Publikationsende auf externer Website : 18/03/2024 17:00
Dienststelle : 00-Europäisches Parlament
Kennziffer : POSITIVE ACTION PROGRAMME 2024
Bewerbungsleitfaden : Guide for candidates

PROGRAMM FÜR POSITIVE MAẞNAHMEN 2024 

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PERS-APPLY4EPContacts@europarl.europa.eu. 

Einleitung

Im Jahr 2024 startet das Europäische Parlament zum zehnten Mal in Folge das Programm für positive Maßnahmen (PAP). Mit dem Programm wird ein zusätzlicher Weg geschaffen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung als Vertragsbedienstete zu erleichtern. Dank dieser Initiative können Menschen mit Behinderungen für die einzige direkt gewählte EU-Institution arbeiten. Somit werden kompetente Menschen angesprochen und das Parlament kann aus einem vielfältigen Talentpool schöpfen.

Bei dem PAP-Verfahren wird ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit 20 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern erstellt. Diese kommen für eine mögliche Einstellung als Vertragsbedienstete (Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union) in Funktionsgruppe II, III oder IV durch die den Generaldirektionen (GD) des Generalsekretariats infrage. Im Rahmen dieses Programms stellt das Parlament jährlich bis zu sechs erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber ein. Diese erhalten einen Vertrag für ein Jahr, der verlängert werden kann. Die übrigen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden für einen Zeitraum von 18 Monaten in eine Eignungsliste aufgenommen. Sie können dann durch die Generaldirektionen des Parlaments außerhalb des PAP eingestellt werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

Bei Ablauf des Bewerbungszeitraums müssen Sie folgende Zulassungsbedingungen erfüllen:

a) Allgemeine Kriterien

( 1)   eine Behinderung, die eine Beeinträchtigung von mindestens 20 % nach der europäischen Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität verursacht;

(  2)   die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU und der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte;

(  3)   Erfüllung der Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen;

(  4)   Erfüllung der sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit;

( 5) Nachweis von Kenntnissen mindestens auf dem Niveau C1 („gründliche Kenntnisse“) in einer der 24 Amtssprachen der EU (Sprache 1); Nachweis von Kenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 („ausreichende Kenntnisse“) entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen in einer weiteren Amtssprache der EU (Sprache 2).

Amtssprachen der Europäischen Union sind folgende Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Sie werden den Multiple-Choice-Test in Ihrer Sprache 1 ablegen. Die einstellenden Dienststellen werden Ihre Kenntnisse der zweiten Sprache in der Interviewphase testen, wenn Ihr Name in die Eignungsliste aufgenommen wurde und Sie von einer Generaldirektion zu einem Interview eingeladen werden.

Indem Sie sich für dieses Programm bewerben, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie das oben genannte Kriterium a)(1) erfüllen. Falsche Angaben zu diesem Kriterium führen zur sofortigen Annullierung Ihrer Bewerbung und zu Ihrem Ausschluss vom Programm.

b) Qualifikationen

Sie müssen außerdem über Folgendes verfügen:

Für Funktionsgruppe II (Sekretariatskräfte und Büroangestellte) und für Funktionsgruppe III (Assistenz):

  einen durch ein Zeugnis bescheinigten postsekundären Bildungsabschluss; oder

  einen sekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom, das den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung;

 oder – wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt – eine gleichwertige Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Für Funktionsgruppe IV (Administration):

ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht;

      oder – wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt – eine gleichwertige Berufsausbildung.

Abschlusszeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden – unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Wenn Sie über Abschlusszeugnisse aus Nicht-EU-Ländern verfügen, müssen Sie einen Nachweis über ihre EU-Äquivalenz vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken (https://www.enic-naric.net/.)

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die Unterschiede der Bildungssysteme. Die Tabelle im Bewerbungsleitfaden enthält Beispiele für die erforderlichen Mindestqualifikationen.

c) Berufserfahrung

An dem Programm darf nur teilnehmen, wer zuvor noch nicht bei einem Organ, einer Einrichtung oder sonstige Stelle der EU tätig war. (EU-Praktika und Zeitarbeitsverträge werden hierfür nicht als Arbeit bei den Organen der EU betrachtet.)

Auslese- und Einstellungsverfahren

(1) Ausleseverfahren

Das Europäische Parlament lädt Sie zu einem computergestützten Multiple-Choice-Test ein, der aus maximal 30 Fragen besteht, die sich auf die folgenden Bereiche beziehen: EU-Wissen, sprachlogisches Denken und situationsbezogenes Urteilsvermögen.

Wenn Sie eine angemessene Vorkehrung für den Test benötigen, können Sie mit dem bereitgestellten Formular einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Antragsformular sollten Sie eine aktuelle Bescheinigung einer für Sie zuständigen nationalen Behörde oder ein aktuelles ärztliches Attest beifügen. Die Bescheinigung bzw. das Attest sollte Ihre persönliche Diagnose sowie eine klare Schilderung oder Bestätigung Ihrer Umstände bzw. Ihrer Erkrankung enthalten, die von einer für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannt sein muss. Falls zutreffend, sollte darin zudem der Grad Ihrer (körperlichen oder geistigen) Beeinträchtigung aufgeführt sein. Das ausgefüllte Formular und alle Nachweise müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail an den Ärztlichen Dienst des Europäischen Parlaments geschickt werden. (Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Einreichen der Bewerbung“ im PAP-Leitfaden.) Sie sollten keine medizinischen Informationen an das Referat Talentauswahl und -suche senden.

