Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden in der Anlage zu dieser Bekanntmachung des Auswahlverfahrens aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Anmeldungsmodalitäten.
INHALT
A. ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
B. ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
ANLAGEN: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen (AST 1) in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu eröffnen.
Gesucht werden Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste, wobei 15 Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden sollen.
Die Stellen befinden sich hauptsächlich am Standort Brüssel, aber auch in Luxemburg und Straßburg (Arbeitsorte des Europäischen Parlaments), gemäß dem Bedarf der Dienste der Institution. Die entsprechenden Tätigkeiten können Einsätze zwischen den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments umfassen. Die für Personen- und Güterbeförderung zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren können darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments eingesetzt werden.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 1, erste Dienstaltersstufe, das monatliche Grundgehalt beträgt 3 271,87 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann jedoch je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstandes oder der familiären Situation.
Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) trägt zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Infrastrukturen und der Logistik an den verschiedenen Arbeitsorten des Europäischen Parlaments bei.
Die GD INLO hat die Aufgabe,
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste sind dafür zuständig, einer Referatsleiterin bzw. einem Referatsleiter oder einer Administratorin bzw. einem Administrator zu assistieren und ein Team von Bediensteten zu überwachen und zu koordinieren.
Unter Aufsicht der zuständigen Beamtin bzw. des zuständigen Beamten und im Rahmen der Programme und Prioritäten, die von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten definiert wurden, führen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste die nachfolgend aufgeführten Aufgaben aus:
Die Dienste, die gegebenenfalls Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste einstellen, sind hauptsächlich für folgende Aufgaben zuständig:
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste müssen in der Lage sein, unterschiedlichste Situationen einzuschätzen, schnell und besonnen auf veränderte Umstände zu reagieren und effizient zu kommunizieren. Sie müssen in der Lage sein, in einem multikulturellen Arbeitsumfeld regelmäßig intensiv zu arbeiten, sowohl eigenständig als auch im Team.
Sie müssen sich auf häufige Einsätze an den 3 Hauptarbeitsorten des Europäischen Parlaments sowie auf zahlreiche interne und externe Kontakte einstellen.
Zum festgesetzten Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 28 des Statuts der Beamten der Europäischen Union müssen Sie:
– Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein,
– Ihre bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
– Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und
– den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.
b) Besondere Bedingungen
i) Erforderliche Befähigungsnachweise und Ausbildungsabschlüsse
Sie müssen Folgendes vorweisen können:
oder
Die Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlusszeugnissen aus Nicht-EU-Ländern müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihrer Abschlüsse beifügen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken unter https://www.enic-naric.net/. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber enthalten.
ii) Erforderliche Berufserfahrung
Es ist keine Berufserfahrung erforderlich. Berufserfahrung, die Sie im Fachgebiet dieses Auswahlverfahrens erworben haben (siehe Liste der Aufgaben unter Abschnitt „Art der Tätigkeit“, Abschnitt A.2.), ist aber von Vorteil.
iii) Sprachkenntnisse
Die Bewerberinnen und Bewerber benötigen gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch.
und
ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2). Ihre Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.
Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/common-european-framework-reference-language-skills) festgelegt sind.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistikdienste müssen in der Lage sein, die vorgenannten Aufgaben zu verstehen und auszuführen, die Unterlagen zu bearbeiten und mit den internen und externen Ansprechpersonen sowie mit den Vorgesetzten und den Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der oben beschriebenen Arbeit effektiv zu kommunizieren. Für die meisten Aufgaben werden die zwei Sprachen (Englisch und Französisch) verwendet, die auch für dieses Ausleseverfahren gelten, gemäß dem Interesse des Dienstes, der aufgrund der Art der Tätigkeit die entsprechenden Qualifikationen erwartet. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Logistik daher in der Lage sein, in mindestens einer dieser beiden Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren. |
B. ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS
Dieses Auswahlverfahren basiert auf Befähigungsnachweisen und Prüfungen.
Sofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
– gemäß den Bestimmungen in Abschnitt C, und
– innerhalb der in Abschnitt C genannten Frist
eingereicht haben, prüft der Prüfungsausschuss Ihre Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.
Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Prüfungsausschuss Sie zum Ausleseverfahren zu.
Der Prüfungsausschuss stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.
Der Prüfungsausschuss bewertet die Qualifikationen der zum Ausleseverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage eines zuvor festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der 60 besten Bewerberinnen und Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.
Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Prüfungsausschuss insbesondere die folgenden Aspekte im Bewerbungsformular, die durch Nachweise zu belegen sind:
Bewertung: 0 bis 20 Punkte.
Schriftliche Prüfung
a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in Sprache 2 auf Basis eines Dossiers, um Ihre Fähigkeit zur Erfüllung der unter Abschnitt A.2 „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben zu beurteilen.
Höchstdauer der Prüfung: 3 Stunden
Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)
Diese Prüfung wird online am Computer durchgeführt.
Die 30 besten Bewerberinnen und Bewerber, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Gegebenenfalls berücksichtigt der Prüfungsausschuss alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.
Mündliche Prüfungen
b) Gespräch mit dem Prüfungsausschuss auf Englisch oder Französisch (Sprache 2), damit unter Berücksichtigung aller in der Bewerbungsakte enthaltenen Elemente Ihre Eignung zur Erfüllung der in Abschnitt A.2. „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben beurteilt werden kann. Der Prüfungsausschuss prüft auch die im Bewerbungsformular angegebene Sprache 1.
Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten.
Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).
c) Prüfung in Form einer Gruppendiskussion oder eines Rollenspiels auf Englisch oder Französisch (Sprache 2), damit der Prüfungsausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Kreativität, Ihre Entscheidungsfreudigkeit sowie Ihr Verhalten in einer Gruppe oder in einer bestimmten Situation im Hinblick auf die in Abschnitt A.2. „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben beurteilen kann.
Die Dauer der Gruppendiskussion wird vom Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.
Die Dauer des Rollenspiels beträgt höchstens 20 Minuten.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte).
Diese Prüfungen können online durchgeführt werden.
Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, riskieren Sie den Ausschluss. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.
Der Prüfungsausschuss erstellt im Einklang mit Abschnitt A.1 „Allgemeines“ eine Eignungsliste der Bewerberinnen und Bewerber, die bei den Prüfungen die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben. Die Gesamtpunktzahl entspricht der für das gesamte Verfahren erzielten Gesamtpunktzahl (Bewertung der Qualifikationen und Prüfungen a), b) und c), sofern die Bewerberinnen und Bewerber bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Für den letzten Platz der Liste können alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.
Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden einzeln über ihre Ergebnisse unterrichtet, und die Eignungsliste wird auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Wird Ihnen eine Stelle angeboten, haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.
Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.
C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Anmeldungsmodalitäten:
Sie müssen sich über die Plattform Apply4EP bewerben: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE
Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihr Bewerbungsformular ausfüllen, und fügen Sie bitte alle einschlägigen Belege bei.
Bewerbungsschluss
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am
19. April 2023 um 17.00 Uhr Brüsseler Zeit
Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN an die Dienststellen des Europäischen Parlaments zum Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.