderliche Berufserfahrung
Nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe Ziffer i), müssen Sie folgende Berufserfahrung erworben haben:
– Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung in den in Abschnitt A.2 genannten Aufgabengebieten haben, fünf davon müssen bei einer nationalen Behörde oder einem Organ bzw. einer Einrichtung der Europäischen Union erworben worden sein.
iii) Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
und
ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) entweder der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.
Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.
|
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darüber informiert, dass die Sprachen für dieses Ausleseverfahren (Englisch und Französisch) unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt wurden, d. h. die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens über ausreichende Kenntnisse der englischen oder französischen Sprache als Sprache 2 verfügen. Aufgrund der damit verbundenen Aufgaben erfordert die Stelle als Verwaltungsrätin/Verwaltungsrat in der GD CASP spezifische Kompetenzen in den Bereichen Beratung der Leitung, Analyse, Texterstellung, technische Überwachung, Koordination und Verwaltungsmanagement. Insbesondere wird die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber eng und kontinuierlich mit der Generaldirektorin sowie der oberen und mittleren Führungsebene der GD CASP zusammenarbeiten und direkt zu strategischen Überlegungen, Beschlussfassungsprozessen und Koordinierungsaktivitäten auf hoher Ebene beitragen. Die bzw. der neu eingestellte Bedienstete muss daher in der Lage sein, die wahrzunehmenden Aufgaben zu verstehen, komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und effektiv mit der Leitung, den Kolleginnen und Kollegen und verschiedenen Interessenträgern zu kommunizieren. Kenntnisse in mindestens einer dieser beiden Sprachen sind unerlässlich, damit die bzw. der Bedienstete ihren/seinen Aufgaben und den Anforderungen der Dienststelle im Rahmen der wahrzunehmenden Aufgaben gerecht werden kann, insbesondere in ihrer/seiner Rolle als Schnittstelle zwischen der Leitung der GD CASP und internen sowie externen Interessenträgern. Dazu gehört die Notwendigkeit, Arbeitsbeziehungen zu Interessenträgern aufzubauen und zu pflegen, die hauptsächlich Englisch oder Französisch verwenden, sowie zur Erreichung der Ziele und zur Umsetzung von Projekten beizutragen, die für die Generaldirektion für Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik spezifisch sind, wo der Austausch auf Führungsebene vorwiegend auf Englisch und Französisch stattfindet. Englisch und Französisch sind die primären Arbeitssprachen, die für die interne Kommunikation innerhalb der Referate und in der gesamten Generaldirektion verwendet werden. Diese Sprachen werden vorwiegend im Umgang mit der Generaldirektorin, den Direktorinnen und Direktoren sowie den Referatsleiterinnen und Referatsleitern verwendet, ebenso wie bei der Erstellung von Briefings, Redebeiträgen, strategischen Vermerken und anderen Dokumenten, die für die oberste Führungsebene bestimmt sind. Sie sind zudem die am häufigsten verwendeten Sprachen im Umgang mit den anderen Generaldirektionen sowie mit den politischen und administrativen Stellen des Parlaments, wenn es um die Ausarbeitung von Dokumenten geht. Die Generaldirektion für Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik legt großen Wert auf eine wirksame Kommunikation zwischen ihren Bediensteten. Im Einklang mit den regelmäßig innerhalb und außerhalb des Europäischen Parlaments veröffentlichten Stellenausschreibungen, die mindestens sehr gute Kenntnisse in einer dieser Sprachen und ausreichende Kenntnisse in der anderen Sprache voraussetzen, ist die Beschränkung der Sprachoptionen auf Englisch und Französisch daher durch die Art der Stelle und die operativen Erfordernisse der Leitung der GD CASP objektiv gerechtfertigt. |
B. ABLAUF DES VERFAHRENS
Das Verfahren wird auf der Grundlage von Qualifikationen und Prüfungen durchgeführt.
1. Zulassung und Bewertung der Qualifikationen (erste Phase)
a) Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese Liste wird dem Auswahlausschuss mit den Bewerbungsunterlagen zugeleitet.
