Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 06/11/2024 12:00
Dienststelle : 08-Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik
Kennziffer : PE/308/2024/S/INLO - ADMINISTRATIVE MANAGER (AD 8)
Bewerbungsleitfaden : Guide for candidates

STELLENAUSSCHREIBUNG NR. PE/308/2024/S/INLO

 

BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT

Verwaltungsleiter/Verwaltungsleiterin (AD 8)

 

  

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments in der Anlage zu dieser Bekanntmachung. 

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

 

INHALT

A.                 ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.                  VERFAHREN

C.                  EINREICHUNG DER BEWERBUNG

ANHANG:     LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

 

A.   ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

 

1.      Allgemeines

 

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle eines/einer Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 8 in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) zu eröffnen. Arbeitsort ist Brüssel.

Gesucht wird ein Verwaltungsleiter/eine Verwaltungsleiterin

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 8, erste Dienstaltersstufe. Das monatliche Grundgehalt beträgt 8 216,45 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Unionssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen. Es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin eingestellt wird, kann nach Maßgabe der jeweiligen Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne jedwede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

2.      Art der Tätigkeit

 

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) bietet Fachkenntnisse in den Bereichen Gebäudemanagement, Logistik und Bauvorhaben auf etwa 1,1 Mio. Quadratmetern in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie in den Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten. Außerdem stellt sie Catering- und Beförderungsleistungen bereit, verwaltet die Büroräume des Parlaments und ist beispielsweise für Mobiliar und Büromaterial sowie die Verteilung der Post zuständig.

Die Verwaltungsleiter sind entweder direkt einem Direktor der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik unterstellt oder arbeiten in einem der Generaldirektion zugehörigen Referat und führen Beratungs- und Analyseaufgaben in einem oder mehreren Zuständigkeitsbereichen der Generaldirektion aus, wie nachstehend beschrieben ist.

Die Verwaltungsleiter werden mit Dienstort Brüssel eingestellt und müssen regelmäßig Reisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte unternehmen. Die Aufgaben umfassen eine enge Zusammenarbeit mit dem Direktor (bzw. Generaldirektor), den übrigen Abteilungen in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, anderen Generaldirektionen im Sekretariat und im Bedarfsfall mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Verwaltungsleiter stellen ihren Vorgesetzten rechtzeitig einschlägige Beratung und Informationen zu Themen bereit, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen.

Diese Aufgaben erfordern Gründlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Maß an Geheimhaltung, die Fähigkeit, zu analysieren und zusammenzufassen, vorausschauendes Planen, Diplomatie und die Fähigkeit, problemlos Kontakte zu verschiedensten Personen auf allen Ebenen zu pflegen. Wichtig ist vor allem die Fähigkeit, eine breite Palette häufig komplexer Probleme anzugehen, sich rasch auf neue Gegebenheiten einzustellen und wirksam zu kommunizieren. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen Eigeninitiative und ein hohes Maß an Motivation besitzen. Sie müssen in der Lage sein, regelmäßig intensiv sowohl allein als auch im Team zu arbeiten und sich an ein multikulturelles und mehrsprachiges Arbeitsumfeld anzupassen.

Die Verwaltungsleiter übernehmen unter der Leitung des direkten Vorgesetzten und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programmen und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

        Beratung der Führungskräfte in allen rechtlichen und administrativen Aspekten der Funktionseinheit, insbesondere durch Analyse der geltenden Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung,

        Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit, um eine hochwertige Dienstleistung in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu erbringen,

        Verfügung, Festlegung, Formalisierung, Anregung, Umsetzung und Nachbearbeitung rechtlicher und administrativer Aspekte der Zuständigkeiten der Verwaltungseinheit,

        Koordinierung der Planung und Redaktion von Mitteilungen für die spezifischen Organe des Parlaments (z. B. das Kollegium der Quästoren, Arbeitsgruppen des Präsidiums usw.),

        Bereitstellung juristischer Fachkenntnisse für die Verwaltungseinheit, die sich mit der Immobilienmarktanalyse befasst,

        Begleitung von Vorgesetzten zu Sitzungen oder Vertretung von Vorgesetzten bei internen und externen Arbeitsgruppen,

        Redaktion von Studien, Berichten, Mitteilungen, Schreiben, Statistiken und sonstigen Dokumenten im Zusammenhang mit der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung (auf die Barrierefreiheit und die Umwelt bezogene Themen) des Europäischen Parlaments, einschließlich Abfassung von Regeln,

        Pflege der Kontakte zu den beteiligten Dienststellen bzw. den entsprechenden Dienststellen auf interinstitutioneller Ebene,

        Leitung und Koordinierung spezifischer Projekte mit Blick auf ihren erfolgreichen Abschluss.

