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PE/280/S/LINC - BEDIENSTETE/BEDIENSTETER AUF ZEIT - VERWALTUNGSLEITERIN/VERWALTUNGSLEITER (AD 7)

Ort : Brüssel
Publikationsende auf externer Website : 28/11/2022 12:00
Dienststelle : 10-Direction générale de la logistique et de l'interprétation pour les conférences
Kennziffer : PE/280/S/LINC - CADRE ADMINISTRATIF (AD 7)
Bewerbungsleitfaden :

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren im Anhang zu dieser Stellenausschreibung aufmerksam durch.

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung; darin werden die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen erläutert.

 

INHALT

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANLAGE: LEITFADEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEI AUSLESEVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

 

A. ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung einer Stelle für eine Bedienstete/einen Bediensteten auf Zeit (AD 7) in der Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen, Direktion Konferenzorganisation, Referat Dienstleistungen für Konferenzen mit Fernteilnahme, zu eröffnen.

Gesucht wird eine Verwaltungsrätin/ein Verwaltungsrat (Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter) mit Dienstort Brüssel, deren bzw. dessen Aufgabe es ist, unter Nutzung der Plattform für die mehrsprachige Fernteilnahme komplexe Konferenzen zu unterstützen und zu koordinieren, die Arbeitsabläufe bei der Durchführung von Konferenzen mit mehrsprachiger Fernteilnahme oder mit Fernsimultanverdolmetschung zu verbessern sowie die strategische Entwicklung der über die Plattform angebotenen Dienstleistungen zu koordinieren.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 7, erste Dienstaltersstufe, das monatliche Grundgehalt beträgt 6 568,39 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen; es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerberinnen/Bewerber eingestellt werden, kann jedoch in Übereinstimmung mit ihrer Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation.

 

  1. Beschreibung der Tätigkeit

Die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen (GD LINC) ist der Erbringer sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit mehrsprachigen Konferenzen im Europäischen Parlament. Aufgabe der GD LINC ist es, das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, seine politischen Ziele zu erreichen, indem sie ihm mit höchster Professionalität und dem Bestreben, hervorragende Leistungen zu erbringen, die erforderliche sprachliche, technische und logistische Unterstützung für die Abhaltung seiner Sitzungen und Konferenzen bereitstellt. Die Generaldirektion trägt zur demokratischen Legitimität des Parlaments bei, indem sie die Mitglieder dabei unterstützt, sich in sämtlichen Amtssprachen der Union zu äußern, damit die Rechtsetzungsarbeit reibungslos verläuft und für sämtliche Bürgerinnen und Bürger der Union zugänglich ist.

Die Direktion Konferenzorganisation der GD LINC konzentriert sich darauf, den Organisatoren von Konferenzen und anderen Veranstaltungen im Europäischen Parlament Konferenzdienstleistungen zu erbringen, bei denen es sich nicht um die Verdolmetschung handelt. Sie sorgt dafür, dass die administrative, technische und logistische Unterstützung der Organisation von Sitzungen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen ununterbrochen und effizient geleistet wird.

Die Verwaltungsrätin/der Verwaltungsrat – Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter wird mit Dienstort Brüssel eingestellt und übernimmt unter der Leitung ihrer/seiner bzw. ihres/seines Vorgesetzten und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programme und Prioritäten insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unterstützung und Koordinierung von komplexen Konferenzen unter Nutzung der Plattform für die mehrsprachige Fernteilnahme;
  • Verwaltung der Beziehungen zum Betreiber der Plattform für die Fernteilnahme, um eine kontinuierliche Verbesserung der erbrachten Dienstleistungen zu ermöglichen;
  • Koordinierung der strategischen Entwicklung der von dem Referat auf der Plattform für die Fernteilnahme erbrachten Dienstleistungen;
  • Verbreitung aller internen und externen Mitteilungen und Unterlagen, die notwendig sind, damit alle Nutzerinnen und Nutzer der Dienste der GD, darunter die Mitglieder und das Personal, gut informiert sind;
  • Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen;
  • Unterstützung der laufenden Führung des Teams, das für die Durchführung der Sitzungen unter Nutzung der Plattform für die mehrsprachige Fernteilnahme zuständig ist;
  • Abstimmung mit den Dolmetscherinnen und Dolmetschern (Planung, Information, Nachverfolgung u. a. m.).

