STELLENAUSSCHREIBUNG PE/342/2026/S/ITEC
BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT
Projektleiter(in) im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
(AD 7)
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Stellenausschreibung.
Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die Vorschriften für Ausleseverfahren und die Teilnahmebedingungen erläutert.
INHALT
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
B. VERFAHREN
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
ANLAGE: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle einer bzw. eines Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 7 in der Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) zu eröffnen.
Gesucht wird eine Projektleiterin bzw. ein Projektleiter im Bereich IKT.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 7 646,86 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.
2. Art der Tätigkeit
Die Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich IT zur Unterstützung der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeiten des Europäischen Parlaments. Sie sorgt für die Weiterentwicklung und den Erhalt eines mehrsprachigen internen Arbeitsumfelds und gewährt den Mitgliedern und Bediensteten jederzeit und überall einen sicheren Zugang zu Dokumenten und Informationen von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist die GD ITEC für die Gestaltung, Entwicklung und Verwaltung der IT-Systeme des Parlaments im Einklang mit einer Innovationsstrategie zuständig, bei der die Bedürfnisse der Mitglieder, der Fraktionen und der anderen Generaldirektionen berücksichtigt werden.
Außerdem beaufsichtigt die GD ITEC die Umsetzung einer sicheren und nachhaltigen technischen Strategie für die IT- und Telekommunikationsinfrastruktur des Parlaments. Ferner verwaltet sie die Erstellung und Verbreitung parlamentarischer Dokumente auf elektronischem Wege und arbeitet mit dem Amt für Veröffentlichungen zusammen, wenn es um die offizielle Veröffentlichung von Rechtstexten und anderen Dokumenten geht.
Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter wird mit Dienstort Brüssel eingestellt und muss regelmäßig Reisen zwischen den drei üblichen Arbeitsorten des Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte unternehmen. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter arbeitet eng mit den leitenden Stellen und verschiedenen Abteilungen in der GD ITEC sowie mit den anderen Generaldirektionen im Sekretariat und im Bedarfsfall mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter arbeitet zudem mit externen Dienstleistern zusammen.
Diese Stelle erfordert
· Kenntnisse und Verständnis des Datenmanagements und der Daten-Governance in Verbindung mit Erfahrung in den Bereichen Kommunikation und Änderungsmanagement,
· Kenntnisse der FAIR-Grundsätze für Daten und der Grundsätze für offene Daten sowie Kenntnisse in den Bereichen Linked Data und semantische Technologien wie RDF-Triplestore und SPARQL,
· Erfahrung in der Erstellung von Ontologien, der Arbeit mit Graphdatenbanken und der Datenerfassung unter Verwendung von SHACL,
· Gründlichkeit, Diskretion und ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie Planungs-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten (einschließlich redaktioneller Fähigkeiten),
· diplomatisches Geschick, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld,
· Initiative, Motivation, Widerstandsfähigkeit und die Fähigkeit, wirkungsvoll mit Menschen auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, einschließlich externen Interessenträgern und Dienstleistern,
· die Fähigkeit, mit einer großen Bandbreite an oft komplexen Angelegenheiten umzugehen und regelmäßig sowohl individuell als auch im Team intensive Arbeitsbelastungen zu bewältigen.
Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter übernimmt gemäß der von den parlamentarischen Gremien und ihren bzw. seinen Vorgesetzten festgelegten Programme und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Anwendung bewährter Verfahren für das interne Datenmanagement und die Daten-Governance,
- Ausarbeitung von Datenstrategien und Entwicklung einschlägiger Datenprozesse,
- Betreuung von Datenprojekten, etwa die Pflege und Weiterentwicklung des Datenkatalogs des Parlaments, die Förderung der Einbeziehung von Datennutzern und -eigentümern und die Erweiterung des Inhalts und der Funktionalitäten des Datenkatalogs,
- Entwicklung neuer Tools und Funktionen für das Datenmanagement,
- Anwendung von Standards der Datenmodellierung und -verarbeitung, Verwaltung von Referenzdaten und Ontologien in Wissensrepräsentationssystemen, Verknüpfung von Daten und Gewährleistung der Datenqualität und -integrität,
- Konzipierung und Unterstützung bei der Durchführung von Kommunikationsinitiativen im Bereich Datenmanagement,
- Sicherstellung der Einbeziehung von und Abstimmung mit Interessenträgern in den für geschäftliche Aspekte zuständigen Generaldirektionen über die Gruppe lokaler Korrespondenten für Daten,
- Entwicklung semantischer Vokabulare, Festlegung von Dokumentenformaten und Förderung von Initiativen zu offenen Daten für eine stärkere Vereinheitlichung mit Blick auf andere EU-Institutionen,
- Analyse und Formulierung von Nutzeranforderungen bzw. nötigenfalls Beaufsichtigung der Konzipierung derartiger Analysen,
- Erstellung von Machbarkeitsstudien, Anregung und/oder Umsetzung von angemessenen technischen Lösungen für Datenmanagement-Tools,
- Zuweisung personeller Ressourcen gemäß der Arbeitsbelastung und dem jeweiligen Projektfortschritt,
- Vorbereitung und Nachbereitung von Ausschreibungen in hochgradig technischen Bereichen,
- Überwachung, Koordinierung und Kontrolle der Mittel- und Vertragsverwaltung von Projekten,
- Weitergabe von Leitlinien, Zielen, Anweisungen und Informationen,
- Beratung von Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen entsprechend der Zuständigkeitsbereiche der Projektleiterin bzw. des Projektleiters,
- Vertretung des Teams in Sitzungen, Arbeitsgruppen und Entscheidungsgremien in Bezug auf IT-Dienste und die IT-Strategie,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen technischen und nicht technischen Interessenträgern.
