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PE/281/S/FINS - SAP – WIRTSCHAFTSANALYTIKER(INNEN) (AD6 / AD9)

Publikationsende auf externer Website : 13/04/2023 17:00
Dienststelle : 11-Generaldirektion Finanzen
Kennziffer : PE/281/S/FINS - BUSINESS ANALYSTS - SAP (AD6 / AD9)
Bewerbungsleitfaden :
Erklärung :

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden, der dieser Bekanntmachung des Ausleseverfahrens beigefügt ist, aufmerksam durch.

In diesem Leitfaden, der Bestandteil der Bekanntmachung der Stellenausschreibung ist, werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

INHALT

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANHÄNGE:  

LEITFADEN FÜR BEWERBER(INNEN) BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

ERKLÄRUNG (FORMULAR)

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Das Europäisches Parlament hat beschlossen, ein Ausleseverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen in der Generaldirektion Finanzen (GD FINS) gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) zu eröffnen.

Die GD FINS sucht hochqualifizierte und fähige Fachleute, die bei der Verwaltung und Wartung der SAP S4HANA-Plattform des Europäischen Parlaments unter der Verantwortung der General Direktion mitwirken können. Das Ausleseverfahren zielt in erster Linie darauf ab, freie Stellen in dem Referat Kompetenzzentrum für das FMS in Luxemburg zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt in den Besoldungsgruppen AD 6 und AD 9.

Das Ausleseverfahren zielt darauf ab, eine Liste mit zehn erfolgreichen Bewerbern und Bewerberinnen pro Besoldungsgruppe zu erstellen.

Für die Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe beträgt das monatliche Grundgehalt 8 786,88 EUR.

Für die Besoldungsgruppe AD 6, erste Dienstaltersstufe beträgt das monatliche Grundgehalt 6 066,59 EUR.

Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen im Statut vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerber und Bewerberinnen eingestellt werden, kann in Übereinstimmung mit ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Diese Bekanntmachung umfasst zwei Besoldungsgruppen (AD 6 und AD 9). Die Bewerber und Bewerberinnen können sich nur für eine Besoldungsgruppe bewerben. Sie müssen daher, wie in Abschnitt B.1 aufgeführt, zwingend eine Besoldungsgruppe bei ihrer Online-Bewerbung auswählen und können, nachdem sie das Online-Bewerbungsformular bestätigt haben, ihre Wahl nicht mehr ändern.

Der Prüfungsausschuss kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Bewerbungen für die Besoldungsgruppe AD 9 der Besoldungsgruppe AD 6 zuweisen.  Die Voraussetzungen für diese Zuweisung sind in Abschnitt B.1. der Bekanntmachung des Ausleseverfahrens zu finden.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2. Beschreibung der Tätigkeit

2.1. Das Referat Kompetenzzentrum für das FMS

Die Hauptaufgabe der Generaldirektion Finanzen (GD FINS) besteht darin, das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, den EU-Haushalt und den eigenen Haushalt des Parlaments verantwortungsvoll zu verwalten.

Zu diesem Zweck stellt die GD FINS Folgendes sicher:

  • eine gute Finanzverwaltung des der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel;
  • Transparenz in Bezug auf die Verwendung dieses Haushalts;
  • Unterstützung der politischen Akteure des Parlaments im Bereich der Finanzverwaltung.

Die GD FINS entwickelt ein vereinfachtes Arbeitsumfeld für alle Interessenträger im Finanzbereich, um die Erfüllung ihrer finanziellen Aufgaben zu erleichtern. In diesem Zusammenhang hat das Referat Kompetenzzentrum für das FMS die Verantwortung für die Umsetzung und Aufrechterhaltung des zentralen Finanzmanagementsystems (FMS) des Europäischen Parlaments übernommen.

FMS ist seit Januar 2020 Teil der Finanzantragslandschaft des Europäischen Parlaments. Es integriert Budgetausführung, Finanzbuchhaltung, Vertragsmanagement, Bestandsverwaltung und Kostenrechnung in einem Tool.

Der Übergang zum FMS hat es dem Europäischen Parlament auch Folgendes ermöglicht:

  • Straffung, Standardisierung und Automatisierung wichtiger Haushalts- und Finanzprozesse;
  • Verbesserung der Sichtbarkeit und Verfügbarkeit entscheidungskritischer Informationen für das oberste und mittlere Management;
  • bessere Kontrolle über die verfügbaren Ressourcen (Personal, IT und Finanzen).

