Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Leitfaden für Bewerber in der Anlage zur vorliegenden Stellenausschreibung aufmerksam durch. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen.
INHALT
ANLAGE: LEITFADEN FÜR BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
A. ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein allgemeines Auswahlverfahren zur Besetzung von Beamtenstellen (AD 5) in der Generaldirektion Übersetzung gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu eröffnen.
Gesucht werden Sprach- und Kulturmittler für folgende Sprachen:
Diese Ausschreibung gilt für zehn Sprachen. Sie können sich jedoch nur für eine dieser Sprachen anmelden. Sie müssen sich bei der Online-Anmeldung für eine Sprache entscheiden und können Ihre Wahl nicht mehr ändern, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 4 917,29 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, kann jedoch je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.