Ausschließlich auf der Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sind, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Bewerbungsbogen eingereicht wurden (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3)
b) prüft der Auswahlausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, welche Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b erfüllen;
c) bewertet der Auswahlausschuss die Qualifikationen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage eines vorgegebenen Bewertungsrasters und erstellt eine Liste der sechs bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden; berücksichtigt der Auswahlausschuss bei der Einladung zu den Prüfungen alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.
Der Auswahlausschuss berücksichtigt bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Aspekte (ordnungsgemäß durch Nachweise zu belegen, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind und aus denen die Art der wahrgenommenen Aufgaben, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Umstände, unter denen die Berufserfahrung erworben wurde, hervorgehen):
- einschlägige Befähigungsnachweise und Abschlusszeugnisse (Recht, öffentliche Verwaltung, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Finanzmanagement);
- Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von Verfahren, Vorgängen oder Projekten in einem komplexen administrativen oder institutionellen Umfeld, insbesondere bei der Begleitung von Haushaltsverfahren;
- nachgewiesene Erfahrung in der Zusammenarbeit über Hierarchieebenen hinweg und in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Teams und Dienststellen, insbesondere unter Einbeziehung von hochrangigen Gremien und Einrichtungen;
- Erfahrung in der Begleitung und Koordination von Vorgängen und Verfahren mit anderen Dienststellen und/oder Abteilungen in Bereichen wie Verwaltung, Kommunikation oder Compliance, insbesondere Datenschutz;
- Erfahrung in der Unterstützung und Sicherstellung der Weiterverfolgung von Verwaltungsprojekten oder -verfahren auf verschiedenen Ebenen, um zu deren erfolgreichem Abschluss beizutragen;
- umfangreiche Erfahrung im Verfassen von Notizen, Briefings, statistischen Berichten, Redebeiträgen und Präsentationen;
- nachgewiesene Erfahrung in der Vorbereitung von und Teilnahme an hochrangigen Sitzungen, einschließlich Briefings, Berichterstattung und Koordination mit institutionellen Gremien oder auf politischer Ebene;
- Erfahrung in der Vertretung einer hochrangigen Beamtin / eines hochrangigen Beamten oder einer Einrichtung in Sitzungen und/oder Arbeitsgruppen zu administrativen, technischen oder strategischen Angelegenheiten;
- nachgewiesene Fähigkeit, sensible und vertrauliche Informationen mit Diskretion und gesundem Urteilsvermögen zu behandeln;
- Fähigkeit, Akten und Verfahren in einem mehrsprachigen Umfeld zu koordinieren.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte
Sie werden per E-Mail davon unterrichtet, welche Entscheidung der Auswahlausschuss in Bezug auf Ihre Zulassung zu den Prüfungen getroffen hat.
2. Prüfungen (zweite Phase)
Um die Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die für die vorstehend beschriebenen Aufgaben entscheidend sind, zu bewerten, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:
Schriftliche Prüfung
a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) zur Bewertung Ihrer Befähigung, die Aufgaben nach Punkt A.2 auszuführen, und Ihrer redaktionellen Fähigkeiten.
Dauer der Prüfung: höchstens 120 Minuten
Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)
Mündliche Prüfung
b) Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) zur Beurteilung Ihrer Fähigkeit, die in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben zu erfüllen, sowie Ihrer Kenntnisse über das Europäische Parlament.
Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten
Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)
Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zu den Prüfungen. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen oder ein Verhalten, das den Anweisungen zuwiderläuft, führt zu Ihrem sofortigen Ausschluss.
3. Eignungsliste
Der Auswahlausschuss erstellt eine Eignungsliste, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt.
Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse informiert.
Die Eignungsliste ist zwei Jahre lang gültig, beginnend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie genehmigt wurde. Ihre Geltungsdauer kann durch Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden.
Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search
Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.
Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen:
30. April 2026, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit
Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.
Bitte kommunizieren Sie bei Fragen zu diesem Ausleseverfahren ausschließlich über Ihr Apply4EP-Konto.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zu diesem Ausleseverfahren ABZUSEHEN.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Posteingang der von Ihnen in Ihrem Apply4EP-Konto angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.