Der Anwendungsbereich des FMS hat sich in jüngster Zeit auf neue Bereiche ausgedehnt, die andere Prozesse abdecken, wie die Berechnung der Vergütungen, Zulagen und Ruhegehälter der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) und die Erstellung neuer Managementfinanzberichte.

 

2.2. Aufgaben

Das Referat Kompetenzzentrum für das FMS wird das Hauptreferat sein, in dem erfolgreiche Bewerber eingestellt werden können. Es wird von den eingestellten SAP – Wirtschaftsanalytikern und Wirtschaftsanalytikerinnen erwartet, dass sie mehrere der folgenden Aufgaben zur Implementierung und/oder Wartung der vom Referat verwalteten SAP-Systeme in englischer Sprache ausführen: 

  • Definition und Implementierung von Prozesslösungen in S4HANA in den Modulen zu Finanzwesen und Beschaffung. Kenntnisse der Instrumente S4HANA HCM und BW4HANA, die auch vom Europäischen Parlament genutzt werden, werden von Vorteil betrachtet;
  • Erfassung von Geschäftsanforderungen und deren Umsetzung in funktionale Lösungen;
  • Straffung der SAP-Prozesse und Anpassung an die geschäftlichen Anforderungen;
  • Konzeption von SAP-Integrationen mit älteren Anwendungen der Kunden;
  • Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen für die Wartung von SAP-Anwendungen (Upgrades, Verbesserungen, Korrekturen usw.);
  • Durchführung von Funktionstests; Verwaltung von Akzeptanztests für Endnutzer;
  • Bereitstellung von Benutzerunterstützung, einschließlich beruflicher Schulungen;
  • Mitwirkung an der Koordinierung und Überwachung der von externen Dienstleistern erbrachten Arbeiten;
  • Beitrag zur Durchführung von Projekten, die für die Fertigstellung der strategischen Pläne der Generaldirektion erforderlich sind, insbesondere eine mögliche künftige Nutzung von Cloud-Lösungen, und die effiziente Integration neuer SAP-Produkte.

 

2.3. Gesuchte Fähigkeiten

Die erfolgreichen Bewerber und Bewerberinnen müssen die folgenden Fähigkeiten und Kompetenzen bei der Ausführung der oben genannten Aufgaben nachweisen:

  • die Fähigkeit, sowohl mündlich als auch schriftlich klar und präzise in englischer Sprache zu kommunizieren;
  • die Fähigkeit, kritische Fakten in komplexen Fragen zu identifizieren und kreative und praktische Lösungen zu entwickeln;
  • die Fähigkeit, kooperativ in Teams zu arbeiten, gemeinsame Ziele zu fördern und den Austausch von Wissen mit anderen Kollegen zu fördern;
  • Fähigkeit, Wissen effizient auszubilden und mit den Endnutzern auszutauschen;
  • die Fähigkeit, die wichtigsten Aufgaben zu priorisieren und Arbeitsbelastungen effizient zu organisieren;
  • die Fähigkeit, unter Druck wirksam zu arbeiten, und die Flexibilität, sich an ein sich veränderndes Arbeitsumfeld anzupassen; 
  • das Bestreben, die Initiative für eine qualitativ hochwertige Arbeit zu ergreifen;
  • ein klarer Fokus auf die Kundenorientierung (intern und extern).

 

3. Zulassungsbedingungen

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen die Bewerber und Bewerberinnen folgenden allgemeinen und besondere Zulassungsbedingungen erfüllen:

a) Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen Sie

  • Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,
  • die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
  • Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

 

b) Besondere Zulassungsbedingungen

i) Erforderliche Befähigungsnachweise

für die Besoldungsgruppe AD 6:

Sie müssen ein Bildungsniveau vorweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, bescheinigt durch einen Hochschulabschluss, der in einem der EU-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist.

für die Besoldungsgruppe AD 9:

Sie müssen ein Bildungsniveau vorweisen, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht, bescheinigt durch einen Hochschulabschluss, der in einem der EU-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist,

oder

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, bescheinigt durch einen Hochschulabschluss, der in einem der EU-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist, gefolgt von mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des Ausleseverfahrens.

Alle Hochschulabschlüsse, egal ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden, müssen von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates (etwa dem Bildungsministerium) anerkannt sein.

