Publikationsende auf externer Website : 19/04/2023 17:00
Dienststelle : 08-Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik
Kennziffer : PE/AST/287/2023/INLO AST 1

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden in der Anlage zu dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Anmeldungsmodalitäten.

INHALT

 

A. ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B. ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANLAGEN:  LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen (AST 1) in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu eröffnen.

Gesucht werden Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste, wobei 15 Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden sollen.

Die Stellen befinden sich hauptsächlich am Standort Brüssel, aber auch in Luxemburg und Straßburg (Arbeitsorte des Europäischen Parlaments), gemäß dem Bedarf der Dienste der Institution. Die entsprechenden Tätigkeiten können Einsätze zwischen den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments umfassen. Die für Personen- und Güterbeförderung zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren können darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments eingesetzt werden.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 1, erste Dienstaltersstufe, das monatliche Grundgehalt beträgt 3 271,87 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann jedoch je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstandes oder der familiären Situation.

  1. Art der Tätigkeit

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) trägt zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Infrastrukturen und der Logistik an den verschiedenen Arbeitsorten des Europäischen Parlaments bei.

Die GD INLO hat die Aufgabe,

  • die Gesamtheit der durch das Europäische Parlament genutzten Gebäude in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie die Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten auf technischer und administrativer Ebene zu verwalten,
  • die Ausstattungsdienste und die Leistungen für den Betrieb der genannten Gebäude zu verwalten,
  • das Material zu verwalten (Beschaffung, Transport, Umzüge, Postzustellung, Verpflegung, Einkaufszentralen usw.) und die Sitzungen auf technischer Ebene zu organisieren.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste sind dafür zuständig, einer Referatsleiterin bzw. einem Referatsleiter oder einer Administratorin bzw. einem Administrator zu assistieren und ein Team von Bediensteten zu überwachen und zu koordinieren.

Unter Aufsicht der zuständigen Beamtin bzw. des zuständigen Beamten und im Rahmen der Programme und Prioritäten, die von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten definiert wurden, führen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste die nachfolgend aufgeführten Aufgaben aus:

  • Führen, Betreuen, Motivieren und Koordinieren eines Teams von Bediensteten im Hinblick auf den optimalen Einsatz der Humanressourcen, unter Sicherstellung der Dienstqualität,
  • Setzen von Prioritäten, Antizipieren der auszuführenden Arbeiten, Gewährleisten eines angemessenen Qualitätsniveaus der ausgeführten Arbeiten,
  • Beteiligen an der Ausarbeitung der Anweisungen und Vorgaben, Verbreiten derselben und Gewährleisten der Überwachung ihrer Einhaltung innerhalb des eigenen Teams.
  • Pflege des Kontakts und Austausch mit den Ansprechpersonen anderer Direktionen, Referate und Dienste sowie mit externen Ansprechpersonen,
  • Managen unvorhergesehener Ereignisse (beispielsweise Organisation des Teams bei kurzfristigen Ausfällen),
  • Vertreten des Referats bei dienststellenübergreifenden Sitzungen oder in Arbeitsgruppen,
  • Überwachen der administrativen Weiterverfolgung in Bezug auf die Fahrzeuge (Dokumente, technische Untersuchung),
  • Managen der Fahrerinnen und Fahrer externer Dienstleister, soweit erforderlich,
  • Gewährleisten der Kontinuität des Dienstes durch bedarfsweises Fahren von Fahrzeugen des Europäischen Parlaments zur Personen- und Güterbeförderung, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union,
  • Gewährleisten der Koordinierung und Organisation der Fahrten und Schichten eines Teams aus bis zu 120 Fahrerinnen und Fahrern sowie der Fahrtenaufteilung und der Personalwechsel (Erstellen und Verwalten der Einsatzpläne der Fahrerinnen und Fahrer),
  • Kontrollieren der Dienststunden der Fahrerinnen und Fahrer,
  • Gewährleisten der Koordinierung, der Organisation und der Aufteilung der Umzüge sowie der entsprechenden Schichten der internen und externen Teams (Erstellen und Verwalten der Einsatzpläne für ein Team aus bis zu 50 für den Umzug eingesetzten Personen),
  • Organisieren der Postverteilung durch ein Team von bis zu 50 Amtsdienerinnen und Amtsdienern,
  • Gewährleisten der Weiterverfolgung der Entscheidungen und Unterlagen und Informieren der Auftraggeber über den aktuellen Stand,
  • Beratung und Information der eigenen Vorgesetzten, der Abgeordneten und ihrer Assistentinnen und Assistenten, des Personals und der Besucherinnen und Besucher des Parlaments im Rahmen der eigenen Zuständigkeitsbereiche.

