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PE/279/S - BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT - VERWALTUNGSLEITER/VERWALTUNGSLEITERIN (AD 9)

Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 24/10/2022 12:00
Dienststelle : 01-Cabinet du Secrétaire général, direction de l’innovation et des services centraux
Kennziffer : PE/279/S - CADRE ADMINISTRATIF, DOMAINE BUDGÉTAIRE (AD 9)
Bewerbungsleitfaden :

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Bewerbungsleitfaden in der Anlage zu dieser Bekanntmachung der Stellenausschreibung aufmerksam durch.

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

 

INHALT

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANHANG:      LEITFADEN FÜR BEWERBER(INNEN) BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle eines Bediensteten auf Zeit (AD 9) zu eröffnen.

Gesucht wird ein Verwaltungsleiter/eine Verwaltungsleiterin. Arbeitsort ist Brüssel.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 8 408,50 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen; es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerber /Bewerberinnen eingestellt werden, kann jedoch in Übereinstimmung mit ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

  1. Beschreibung der Tätigkeit

Der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin wird dem Sekretariat des Präsidiums und der Quästoren zugeordnet, das für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen dieser beiden Leitungsgremien zuständig ist, insbesondere durch die Vorbereitung von Beschlussentwürfen, technischen Anmerkungen, Protokollen, Schreiben über die Weiterbehandlung und Mitteilungen an die Mitglieder sowie von Akten und Dokumenten, die bei diesen Sitzungen verteilt werden. Das Sekretariat ist auch für die Organisation aller Arbeitsgruppen des Präsidiums und der Quästoren verantwortlich. Es ist außerdem für die tägliche Bearbeitung von Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der oben genannten Gremien fallen, und für deren Schriftverkehr zuständig. Das Sekretariat sorgt auch für die Führung und Aktualisierung der Sammlung der Regelungen, die die vom Präsidium, der Konferenz der Präsidenten und den Quästoren verabschiedeten Beschlüsse enthält.

Der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin wird beauftragt, zur Vorbereitung der Sitzungen des Präsidiums und der Quästoren, einschließlich der Arbeitsgruppen des Präsidiums, beizutragen, insbesondere durch Mitwirkung an der Erstellung der Präsidentenblätter sowie der technischen Anmerkungen und Protokolle dieser Sitzungen. Er/sie wird sich an der Leitung einer Arbeitsgruppe des Präsidiums beteiligen und dabei eng mit der zuständigen Generaldirektion und dem Kabinett des Generalsekretärs zusammenarbeiten. Der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin wird auch für die Unterstützung des Referatsleiters bei Fragen zu den Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Präsidiums und der Quästoren zuständig sein. Er/sie verfügt über gründliche Kenntnisse des politischen Umfelds des Europäischen Parlaments und des Umfelds der Fraktionen. Er/sie muss solide Kenntnisse der spezifischen Befugnisse des Präsidiums und der Quästoren sowie der Beziehungen zwischen den verschiedenen Leitungsorganen nachweisen.

Eine nachweisliche Berufserfahrung im Bereich Haushalt, auch in Bezug auf das jährliche Haushaltsverfahren der Europäischen Union, ist erforderlich. Ausgezeichnete redaktionelle Fähigkeiten in Englisch, sehr gute Kenntnisse der Verfahren, die die Organisation und Arbeitsweise der Leitungsgremien des Europäischen Parlaments regeln, und seines Entscheidungsprozesses sind unerlässlich. Der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin muss über ausgezeichnete Kommunikations- und zwischenmenschliche Fähigkeiten verfügen, die durch einschlägige Erfahrung untermauert werden. von ihr/ihm wird Diplomatie und Diskretion verlangt. Er/sie muss in der Lage sein, mit engen Fristen und Zeitplänen zu arbeiten.