3. Zulassungsbedingungen
An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen.
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie
– Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,
– die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
– Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.
– den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.
b) Besondere Bedingungen
i) Erforderliche Qualifikationen
- ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht,
oder
- ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt A.2) von mindestens einem Jahr. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.
Abschlusszeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats wie dem Bildungsministerium anerkannt sein – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die über in einem Drittstaat ausgestellte Abschlusszeugnisse verfügen, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die Gleichwertigkeit ihrer Abschlusszeugnisse in der EU beifügen. Wenn Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über einen Nachweis über die Gleichwertigkeit in der EU verfügen, müssen sie einen Nachweis beifügen, dass sie bei der einschlägigen nationalen Behörde einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Vor ihrer Einstellung müssen sie dennoch einen Nachweis über die Gleichwertigkeit in der EU vorlegen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net.
ii) Erforderliche Berufserfahrung
Nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe Ziffer i), müssen Sie folgende Berufserfahrung erworben haben:
· mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung in den in Abschnitt A.2 genannten Aufgabengebieten, zwei davon bei einer nationalen Behörde oder einer Einrichtung bzw. einem Organ der Europäischen Union.
iii) Sprachkenntnisse
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,
sowie
ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.
Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Bewerbungsbogen weder Englisch noch Französisch als Sprache 2 angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Sprachen für dieses Ausleseverfahren (Englisch und Französisch) wurden unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Die Stelle der Projektleiterin bzw. des Projektleiters im Bereich IKT erfordert aufgrund der damit verbundenen Aufgaben besondere Fähigkeiten in den Bereichen Analyse, Redaktion, technische Überwachung und administrative Verwaltung. Die bzw. der neu eingestellte Bedienstete muss daher in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie bzw. er wahrnehmen muss, Problemen zu begegnen und mit externen Ansprechpartnern ebenso wirksam zu kommunizieren wie mit Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen.
Kenntnisse mindestens einer dieser beiden Sprachen sind grundlegend, damit die bzw. der Bedienstete ihre bzw. seine Zuständigkeiten wahrnehmen und den dienstlichen Anforderungen gerecht werden kann, insbesondere wenn es gilt, wirksame Arbeitsbeziehungen zu Interessenträgern zu knüpfen, die überwiegend Englisch oder Französisch sprechen. Dies ist ausschlaggebend für die Umsetzung der Zielvorgaben und die Durchführung der spezifischen Projekte der GD ITEC, wo Englisch und Französisch die Hauptarbeitssprachen sind.
Die französische Sprache ist die Sprache, die bei der internen Kommunikation in den Referaten der Generaldirektion, der die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber zugeteilt wird, und in der Kommunikation zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Die englische Sprache wiederum ist die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der GD ITEC sowie mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen und administrativen Stellen des Parlaments verwendet wird, insbesondere bei der Redaktion von Dokumenten und der Teilnahme an strategischen Gesprächen.
Auch bei den Sitzungen, Schulungen und Workshops, an denen die eingestellte Person aktiv teilnimmt, werden die Sprachen Englisch und Französisch verwendet. Gute Französischkenntnisse sind ferner von wesentlicher Bedeutung für das Verständnis der Rechtsvorschriften. Zu den Aufgaben der erfolgreichen Bewerberin bzw. des erfolgreichen Bewerbers gehört zudem das Verfassen von Dokumenten, die Vorbereitung von Studien und die Leitung komplexer Projekte, wobei die Kommunikation stets klar und präzise sein muss. Ein Großteil der internen und externen Kommunikation und Verfahrensleitlinien liegt hauptsächlich auf Englisch oder Französisch vor. Daher ist eine gute Beherrschung der englischen und/oder französischen Sprache ausschlaggebend, damit eine genaue Auslegung, die Einhaltung der Vorschriften und hochwertige Arbeit gewährleistet sind.