Die Dienste, die gegebenenfalls Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste einstellen, sind hauptsächlich für folgende Aufgaben zuständig:

  • die Beförderung von Personen, im Wesentlichen Abgeordnete und Personal der Institution,
  • die Mobilitätspolitik und die Pflege entsprechender Beziehungen zu den föderalen, regionalen und kommunalen Behörden,
  • die verschiedenen Umzüge (Abgeordnete, Fraktionen und Personal der Institution) an den drei Hauptarbeitsorten sowie die Lieferung beweglicher Gegenstände,
  • den Transport von Material für die Plenartagung in Straßburg und für Fraktionssitzungen außerhalb der drei Hauptarbeitsorte,
  • die Zuteilung und Verwaltung der Arbeitsräume,
  • die Postverteilung an den drei Hauptarbeitsorten,
  • die Unterstützung der Dienste, die für die Plenarsitzungen (GD PRES) und Tribünen (GD LINC) zuständig sind, während der Tagungen.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste müssen in der Lage sein, unterschiedlichste Situationen einzuschätzen, schnell und besonnen auf veränderte Umstände zu reagieren und effizient zu kommunizieren. Sie müssen in der Lage sein, in einem multikulturellen Arbeitsumfeld regelmäßig intensiv zu arbeiten, sowohl eigenständig als auch im Team.

Sie müssen sich auf häufige Einsätze an den 3 Hauptarbeitsorten des Europäischen Parlaments sowie auf zahlreiche interne und externe Kontakte einstellen.

  1. Zulassungsbedingungen

Zum festgesetzten Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen:

a) Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen Sie:

–          Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein,

–          Ihre bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

–          Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und

–          den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b) Besondere Bedingungen

i) Erforderliche Befähigungsnachweise und Ausbildungsabschlüsse

Sie müssen Folgendes vorweisen können:

  • einen tertiären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis,

oder

  • einen sekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, das Zugang zur Tertiärbildung gewährt sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung, die in direktem Zusammenhang mit der Art der ausgeübten Tätigkeit steht (Abschnitt A.2.).

Die Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlusszeugnissen aus Nicht-EU-Ländern müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihrer Abschlüsse beifügen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken unter https://www.enic-naric.net/. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

ii) Erforderliche Berufserfahrung

Es ist keine Berufserfahrung erforderlich. Berufserfahrung, die Sie im Fachgebiet dieses Auswahlverfahrens erworben haben (siehe Liste der Aufgaben unter Abschnitt „Art der Tätigkeit“, Abschnitt A.2.), ist aber von Vorteil.

iii)     Sprachkenntnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber benötigen gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch.

und

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2). Ihre Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.

Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/common-european-framework-reference-language-skills) festgelegt sind.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste müssen in der Lage sein, die vorgenannten Aufgaben zu verstehen und auszuführen, die Unterlagen zu bearbeiten und mit den internen und externen Ansprechpersonen sowie mit den Vorgesetzten und den Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der oben beschriebenen Arbeit effektiv zu kommunizieren. Für die meisten Aufgaben werden die zwei Sprachen (Englisch und Französisch) verwendet, die auch für dieses Ausleseverfahren gelten, gemäß dem Interesse des Dienstes, der aufgrund der Art der Tätigkeit die entsprechenden Qualifikationen erwartet. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistik daher in der Lage sein, in mindestens einer dieser beiden Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

 

B. ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS

Dieses Auswahlverfahren basiert auf Befähigungsnachweisen und Prüfungen.