 

3.      Zulassungsbedingungen

 

An dem für die Einreichung der Bewerbungen festgesetzten Schlusstermin müssen Sie die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

 

a)      Allgemeine Bedingungen

 

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie

        Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Union sein,

        die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

        Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

        den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

 

b)      Besondere Bedingungen

 

i)       Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

        Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr entspricht, 

oder

–     ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigtes Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine einschlägige Berufserfahrung entsprechend der Stellenbeschreibung (Abschnitt A.2) von mindestens einem Jahr. Diese einjährige Berufserfahrung wird bei der Berechnung der erforderlichen Dauer der Berufserfahrung gemäß Punkt 3 Buchstabe b Ziffer ii nicht berücksichtigt.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines Mitgliedstaats der Union, wie dem Bildungsministerium eines Mitgliedstaats der Union, anerkannt sein – unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der Union oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein in einem Drittstaat ausgestelltes Abschlusszeugnis verfügen, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen. Weitere Informationen über die Anerkennung von in einem Drittstaat erworbenen Abschlüssen im Rahmen der ENIC-NARIC-Netze finden Sie auf der Website https://www.enic-naric.net. Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für die geforderten Mindestqualifikationen sind in der Tabelle im Bewerbungsleitfaden enthalten. Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Nachweis über die EU-Äquivalenz ihres Abschlusszeugnisses beifügen, bzw. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss nicht von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats anerkannt ist, werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.

 

ii)         Erforderliche Berufserfahrung

Nach dem Erwerb der Qualifikationen, die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigen (siehe oben unter Ziffer i)), müssen Sie folgende Berufserfahrung erworben haben:

        Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens sechs Jahre einschlägige Berufserfahrung in den in Abschnitt A.2 genannten Aufgabengebieten haben, drei davon bei einer nationalen Behörde oder Einrichtung oder einem Organ der Europäischen Union.

 

iii)     Sprachkenntnisse

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (Sprache 1), d. h. Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

sowie

ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.

Falls Englisch oder Französisch Ihre Sprache 1 ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der anderen 23 Amtssprachen der Europäischen Union vorweisen können. Sprache 2 muss eine andere als Sprache 1 sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darüber informiert, dass die Sprachen für dieses Auswahlverfahren (Englisch und Französisch) unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt wurden. Die Stelle des Verwaltungsleiters/der Verwaltungsleiterin erfordert aufgrund der damit verbundenen Aufgaben besondere Fähigkeiten: Fähigkeiten in den Bereichen Analyse, Redaktion, technische Überwachung und administrative Verwaltung. Die neu eingestellten Bediensteten müssen daher in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie wahrnehmen müssen, Probleme anzugehen und mit externen Ansprechpartnern ebenso wirksam zu kommunizieren wie mit Führungskräften und Kollegen. 

Kenntnisse mindestens einer dieser beiden Sprachen sind grundlegend, damit die betreffenden Bediensteten ihre Zuständigkeiten wahrnehmen und den dienstlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben, die sie ausführen müssen, gerecht werden können, insbesondere der Notwendigkeit, Arbeitsbeziehungen mit Interessenträgern zu knüpfen, die überwiegend Englisch oder Französisch sprechen, und die Zielsetzungen zu erreichen bzw. Projekte durchzuführen, die spezifisch für die Generaldirektion sind, in der die erfolgreichen Bewerber bzw. Bewerberinnen eingestellt werden und deren Arbeitssprachen Englisch und Französisch sind. 

Die französische Sprache ist die Sprache, die in den Referaten der Generaldirektion, in der die erfolgreichen Bewerberinnen bzw. Bewerber eingestellt werden, und in den Beziehungen zwischen diesen Referaten am häufigsten verwendet wird. Die englische Sprache wiederum ist die Sprache, die am häufigsten im Umgang mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen und administrativen Behörden des Parlaments verwendet wird, insbesondere wenn es um die Redaktion von Dokumenten geht. 

Die Beherrschung mindestens einer Sprache, Englisch oder Französisch, ist in Anbetracht der besonderen Aufgaben, die die neu eingestellten Bediensteten ausführen müssen, unbedingt notwendig. Diese Aufgaben beziehen sich auf Ausschreibungsverfahren, und die entsprechenden IT-Werkzeuge sind auf Englisch und Französisch. Beide Sprachen werden außerdem bei Sitzungen des Auftragsvergabeforums verwendet, an denen die eingestellte Person aktiv teilnimmt. Gute Französischkenntnisse sind ferner von wesentlicher Bedeutung für das ordnungsgemäße Verständnis der geltenden Rechtsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Französisch ist außerdem die Sprache, die üblicherweise in der Kommunikation mit externen Ansprechpartnern (Dienstleistern, Verwaltungen und lokalen Behörden in Verbindung mit den geltenden Bestimmungen) verwendet wird.