Hauptaufgaben:

  • Mitwirkung an der Vorbereitung der Sitzungen des Präsidiums und der Quästoren, einschließlich der Arbeitsgruppen des Präsidiums, insbesondere durch Mitwirkung an der Erstellung der Präsidentenblätter sowie der Briefings, der technischen Anmerkungen, der Schreiben über die Weiterbehandlung und der Protokolle dieser Sitzungen;
  • Beteiligung an der Leitung einer Arbeitsgruppe des Präsidiums in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Generaldirektion;
  • Weiterbehandlung der Dossiers im Bereich des EU-Haushalts, auch in Bezug auf das jährliche Haushaltsverfahren der Europäischen Union;
  • Abfassung verschiedener Schreiben und anderer Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Referats;
  • Pflege der Kontakte zu den beteiligten Dienststellen und/oder den entsprechenden Dienststellen anderer Organe;
  • Leitung und Koordinierung spezifischer Projekte.

Das Verfassen von Briefings, technischen Anmerkungen, Protokollen und Schreiben über die Weiterbehandlung für die Mitglieder des Präsidiums und/oder die zuständigen Dienststellen des Europäischen Parlaments erfolgt in den allermeisten Fällen in englischer Sprache, was sehr gute Englischkenntnisse und redaktionelle Fähigkeiten in dieser Sprache voraussetzt. In seltenen Fällen wird diese Tätigkeit in französischer Sprache ausgeführt, und aus diesem Grund sind Kenntnisse der französischen Sprache von Vorteil.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die folgenden Fähigkeiten:

–       Analysefähigkeit und Auffassungsvermögen;

–       Organisations- und Planungsfähigkeit;

–       Anpassungsfähigkeit;

–       Kommunikationsfähigkeit;

–       Verschwiegenheit/Diskretion.

 Es ist von häufigen Dienstreisen nach Straßburg und von flexiblen Arbeitszeiten auszugehen.

 

  1. Zulassungsbedingungen

Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

a) Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen die Bewerber/Bewerberinnen

–          Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Union sein,

–          die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

–          Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

–          den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

 b) Besondere Bedingungen

 i) Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Die Bewerber/Bewerberinnen müssen über Folgendes verfügen:

  • ein Qualifikationsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens vier Jahren entspricht, bescheinigt durch ein in einem der Mitgliedstaaten offiziell anerkanntes Abschlusszeugnis

oder

  • ein Qualifikationsniveau, das einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, bescheinigt durch ein in einem der Mitgliedstaaten offiziell anerkanntes Diplom, und eine daran anschließende, mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Der Auswahlausschuss berücksichtigt hierbei die unterschiedlichen Bildungssysteme. Die Tabelle im Leitfaden für Bewerber bei Auswahlverfahren enthält Beispiele für erforderliche Mindestabschlüsse.

Die unter Spiegelstrich zwei geforderte Berufserfahrung wird bei der Bewertung der unter A.3 Buchstabe b Ziffer ii geforderten Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

 ii) Erforderliche Berufserfahrung

Zusätzlich zu den unter A.3 Buchstabe b Ziffer i geforderten Befähigungsnachweisen müssen Sie über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in einem Bereich verfügen, der für die Art der unter A.2 genannten Aufgaben relevant ist, davon mindestens sechs Jahre in einem internationalen Umfeld.

iii) Sprachkenntnisse

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch verlangt,

sowie

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 2): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch.

Englisch muss entweder Sprache 1 oder Sprache 2 sein.

Kenntnisse der französischen Sprache sind von Vorteil.

Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Fähigkeiten (Sprechen, Schreiben, Hören, Lesen) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/de/common-european-framework-reference) festgelegt sind.

Die Bewerberinnen/Bewerber werden davon in Kenntnis gesetzt, dass die englische Sprache für dieses Auswahlverfahren eine entscheidende Rolle spielt und im dienstlichen Interesses liegt, wofür aufgrund der Art der Tätigkeit besondere Qualifikationen erforderlich sind.

 

Die eingestellte Person muss in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie wahrnehmen muss, die komplexen Verwaltungsakten zu bearbeiten und effizient mit externen Gesprächspartnern sowie mit ihren Vorgesetzten und Kollegen zu kommunizieren. Von allen Schreiben, die im Jahr 2021 vom Sekretariat des Präsidiums und der Quästoren verfasst wurden, wurden 94 % in englischer Sprache verfasst. Nahezu alle der restlichen 6 % der Schreiben wurden in französischer Sprache verfasst. Von fast 300 verfassten Schreiben wurde nur ein einziges Schreiben in einer anderen Amtssprache verfasst.