  1. Zulassung zum Ausleseverfahren

Sofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen

– gemäß den Bestimmungen in Abschnitt C, und

– innerhalb der in Abschnitt C genannten Frist

eingereicht haben, prüft der Prüfungsausschuss Ihre Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Prüfungsausschuss Sie zum Ausleseverfahren zu.

Der Prüfungsausschuss stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

  1. Bewertung der Qualifikationen

Der Prüfungsausschuss bewertet die Qualifikationen der zum Ausleseverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage eines zuvor festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der 60 besten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Prüfungsausschuss insbesondere die folgenden Aspekte im Bewerbungsformular, die durch Nachweise zu belegen sind:

  • Berufserfahrung im Kundendienst mit Bezug zu den auszuübenden Tätigkeiten,
  • Berufserfahrung in der Beaufsichtigung eines Teams,
  • Berufserfahrung im Verfassen von Dokumenten oder Anweisungen mit Bezug zu den auszuübenden Tätigkeiten,
  • Berufserfahrung in europäischen oder internationalen Organisationen oder in einem multikulturellen oder internationalen Umfeld,
  • eine Bescheinigung/ein Zeugnis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, ausgestellt von einer zugelassenen zuständigen Behörde, oder Berufserfahrung im Bereich Personensicherheit (Evakuierung von Gebäuden, Erste Hilfe, Brandschutz usw.).

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

  1. Prüfungen

Schriftliche Prüfung

a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in Sprache 2 auf Basis eines Dossiers, um Ihre Fähigkeit zur Erfüllung der unter Abschnitt A.2 „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben zu beurteilen.

Höchstdauer der Prüfung: 3 Stunden

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Diese Prüfung wird online am Computer durchgeführt.

Die 30 besten Bewerberinnen und Bewerber, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Mündliche Prüfungen

b) Gespräch mit dem Prüfungsausschuss auf Englisch oder Französisch (Sprache 2), damit unter Berücksichtigung aller in der Bewerbungsakte enthaltenen Elemente Ihre Eignung zur Erfüllung der in Abschnitt A.2. „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben beurteilt werden kann. Der Prüfungsausschuss prüft auch die im Bewerbungsformular angegebene Sprache 1.

Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).

c) Prüfung in Form einer Gruppendiskussion oder eines Rollenspiels auf Englisch oder Französisch (Sprache 2), damit der Prüfungsausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Kreativität, Ihre Entscheidungsfreudigkeit sowie Ihr Verhalten in einer Gruppe oder in einer bestimmten Situation im Hinblick auf die in Abschnitt A.2. „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben beurteilen kann.

Die Dauer der Gruppendiskussion wird vom Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.

Die Dauer des Rollenspiels beträgt höchstens 20 Minuten.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte).

Diese Prüfungen können online durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, riskieren Sie den Ausschluss. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

  1. Aufnahme in die Eignungsliste

Der Prüfungsausschuss erstellt im Einklang mit Abschnitt A.1 „Allgemeines“ eine Eignungsliste der Bewerberinnen und Bewerber, die bei den Prüfungen die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Die Gesamtpunktzahl entspricht der für das gesamte Verfahren erzielten Gesamtpunktzahl (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen a), b) und c), sofern die Bewerberinnen und Bewerber bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Für den letzten Platz der Liste können alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden einzeln über ihre Ergebnisse unterrichtet, und die Eignungsliste wird auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

 

 C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Anmeldungsmodalitäten:

Sie müssen sich über die Plattform Apply4EP bewerben: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihr Bewerbungsformular ausfüllen, und fügen Sie bitte alle einschlägigen Belege bei.

Bewerbungsschluss

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am

19. April 2023 um 17.00 Uhr Brüsseler Zeit

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN an die Dienststellen des Europäischen Parlaments zum Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.