Für die Prüfungen, die online stattfinden, arbeitet das Europäische Parlament mit einem Dienstleister (TestWe) zusammen. Bitte beachten Sie, dass TestWe leider nicht digital zugänglich ist. Sollte während der Prüfungen ein Problem auftreten, kann es erforderlich sein, dass Sie sich telefonisch an die Hotline des Diensteanbieters wenden. Wenn Sie besondere Bedürfnisse haben (z. B. wenn Sie eine Seh- oder Hörbehinderung oder eine Sprach- und/oder Sprechstörung haben), werden alternative Vorkehrungen getroffen, nachdem der Medizinische Dienst Ihre Anfrage genehmigt hat. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber sind diejenigen, die im Multiple-Choice-Test mindestens 50 % der möglichen Höchstpunktzahl erreicht haben und zu den 20 besten Bewerberinnen und Bewerbern gehören. Sie werden in die erste Fassung der Eignungsliste aufgenommen. In die Liste werden auch alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die sich mit gleicher Punktzahl für den letzten verfügbaren Platz qualifiziert haben. Der Prüfungsausschuss bewertet dann diese Bewerberinnen und Bewerber, um sicherzustellen, dass sie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen b) und c) erfüllen.

Der Prüfungsausschuss bewertet die Bewerbungsunterlagen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in absteigender Reihenfolge der im Test mit Multiple-Choice-Fragen erzielten Punkte. Der Ausschuss stellt die Prüfung der Unterlagen ein, sobald die für die Eignungsliste vorgesehene Höchstzahl von Bewerberinnen und Bewerbern erreicht ist. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt auch alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit gleicher Punktzahl für den letzten verfügbaren Platz auf der Liste qualifiziert haben.

In dieser Phase müssen Sie auch das Verfahren des Parlaments zur Anerkennung einer Behinderung durchlaufen. Um Ihre Behinderung zu bescheinigen, müssen Sie einen Arzt (entweder einen entsprechenden Facharzt oder Ihren Hausarzt) bitten, das vom Medizinischen Dienst des Parlaments bereitgestellte Formular auszufüllen. Sie können auch einen nationalen Behindertenausweis als Nachweis vorlegen, um Ihre Bewerbung zu untermauern. Sie sollten diese Informationen kurzfristig bereithalten, damit der Ärztliche Dienst diese nach dem Multiple-Choice-Test bearbeiten kann. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Prozess von der oben beschriebenen Bewertung Ihres Antrags auf angemessene Vorkehrungen unterscheidet.

(2) Einstellung

Sobald die Liste der 20 geeigneten Bewerberinnen und Bewerber fertiggestellt ist, werden ihre Lebensläufe an alle Personalabteilungen der Generaldirektionen weitergeleitet. Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern werden bis zu sechs im Rahmen des PAP eingestellt. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber kommen für eine Einstellung als Vertragsbedienstete durch die Generaldirektionen außerhalb des PAP infrage.

Wenn eine Generaldirektion Ihr Profil interessant findet, kann sie Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Eignungsliste oder das Bestehen des Auswahltests keinen Anspruch auf eine Einstellung begründet. Die einstellenden Dienststellen können auf die Liste zurückgreifen, wenn Stellen für Vertragsbedienstete frei werden. Dazu können sie Bewerberinnen und Bewerber, deren Profil mit den Stellenanforderungen übereinstimmt, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Dieser Prozess zielt darauf ab, sowohl innerhalb als auch außerhalb des PAP Möglichkeiten zu schaffen.

 Wie können Sie sich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich über die Plattform Apply4EP bis zum 18. März 2024 um 17.00 Uhr (Brüsseler/Luxemburger Zeit).

Sie müssen den Bewerbungsleitfaden, der dieser Bekanntmachung beigefügt ist, sorgfältig lesen, bevor Sie Ihre Bewerbung ausfüllen.

(1) Sie müssen das Bewerbungsformular ausfüllen und die folgenden relevanten Nachweise über die Plattform Apply4EP einreichen:

      Ihren Lebenslauf;

      Zeugnisse als Nachweis Ihres Bildungsniveaus;

      Nachweise über frühere Berufserfahrungen (falls Sie über solche Erfahrungen verfügen);

Bitte denken Sie auch daran, gegebenenfalls das Kontrollkästchen auf Apply4EP anzuklicken, mit dem Sie erklären, dass Sie angemessene Vorkehrungen für den Test benötigen. 

(2) Sie müssen das Formular für angemessene Vorkehrungen (eine Blankoversion ist der Bekanntmachung unter 'Anhang I' beigefügt) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail an den medizinischen Dienst unter der folgenden Adresse senden:

PERS-CabmedbruDisability@europarl.europa.eu

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf angemessene Vorkehrungen die entsprechenden medizinischen Unterlagen bei (ärztliche Bescheinigungen, Arztbriefe, Nachweise über frühere angemessene Vorkehrungen, wie z. B. im Laufe Ihrer Ausbildung gewährten Prüfungserleichterungen usw.) – und zwar bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist.

Bitte verwenden Sie den folgenden Wortlaut in der Betreffzeile der E-Mail: ‘DG PERS 2024 Positive Action Programme/RA Testing Justification Note’.

Hinweis: Bei einer Einstellung werden angemessene Vorkehrungen für den Arbeitsplatz angeboten, wobei die Einzelheiten zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.