Die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik legt viel Wert auf eine wirksame Kommunikation zwischen ihren Bediensteten. Gemäß den Stellenausschreibungen, die innerhalb und außerhalb des Europäischen Parlaments veröffentlicht werden, sind mindestens sehr gute Kenntnisse der einen Sprache und zufriedenstellende Kenntnisse der anderen Sprache, konkret Englisch und Französisch, erforderlich. Bei diesem Auswahlverfahren sollte das bewährte Verfahren der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik befolgt werden.

 

B.   VERFAHREN

 

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

 

1.         Zulassung und Bewertung der Befähigungsnachweise (erste Phase)

a)     Die Anstellungsbehörde erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbungen in der erforderlichen Form bis zum Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen nach Abschnitt A.3 Buchstabe a erfüllen. Diese wird nebst den Bewerbungsunterlagen an den Auswahlausschuss weitergeleitet.

b)     Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber dahingehend, ob sie den besonderen Bedingungen gemäß Abschnitt A.3 Buchstabe b entsprechen.

c)      Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise aller in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen auf der Grundlage eines zuvor von ihm festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der sechs besten Bewerber und Bewerberinnen, die zu den Prüfungen eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Der Auswahlausschuss stützt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch Nachweise belegt sein müssen, die gleichzeitig und zusammen mit dem Bewerbungsformular eingereicht wurden (weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments unter Punkt 3.3).

 

Bei der Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere folgende Aspekte:

        Qualifikationen und Abschlüsse,

        Erfahrung mit der Begleitung oder Vertretung von Vorgesetzten bei Sitzungen sowie internen und externen Arbeitsgruppen,

        Erfahrung mit der Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit, einschließlich Humanressourcen und Haushaltsmittel,

        Erfahrung mit der Beratung der Führungskräfte in allen rechtlichen Verwaltungsaspekten der Funktionseinheit, insbesondere Analyse der geltenden Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung,

        Erfahrung mit der Vorbereitung und Erleichterung der Entscheidungsfindung in Bereichen der Verwaltungs- bzw. operationellen Verantwortung und mit der Prüfung verschiedener Aspekte,

        wesentliche Erfahrung mit der Redaktion von Berichten, Mitteilungen, Schreiben, Statistiken und sonstigen Dokumentenarten im Zusammenhang mit der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung, einschließlich Abfassung von Regeln für das Europäische Parlament,

        nachweisliche Erfahrung mit der Unterstützung bei der Verwaltung und Rechnungsführung der Dienststelle unter Sicherstellung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften,

        Erfahrung mit der Pflege der Kontakte zu den einschlägigen Dienststellen und den entsprechenden Dienststellen auf interinstitutioneller Ebene,

        Erfahrung mit der Leitung und Koordinierung spezifischer Projekte mit Blick auf ihren erfolgreichen Abschluss,

        Berufserfahrung in einem multinationalen Umfeld und nachweisliche Fähigkeit, verschiedene Kulturen zu integrieren. 

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

Sie werden per E-Mail davon unterrichtet, welche Entscheidung der Auswahlausschuss in Bezug auf Ihre Zulassung zu bzw. Ihren Ausschluss von den Prüfungen getroffen hat.

 

2.  Prüfungen (zweite Phase)

Um die Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die vorstehend beschriebenen Aufgaben auszuführen, zu bewerten, führt der Auswahlausschuss folgende Prüfungen durch:

 

Schriftliche Prüfung

a)  Prüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit in englischer oder französischer Sprache anhand eines Dokuments zur Bewertung Ihrer Fähigkeit, die Aufgaben nach Punkt A.2 auszuführen, und Ihrer redaktionellen Fähigkeiten.

Dauer der Prüfung: höchstens 90 Minuten

Bewertung: 0–20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte)

 

Mündliche Prüfung

b)  Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Englisch oder Französisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente die Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2. beschriebenen Aufgaben bewertet wird.

Höchstdauer der Prüfung: höchstens 45 Minuten

Bewertung: 0–40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte)

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen zum Test. Sie müssen den Anweisungen genau Folge leisten. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

 

3.         Eignungsliste

Der Auswahlausschuss erstellt eine Eignungsliste, die – in alphabetischer Reihenfolge – die Namen der drei Bewerberinnen bzw. Bewerber enthält, die bei dem Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die besten Ergebnisse erzielt haben, sofern die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber in beiden Prüfungen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt. 

Sie werden schriftlich über Ihre Ergebnisse informiert.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2028. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Fall einer Verlängerung werden die in diese Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNG

 

Sie müssen Ihre Bewerbung über die Online-Plattform Apply4EP einreichen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments, bevor Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen.

 

Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen

6. November 2024 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)