 

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

  1. Zulassung zum Auswahlverfahren

Wenn Sie

  • die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen und
  • Ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben,

prüft der Auswahlausschuss Ihre Bewerbungsunterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Auswahlausschuss Sie zum Auswahlverfahren zu.

Der Ausschuss stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

 

  1. Bewertung der Befähigungsnachweise

Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise der zu dem Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerberinnen auf der Grundlage eines zuvor von ihm festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der zwölf besten Bewerber/Bewerberinnen, die zur schriftlichen Prüfung eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Bei der Beurteilung der Qualifikationen der Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere die folgenden Aspekte (zu belegen durch Nachweise, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind):

  • Erfahrung innerhalb von und/oder mit politischen Instanzen;
  • Berufserfahrung im Bereich Haushalt;
  • Berufserfahrung bei der Abfassung von Briefings, technischen Anmerkungen, Protokollen und Schreiben über die Weiterbehandlung;
  • Berufserfahrung bei der Vorbereitung von Sitzungen auf hoher Ebene;
  • Erfahrung in einem europäischen und/oder internationalen Umfeld.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

 

  1. Prüfungen

Schriftliche Prüfung

Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen:

a) dem Verfassen eines Textes auf Englisch (Sprache 1 oder Sprache 2) auf der Grundlage einer Akte, um Ihre Fähigkeit, die in Abschnitt A.2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie Ihre Fähigkeit, Texte zu verfassen und zusammenzufassen, zu prüfen;

b) einer schriftlichen Prüfung in einer Amtssprache der Europäischen Union (Sprache 1 oder Sprache 2), bei der Sie angegeben haben, dass es sich nicht um die englische Sprache handelt. Mit dieser Prüfung sollen ihre Kenntnisse der Verfahren, die die Organisation und Arbeitsweise der Leitungsgremien des Europäischen Parlaments regeln, und des Entscheidungsprozesses des Europäischen Parlaments bewertet werden.

Höchstdauer der Prüfung: 2 Stunden für die Prüfung a) und 30 Minuten für die Prüfung b).

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

Diese Prüfung wird als Fernprüfung am Computer durchgeführt.

Die sechs Bewerber/Bewerberinnen, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu der mündlichen Prüfung eingeladen, sofern sie die Mindestpunktzahl erreicht haben.

Mündliche Prüfung

c) Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Englisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2. beschriebenen Aufgaben bewertet wird. Der Auswahlausschuss prüft ebenfalls Ihre Kenntnisse der französischen Sprache, sofern Sie diese im Bewerbungsbogen angegeben haben.

Höchstdauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

Diese Prüfung kann als Fernprüfung durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht zu einer Prüfung erscheinen, werden Sie ausgeschlossen. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

 

  1. Aufnahme in die Eignungsliste

In die Eignungsliste werden in der Reihenfolge der Ergebnisse die Namen der drei Bewerber/Bewerberinnen aufgenommen, die beim gesamten Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die höchste Punktzahl und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt.

Sie werden persönlich schriftlich über die Ergebnisse informiert.

Die Eignungsliste wird im Intranet des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in dieser Liste aufgenommenen Bewerber/Bewerberinnen zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Um eine Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie über ein Konto auf der Plattform Apply4EP verfügen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE. Sie dürfen nur EIN Konto einrichten. Um dieses Konto einzurichten, klicken Sie auf das Feld „ONLINE BEWERBEN“ am Ende der Seite.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, den Leitfaden für Teilnehmende an Auswahlverfahren aufmerksam zu lesen, BEVOR sie das Bewerbungsformular ausfüllen.

 

Frist für die Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber/Bewerberinnen müssen ihre Bewerbung online auf der Plattform Apply4EP eingeben, und zwar spätestens am

24. Oktober 2022 um 12.00 Uhr Uhr mittags (Brüsseler Zeit).

 

 

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zu diesem Auswahlverfahren ABSTAND ZU NEHMEN.

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.