Bewerbern und Bewerberinnen, die über einen in einem Nicht-EU-Land ausgestellten Hochschulabschluss verfügen, müssen im Rahmen der Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Hochschulabschlusses vorlegen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Nicht-EU-Qualifikationen finden Sie bei den ENIC-NARIC Netzwerken (https://www.enic-naric.net/).

Der Prüfungsausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme.

Weitere Informationen finden Sie in Anlage 1 zum Leitfaden für Bewerber(innen) bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments.

ii) Erforderliche Berufserfahrung

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe oben in Abschnitt i)) Berufserfahrung und technische Kenntnisse im Bereich SAP erworben haben.

  • Für die Besoldungsgruppe AD 6: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit den oben genannten Aufgaben (Abschnitt 2.2.) in den SAP-Modulen Finanzen oder Beschaffung.
  • Für die Besoldungsgruppe AD 9: mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit den oben genannten Aufgaben (Abschnitt 2.2.) in den SAP-Modulen zu Finanzwesen oder Beschaffung. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen außerdem mindestens drei Jahre Erfahrung mit der S4HANA-Plattform in den Finanz- oder Beschaffungsmodulen haben (die auf die oben genannte Mindestanforderung von 10 Jahren angerechnet werden können).

iii)       Sprachkenntnisse

Sie benötigen gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

und

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen Sprache (Sprache 2). Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.  Falls Sprache 1 Englisch ist, muss Sprache 2 eine der anderen Amtssprachen der Europäischen Union (mindestens Niveau B2) sein.

Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Eignung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) gelten, der auf dem Bewerbungsformular angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/common-european-framework-reference-language-skills) festgelegt sind.

Die Sprachauswahl für dieses Ausleseverfahren wurde unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt. Für die Stelle eines SAP – Wirtschaftsanalytiker bzw. einer Wirtschaftsanalytikerin sind aufgrund der Art der Tätigkeit gemäß Abschnitt A.2 dieser Stellenausschreibung besondere sprachlichen Kenntnisse erforderlich.

Das Referat Kompetenzzentrum für das FMS arbeitet fast ausschließlich in englischer Sprache. In der Kommunikation mit anderen Generaldirektionen und politischen Gremien des Europäischen Parlaments sowie mit den externen Anbietern von SAP-Systemen wird Englisch verwendet. Außerdem ist Englisch die Sprache, in der Sitzungen abgehalten werden und in der fachliche und technische Dokumente erstellt werden. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste sicherzustellen, müssen die eingestellten Personen daher in der Lage sein, in Englisch effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

 

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

Das Verfahren basiert auf Prüfungen.

1. Zulassung

Der Prüfungsausschuss prüft Ihre Bewerbungsunterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen (Abschnitt A.3). Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Prüfungsausschuss Sie zum Ausleseverfahren zu. Der Ausschuss stützt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsformular, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

WICHTIG: Bei der Online-Bewerbung müssen die Bewerber und Bewerberinnen zwingend angeben, für welche Besoldungsgruppe (AD 6 und AD 9) sie sich bewerben. Alle Bewerber und Bewerberinnen müssen außerdem ihr ordnungsgemäß ausgefülltes Erklärungsformular an der im Bewerbungsformular vorgesehenen Stelle hochladen. Wenn Bewerber und Bewerberinnen, welche sich für die Besoldungsgruppe AD 9 bewerben, keine Erklärung einreichen oder wenn diese Erklärung unvollständig ist, ist ihre Bewerbung unzulässig.

Für Bewerber und Bewerberinnen, die sich für die Besoldungsgruppe AD 9 bewerben, gilt: Bei der Prüfung der Zulassungsbedingungen kann der Prüfungsausschuss eine Bewerbung der Besoldungsgruppe AD 6 zuweisen, wenn

– nach den Angaben im Bewerbungsformular die Bewerber und Bewerberinnen nicht die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe AD 9, sondern die Bedingungen der Besoldungsgruppe AD 6 erfüllen.

und

– die Bewerber und Bewerberinnen in ihrer Erklärung ihre Zustimmung zu einer möglichen Neueinstufung in die Besoldungsgruppe AD 6 gegeben haben. Es ist wichtig zu beachten, dass Bewerber und Bewerberinnen, die die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe AD 9 nicht erfüllen, nicht der Besoldungsgruppe AD 6 zugewiesen werden können und folglich nicht zu diesem Ausleseverfahren zugelassen werden, wenn keine oder eine unvollständige Erklärung eingereicht wird.