Die GD ITEC legt erheblichen Wert auf wirksame Kommunikation zwischen ihren Bediensteten im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit und betrieblichen Effizienz. Daher wird in allen Stellenausschreibungen der GD ITEC (intern wie extern) von den Bewerberinnen und Bewerbern verlangt, dass sie eine dieser beiden Sprachen gut beherrschen und über gute praktische Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen. Dank der Beherrschung mindestens einer dieser Sprachen kann die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber ihre bzw. seine Aufgaben in verschiedenen sprachlichen Umfeldern ausführen und sich uneingeschränkt in das vielfältige, mehrsprachige Umfeld des Europäischen Parlaments integrieren.
B. VERFAHREN
Die Grundlage des Verfahrens bilden Qualifikationen und Prüfungen.
1. Zulassung und Bewertung der Qualifikationen (erste Phase)
a) Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese Liste wird dem Auswahlausschuss mit den Bewerbungsunterlagen zugeleitet.
Ausschließlich auf der Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sind, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Bewerbungsbogen eingereicht wurden (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3):
b) Der Auswahlausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen, welche Bewerberinnen und Bewerber die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b erfüllen.
c) Der Auswahlausschuss bewertet die Qualifikationen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage eines vorgegebenen Bewertungsrasters und erstellt eine Liste der sechs bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt bei der Einladung zu den Prüfungen alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.
Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss folgende Aspekte:
- einschlägige Abschlusszeugnisse und Qualifikation,
- Berufserfahrung im Projektmanagement, insbesondere Erfahrung in der Leitung von IT-Projekten, im Umgang mit Interessenträgern und in der Erstellung von strategischen Dokumenten,
- Kenntnis der IT-Anwendungen und kollaborativen Plattformen,
- Berufserfahrung und Kenntnisse in den Bereichen Softwareentwicklung, Systeminfrastruktur und Datenbanken,
- Fähigkeiten zur Geschäftsanalyse mit Kenntnissen in der Anforderungserhebung, der Dokumentation und der Umsetzung geschäftlicher Anforderungen in technische Lösungen,
- Berufserfahrung und Kenntnisse in den Bereichen Datenmanagement und Daten-Governance, Grundsätze für Daten und offene Daten, Linked Data und semantische Technologien,
- Berufserfahrung in der Erstellung von Ontologien, der Arbeit mit Graphdatenbanken und der Datenerfassung unter Verwendung von SHACL,
- Berufserfahrung in der Leitung von Teams, der Delegation von Aufgaben und dem fristgerechten Abschluss von Projekten ohne Überschreitung des Budgets,
- praktische Erfahrung in der Unterstützung oder Durchführung von Vergabeverfahren im IT-Bereich, einschließlich der Zusammenarbeit mit externen Anbietern und der Mitwirkung an Vertragsverhandlungen,
- Erfahrung in der Vertretung eines IT-Dienstes oder einer IT-Funktion in funktionsübergreifenden Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Koordinierungsstrukturen.
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Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Gesamtpunktzahl bewertet, um ihre Eignung für die Stelle zu bestimmen.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte
Ihnen wird per E-Mail mitgeteilt, ob der Auswahlausschuss anhand des Umstands, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, und anhand Ihrer bei der Bewertung der Qualifikationen erzielten Punkte entschieden hat, Sie zu den Prüfungen zuzulassen.
2. Prüfungen (zweite Phase)
Die Prüfungen werden in Ihrer Sprache 2 (Englisch oder Französisch) durchgeführt, basierend auf der Angabe in Ihrer Bewerbung. Mit Blick auf die Bewertung der Kenntnisse, Kompetenzen und der Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber, die vorstehend beschriebenen Aufgaben auszuführen, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Prüfung zur Bewertung Ihrer für die in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten in den Bereichen strategisches Denken, Planung und Problemlösung und Ihrer Fähigkeit, Texte zu verfassen.
Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten
Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)
Mündliche Prüfung
Gespräch mit dem Auswahlausschuss, in dessen Verlauf auf der Grundlage aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben Ihre Eignung für die Stelle und die Fähigkeit, die in Abschnitt A.2 dieser Stellenausschreibung beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen, bewertet wird.
Höchstdauer der Prüfung: höchstens 45 Minuten
Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)
Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zu den Prüfungen, auch zu der Frage, ob sie online oder in den Räumlichkeiten des Parlaments absolviert werden müssen. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen oder ein Verhalten, das den Anweisungen zuwiderläuft, führt zu Ihrem sofortigen Ausschluss.
3. Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber
Der Auswahlausschuss erstellt ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Es werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber auf dem letzten Platz des Verzeichnisses berücksichtigt.
Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse informiert.
Das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gilt bis zum 31. Dezember 2029. Seine Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Die in dieses Verzeichnis aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend benachrichtigt.
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG
Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments.
Frist für die Einreichung der Bewerbung
21. April 2026, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit
Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.
Bitte kommunizieren Sie bei Fragen zu diesem Ausleseverfahren ausschließlich über Ihr Apply4EP-Konto.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zu diesem Ausleseverfahren ABZUSEHEN.
Sie sind dafür verantwortlich, den Posteingang der von Ihnen in Ihrem Apply4EP-Konto angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen.