Ort : Brüssel ; Luxemburg
Publikationsende auf externer Website : 06/11/2024 12:00
Dienststelle : 08-Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik
Kennziffer : PE/307/2024/S/INLO - Legal Administrator (AD 5 & AD 7)

STELLENAUSSCHREIBUNG NR. PE/307/2024/S/INLO

BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT

Rechtsreferent/Rechtsreferentin (AD 5 & AD 7)  

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Bekanntmachung. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

INHALT

 

A.                 ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

 

B.                  VERFAHREN

 

 

C.                  EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

ANHANG:   LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

 

A.   ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

1.     Allgemeines

 

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung von zwei Stellen von Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 5 und der Besoldungsgruppe AD 7 in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) zu eröffnen. Arbeitsort ist Brüssel für die AD-5-Stelle und Luxemburg für die AD-7-Stelle.

 

Gesucht wird jeweils ein Rechtsreferent/eine Rechtsreferentin.

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe, mit einem Grundgehalt von 5 672,78 EUR monatlich und in der Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe, mit einem Grundgehalt von 7 261,98 EUR monatlich. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

 

Diese Bekanntmachung umfasst zwei Besoldungsgruppen (AD 5 und AD 7). Die Bewerber und Bewerberinnen können sich nur für eine Besoldungsgruppe bewerben. Sie müssen daher, wie in Abschnitt C aufgeführt, zwingend eine Besoldungsgruppe bei Ihrer Online-Bewerbung auswählen und können, nachdem Sie das Online-Bewerbungsformular bestätigt haben, Ihre Wahl nicht mehr ändern.

Der Auswahlausschuss kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Bewerbungen für die Besoldungsgruppe AD 7 der Besoldungsgruppe AD 5 zuweisen. Die Voraussetzungen für diese Zuweisung sind in Abschnitt B.1 Buchstabe b der Bekanntmachung des Ausleseverfahrens zu finden.

 

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2.     Art der Tätigkeit

 

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) bietet Fachkenntnisse in den Bereichen Gebäudemanagement, Logistik und Bauvorhaben auf etwa 1,1 Mio. Quadratmetern in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie in den Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten. Außerdem stellt sie Catering- und Beförderungsleistungen bereit, verwaltet die Büroräume des Parlaments und ist beispielsweise für Mobiliar und Büromaterial sowie die Verteilung der Post zuständig.

Die Rechtsreferenten sind entweder direkt einem Direktor der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik unterstellt oder arbeiten in einem der Generaldirektion zugehörigen Referat und führen Beratungs- und Analyseaufgaben in einem oder mehreren Zuständigkeitsbereichen der Generaldirektion aus, wie nachstehend beschrieben ist.

Die Rechtsreferenten werden mit Dienstort Brüssel und Luxemburg (je nach Besoldungsgruppe) eingestellt und müssen regelmäßig Reisen zwischen den drei üblichen Arbeitsorten des Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte unternehmen. Die Aufgaben umfassen eine enge Zusammenarbeit mit dem Direktor (bzw. Generaldirektor) und den übrigen Abteilungen in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, mit den übrigen Generaldirektionen im Sekretariat und im Bedarfsfall mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Rechtsreferenten stellen ihren Vorgesetzten rechtzeitig einschlägige Beratung und Informationen zu Themen bereit, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen.

Diese Aufgaben erfordern Gründlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Maß an Geheimhaltung, die Fähigkeit, zu analysieren und zusammenzufassen, vorausschauendes Planen, Diplomatie und die Fähigkeit, problemlos mit verschiedensten Personen auf allen Ebenen in Verbindung zu treten. Wichtig ist vor allem die Fähigkeit, eine breite Palette häufig komplexer Probleme anzugehen, sich rasch auf neue Gegebenheiten einzustellen und wirksam zu kommunizieren. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen Eigeninitiative und ein hohes Maß an Motivation besitzen. Sie müssen in der Lage sein, regelmäßig intensiv sowohl allein als auch im Team zu arbeiten und sich an ein multikulturelles und mehrsprachiges Arbeitsumfeld anzupassen.

Der Rechtsreferent/Die Rechtsreferentin in der Besoldungsgruppe AD 5 übernimmt unter der Leitung des direkten Vorgesetzten und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programmen und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

 

       Beratung der Führungskräfte in allen rechtlichen und administrativen Aspekten der Funktionseinheit, insbesondere durch Analyse der geltenden Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung,

       Verwaltung der Verträge der Funktionseinheit nach speziellen Ausschreibungsverfahren,

       Bearbeitung möglicher Beschwerden und Ersuchen um Informationen in Bezug auf Ausschreibungen und die Erfüllung von Verträgen,

       Begleitung oder Vertretung von Vorgesetzten bei Sitzungen sowie internen und externen Arbeitsgruppen,

       Vorbereitung aller Aspekte und Überwachung von Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel, Verträge im Zuständigkeitsbereich der Funktionseinheit zu schließen, von der Redaktion der Verfahrensunterlagen bis zur Unterzeichnung des Vertrags, und Teilnahme an u. a. Eröffnungs- und Prüfungsausschüssen.

 

Der Rechtsreferent/Die Rechtsreferentin in der Besoldungsgruppe AD 7 übernimmt unter der Leitung des direkten Vorgesetzten und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programmen und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

 

       Beratung der Führungskräfte in allen komplexen rechtlichen und administrativen Aspekten der Funktionseinheit unter Bereitstellung einer ausführlichen Analyse und Auslegung komplexer Rechtsvorschriften und Rechtsprechung,

       Beaufsichtigung und strategische Verwaltung der komplexen Verträge mit hohem Wert der Funktionseinheit, wobei für strenge Einhaltung der fortschrittlichen Ausschreibungsverfahren gesorgt wird,

       Bearbeitung und Lösung von Beschwerden, bei denen es um hohe Summen geht, und Ersuchen um Informationen in Bezug auf Ausschreibungen und Vertragserfüllung, darunter auch Behandlung von Streitigkeiten und Mediationen,

       Begleitung bzw. Vertretung von Vorgesetzten in hochrangigen Sitzungen und bei internen wie auch externen Arbeitsgruppen, wobei für wirksame Kommunikation und Vertretung der Interessen der Funktionseinheit zu sorgen ist,

       Leitung der umfassenden Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung komplexer Ausschreibungsverfahren, von der Redaktion komplizierter Verfahrensunterlagen bis hin zur Beaufsichtigung der Unterzeichnung des Vertrags, und aktive Teilnahme an Eröffnungs- und Prüfungsausschüssen unter Einhaltung strenger Konformitätsvorschriften.

3.     Zulassungsbedingungen

 

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

 

a)      Allgemeine Bedingungen

 

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

 

       Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Union sein,

       die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

       Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

       den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

 

b)      Besondere Bedingungen

 

i)       Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

 

                 Für die Besoldungsgruppe AD 5

 

·       Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Jura mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht.

 

Für die Besoldungsgruppe AD 7

 

·       Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Jura mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht,

 

oder

 

ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Jura mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt A.2) von mindestens einem Jahr. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Punkt 3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.

 

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt sein – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

 

ii)        Erforderliche Berufserfahrung

 

Für die Besoldungsgruppe AD 5

·       Keine Berufserfahrung erforderlich.

 

Für die Besoldungsgruppe AD 7

Nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe oben unter Ziffer i)), müssen Sie folgende Berufserfahrung erworben haben:

 

·       mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung in den in Abschnitt A.2 genannten Aufgabengebieten, zwei davon bei einer nationalen Behörde oder Einrichtung oder einem Organ der Europäischen Union.

 

 

iii)     Sprachkenntnisse

 

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

 

sowie

 

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.

Falls Englisch oder Französisch Ihre Sprache 1 ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union vorweisen können. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darüber informiert, dass die Sprachen für dieses Auswahlverfahren (Englisch und Französisch) unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt wurden. Die Stelle des Rechtsreferenten/der Rechtsreferentin erfordert aufgrund der damit verbundenen Aufgaben besondere Fähigkeiten: Fähigkeiten in den Bereichen Analyse, Redaktion, technische Überwachung und administrative Verwaltung. Die neu eingestellten Bediensteten müssen daher in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie wahrnehmen müssen, Probleme anzugehen und mit externen Ansprechpartnern ebenso wirksam zu kommunizieren wie mit Führungskräften und Kollegen.