 

2. Prüfungen

a) Vorauswahltest mit Multiple-Choice-Fragen

Wenn der Prüfungsausschuss beschließt, Sie zum Ausleseverfahren zuzulassen, werden Sie zu einem Vorauswahltest in Form eines computergestützten Tests mit Multiple-Choice-Fragen eingeladen, sofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wie folgt eingereicht haben:

– gemäß den Bestimmungen in Abschnitt C, und

– innerhalb der in Abschnitt C genannten Frist.

Der Test mit Multiple-Choice-Fragen wird in Englisch durchgeführt.

Der Test mit Multiple-Choice-Fragen besteht aus höchstens 30 Fragen, mit denen die Fähigkeit der Bewerber und Bewerberinnen beurteilt werden soll, Informationen aus dem Abschnitt „Art der Tätigkeit“ (Abschnitt A.2) zu erkennen. Es müssen mindestens 50 % erreicht werden.

Dieser Test dauert höchstens 45 Minuten und wird online durchgeführt.

b) Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet in Englisch statt und dient der Beurteilung der Eignung der Bewerber und Bewerberinnen in Bezug auf die in dem Abschnitt „Art der Tätigkeit“ (Abschnitt A.2) genannten Aufgaben.

Der Prüfungsausschuss bewertet nicht nur die Antworten auf die schriftliche Prüfung unter technischen Gesichtspunkten, sondern auch die redaktionellen Fähigkeiten der Bewerber und Bewerberinnen, insbesondere ihre Fähigkeit, strukturiert, logisch und klar zu kommunizieren.

Die schriftliche Prüfung findet unmittelbar nach dem Vorauswahltest mit Multiple-Choice-Fragen statt. Wenn Sie in dem Vorauswahltest mit Multiple-Choice-Fragen nicht mindestens die Mindestpunktzahl erreicht haben, wird Ihre schriftliche Prüfung nicht bewertet.

Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt höchstens 120 Minuten.

Bewertung: 0 bis 60 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 30 Punkte)

Die Prüfung wird online am Computer durchgeführt.

Die 20 Bewerber und Bewerberinnen für jede Besoldungsgruppe des Ausleseverfahrens, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie die Mindestpunktzahl erreicht haben. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt für jede Besoldungsgruppe alle gleichrangigen Bewerber und Bewerberinnen auf dem letzten Platz.

c) Mündliche Prüfung

Gespräch mit dem Prüfungsausschuss auf Englisch (Sprache 2), damit unter Berücksichtigung aller in der Bewerbungsakte enthaltenen Elemente die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2 „Art der Tätigkeit“ beschriebenen Aufgaben in einer europäischen Institution beurteilt werden kann. Der Prüfungsausschuss prüft die Sprache 1 aller Bewerber und Bewerberinnen, die Englisch als Sprache 2 angegeben haben, sowie die andere Sprache der Bewerber und Bewerberinnen, die Englisch als Sprache 1 angegeben haben.

Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).

Die mündliche Prüfung kann als Fernprüfung durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht für eine Prüfung erscheinen, riskieren Sie den Ausschluss vom Verfahren. Sie müssen die erhaltenen Anweisungen genauestens befolgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

 

3. Verzeichnis der geeigneten Bewerber und Bewerberinnen (Eignungsliste)

Der Prüfungsausschuss erstellt für jede Besoldungsgruppe des Ausleseverfahrens eine Liste mit zehn geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen, die die Namen der in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen enthält. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte, die die Bewerber und Bewerberinnen in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung erreicht haben, sofern sie in jeder der beiden Prüfungen die Mindestpunktzahl erreicht haben. Die Namen der erfolgreichen Bewerber und Bewerberinnen werden für jede Besoldungsgruppe in alphabetischer Reihenfolge in die Liste aufgenommen. Für den letzten Platz der Listen können alle gleichrangigen Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigt werden.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in dieser Liste aufgenommenen Bewerber und Bewerberinnen zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Den erfolgreichen Bewerbern und Bewerberinnen werden ihre Ergebnisse einzeln mitgeteilt, und die Eignungsliste wird auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

So bewerben Sie sich:

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform APPLY4EP einreichen:

https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE.

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerber(innen) bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie das Bewerbungsformular ausfüllen, und fügen Sie bitte alle einschlägigen Belege bei.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der

13. April 2023, 17.00 Uhr, Luxemburger Zeit.

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsformulars wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Die Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zum Ausleseverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.