 

Kenntnisse mindestens einer dieser beiden Sprachen sind grundlegend, damit die betreffenden Bediensteten ihre Zuständigkeiten wahrnehmen und den dienstlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben, die sie ausführen müssen, gerecht werden können, insbesondere der Notwendigkeit, Arbeitsbeziehungen mit Interessenträgern zu knüpfen, die überwiegend Englisch oder Französisch sprechen, und die Zielsetzungen zu erreichen bzw. Projekte durchzuführen, die spezifisch für die Generaldirektion sind, in der die erfolgreichen Bewerber bzw. Bewerberinnen eingestellt werden und deren Arbeitssprachen Englisch und Französisch sind.

 

Die französische Sprache ist die Sprache, die in den Referaten der Generaldirektion, in der die erfolgreichen Bewerberinnen bzw. Bewerber eingestellt werden, und in den Beziehungen zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Die englische Sprache wiederum ist die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen und administrativen Behörden des Parlaments verwendet wird, insbesondere wenn es um die Redaktion von Dokumenten geht.

 

Die Beherrschung mindestens einer Sprache, Englisch oder Französisch, ist in Anbetracht der besonderen Aufgaben, die die neu eingestellten Bediensteten ausführen müssen, unbedingt notwendig. Diese Aufgaben beziehen sich auf Ausschreibungsverfahren, und die entsprechenden IT-Werkzeuge sind auf Englisch und Französisch. Beide Sprachen werden außerdem bei Sitzungen des Auftragsvergabeforums verwendet, an denen die eingestellte Person aktiv teilnimmt. Gute Französischkenntnisse sind ferner von wesentlicher Bedeutung für das ordnungsgemäße Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Französisch ist außerdem die Sprache, die üblicherweise in der Kommunikation mit externen Ansprechpartnern (Dienstleistern, Verwaltungen und lokalen Behörden in Verbindung mit den geltenden Bestimmungen) verwendet wird.

 

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik legt viel Wert auf eine wirksame Kommunikation zwischen ihren Bediensteten. Gemäß den Stellenausschreibungen der GD, die innerhalb und außerhalb des Europäischen Parlaments veröffentlicht werden, sind mindestens sehr gute Kenntnisse der einen Sprache und zufriedenstellende Kenntnisse der anderen Sprache, konkret Englisch und Französisch, erforderlich.

 

B. VERFAHREN

 

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

 

1.         Zulassung und Bewertung der Befähigungsnachweise (erste Phase)

 

a)      Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese wird nebst den Bewerbungsunterlagen an den Auswahlausschuss weitergeleitet.

 

b)      Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber dahingehend, ob sie den besonderen Bedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b entsprechen.

 

Für Bewerber und Bewerberinnen, die sich für die Besoldungsgruppe AD 7 bewerben, gilt: Bei der Prüfung der Zulassungsbedingungen kann der Auswahlausschuss eine Bewerbung der Besoldungsgruppe AD 5 zuweisen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

–      Nach den Angaben im Bewerbungsformular erfüllen die Bewerber und Bewerberinnen eindeutig nicht die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe AD 7, sondern die Bedingungen für die Besoldungsgruppe AD 5,

und

–      die Bewerber und Bewerberinnen haben in ihrer Erklärung ihr Einverständnis mit einer möglichen Neueinstufung in die Besoldungsgruppe AD 5 gegeben.

 

Bewerber und Bewerberinnen, die die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe AD 7 nicht erfüllen, können nicht der Besoldungsgruppe AD 5 zugewiesen werden und folglich nicht zu diesem Ausleseverfahren zugelassen werden, wenn keine oder eine unvollständige Einverständniserklärung eingereicht wird.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die neu in die Besoldungsgruppe AD 5 eingestuft wurden, wird die entsprechende Bewerbung zusammen mit allen übrigen Bewerbungen für die Besoldungsgruppe AD 5 neu bewertet.

 

c)      Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise aller in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen auf der Grundlage eines zuvor von ihm festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der sechs besten Bewerber und Bewerberinnen je Besoldungsgruppe, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

 

Der Auswahlausschuss stützt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sein müssen, die gleichzeitig und zusammen mit dem Bewerbungsformular eingereicht wurden (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3).

 

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber für die Besoldungsgruppe AD 5 berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere folgende Aspekte:

 

-      Qualifikationen und Abschlüsse,

-      nachweisliche Kenntnisse im Bereich der Begleitung von Vorgesetzten bei Sitzungen,

-      nachweisliche Fähigkeit, die Führungsebene bei internen wie auch externen Arbeitsgruppen zu vertreten,

-      gründliche Kenntnisse/Fähigkeiten im Bereich der Beratung der Führungsebene in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten,

-      Kenntnisse im Bereich der Analyse und Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsprechung,

-      umfassende Kenntnisse des Verfahrens zur Vorbereitung von Ausschreibungen, einschließlich der Redaktion der Verfahrensunterlagen und Einhaltung der Ausschreibungsverfahren und vertraglichen Verpflichtungen,

-      nachgewiesene Kenntnisse/Fähigkeiten im Bereich der Bewertung von Vorschlägen anhand von Kriterien und der Gewährleistung von Transparenz,

-      nachweisliche Fähigkeit, in einem europäischen oder internationalen Umfeld zu arbeiten.

 

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

 

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber für die Besoldungsgruppe AD 7 berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere folgende Aspekte:

-      Qualifikationen und Abschlüsse,

-      Erfahrung im Bereich der Vertretung bzw. Begleitung von Vorgesetzten in hochrangigen Sitzungen und bei internen wie auch externen Arbeitsgruppen,

-      Erfahrung mit der Beratung der Vorgesetzten in komplexen rechtlichen und administrativen Angelegenheiten mit Schwerpunkt auf der ausführlichen Analyse und Auslegung komplexer Rechtsvorschriften und Rechtsprechung,

-      Erfahrung mit der umfassenden Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung komplexer Ausschreibungsverfahren, von der Redaktion komplizierter Verfahrensunterlagen bis hin zur Beaufsichtigung der Unterzeichnung des Vertrags,

-      Erfahrung mit der Leitung von und aktiven Teilnahme an Eröffnungs- und Prüfungsausschüssen,

-      Berufserfahrung in einem europäischen oder internationalen Umfeld, insbesondere in einem hochrangigen rechtlichen und administrativen Rahmen. 

 

Jedes Kriterium wird anhand einer Bewertungsskala (von 1 bis 5) bewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Gesamtpunktzahl bewertet, um ihre Eignung für die Stelle zu bestimmen.

 

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

 

Ihnen wird per E-Mail mitgeteilt, ob der Auswahlausschuss anhand Ihrer Erfüllung der Zulassungsbedingungen und der bei der Bewertung der Befähigungsnachweise erzielten Punkte entschieden hat, Sie zu den Prüfungen zuzulassen.

 

2.              Prüfungen (zweite Phase)

Um die Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die vorstehend beschriebenen Aufgaben auszuführen, zu bewerten, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:

 

Schriftliche Prüfung

 

a) Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in englischer oder französischer Sprache anhand eines Dokuments zur Bewertung der Fähigkeit, die Aufgaben nach Punkt A.2 auszuführen, und der redaktionellen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber.

 

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten

Bewertung: 0–20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

Diese Prüfung wird als Präsenzveranstaltung oder online durchgeführt.

 

Mündliche Prüfung

 

b) Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Englisch oder Französisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente die Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2. beschriebenen Aufgaben bewertet wird.

 

Höchstdauer der Prüfung: höchstens 45 Minuten

Bewertung: 0–40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Diese Prüfung wird als Präsenzveranstaltung oder online durchgeführt.

 

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zum Test. Sie müssen den Anweisungen genau Folge leisten. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

 

3.         Eignungsliste

 

Der Auswahlausschuss erstellt eine Eignungsliste, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber je Besoldungsgruppe enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Auf dem letzten Platz der Listen werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt.

 

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse informiert.

Die Eignungslisten werden auf der offiziellen Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Die Eignungslisten gelten bis zum 31. Dezember 2028. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Listen aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

 

 

 

C.   EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

 

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.

 

Bei der Online-Bewerbung müssen die Bewerber und Bewerberinnen zwingend angeben, für welche Besoldungsgruppe (AD 5 und AD 7) sie sich bewerben. Außerdem müssen alle Bewerberinnen und Bewerber die „Einverständniserklärung“ herunterladen, ausfüllen, datieren und unterzeichnen und sie anschließend zu ihrer Bewerbung hochladen, damit sie die Bewerbung von Seite 2 bis Seite 3 bearbeiten können.

Diese Erklärung ist wichtig für Bewerberinnen und Bewerber für die Besoldungsgruppe AD 7, da sie dem Auswahlausschuss ermöglicht, sie bei Bedarf in eine niedrigere Besoldungsgruppe neu einzustufen, was nur auf Ersuchen des Bewerbers bzw. der Bewerberin vorgenommen wird.

 

 

Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen

 

6. November 2024 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)