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert Analyse-, Argumentations- und Entscheidungsvermögen sowie Fähigkeiten zur Abfassung von Texten. Die Verwaltungsrätin/der Verwaltungsrat muss außerdem Initiative, Anpassungsfähigkeit und ein ausgeprägtes Gespür für Kundendienst und Antizipation zeigen. Sie/er muss außerdem über nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen Projektmanagement und Verhandlungsführung verfügen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Fähigkeit, unterschiedliche und oftmals komplexe Problemstellungen zu erfassen, rasch auf veränderte Umstände zu reagieren, wirksam in englischer Sprache zu kommunizieren, regelmäßig im Rahmen enger Fristen sowohl unabhängig als auch im Team intensiv zu arbeiten, sich an ein europäisches und/oder internationales Arbeitsumfeld anzupassen und mit Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern auf allen Ebenen umzugehen.

Arbeitssprache ist überwiegend das Englische. Dessen Kenntnis ist bei der Pflege der Beziehungen zum Betreiber der Plattform für die Fernteilnahme unverzichtbar, und auch die externe Kommunikation mit den Auftraggebern (insbesondere mit den Sekretariaten der parlamentarischen Ausschüsse und der Fraktionen sowie mit den Mitgliedern), die Erstellung sämtlicher Unterlagen, die Werbeaktivitäten und die Führung des Teams erfolgen in englischer Sprache.

Mit diesen Aufgaben sind Dienstreisen zu den anderen üblichen Arbeitsorten des Europäischen Parlaments (Luxemburg und Straßburg) sowie außerhalb dieser Orte verbunden.

 

  1. Zulassungsbedingungen

Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

a) Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union müssen Sie:

  • Staatsangehörige(r) eines der Mitgliedstaaten der Union sein,
  • die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,
  • Ihren Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • den für die Ausübung des angestrebten Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

b) Besondere Bedingungen

i) Erforderliche Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ein Bildungsniveau haben, das einem abgeschlossenen, dreijährigen Hochschulstudium entspricht, bescheinigt durch ein in einem Mitgliedstaat offiziell anerkanntes Abschlusszeugnis. Der Auswahlausschuss berücksichtigt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Bildungssysteme. Beispiele für erforderliche Mindestqualifikationen sind der Tabelle im Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren zu entnehmen.

Abschlüsse müssen von einer offiziellen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, wie dem Bildungsministerium eines EU-Mitgliedstaats, anerkannt werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ausgestellt wurden.

ii) Erforderliche Berufserfahrung

Zusätzlich zu den unter A.3 Buchstabe b geforderten Befähigungsnachweisen i) müssen Sie über mindestens 24 Monate Berufserfahrung in einem Bereich verfügen, der für die Art der unter A.2 genannten Aufgaben relevant ist.

iii) Sprachkenntnisse

Sie müssen gründliche Kenntnisse (Niveau C1) einer Amtssprache der Europäischen Union (Sprache 1) besitzen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch,

und

ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der englischen Sprache (Sprache 2). Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein. Falls Französisch die Sprache 1 ist, werden ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer der 23 anderen Amtssprachen der Europäischen Union verlangt.

Bitte beachten Sie, dass die oben geforderten Mindestniveaus für jeden Bereich der sprachlichen Fähigkeiten (Sprechen, Schreiben, Hören, Lesen) gelten, der auf dem Bewerbungsbogen angegeben ist. Diese Fähigkeiten entsprechen denen, die im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europa.eu/europass/common-european-framework-reference-language-skills) festgelegt sind.

Die Sprache 2 für dieses Ausleseverfahren (Englisch) wurde unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses festgelegt, das aufgrund der Art der unter Punkt A.2 dieser Stellenausschreibung beschriebenen Tätigkeit besondere sprachliche Kenntnisse erforderlich macht. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Dienstes beizutragen, muss die eingestellte Person daher in der Lage sein, in der englischen Sprache effizient zu arbeiten und zu kommunizieren. Konkret muss die eingestellte Person fähig sein, mit den verschiedenen Sekretariaten, die Konferenzen mit mehrsprachiger Fernteilnahme veranstalten, den Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Dienststellen, die an der an der Bereitstellung der Dienstleistungen für diese Konferenzen beteiligt sind, und den Betreibern der Plattform zu interagieren sowie effizient mit anderen internen und externen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, mit Vorgesetzten und mit den Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Referats zu kommunizieren. Alle diese Aufgaben werden hauptsächlich in englischer Sprache ausgeführt.

 

Darüber hinaus müssen alle Bewerberinnen und Bewerber im Sinne der Gleichbehandlung und unter Achtung von Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e BBSB, selbst wenn Englisch ihre erste Amtssprache ist, zumindest ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache besitzen, bei der es sich um eine der übrigen Amtssprachen der Europäischen Union handelt.

 

B. ABLAUF DES VERFAHRENS

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

  1. Zulassung zum Ausleseverfahren

Wenn Sie

  • die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen und
  • Ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben,

prüft der Auswahlausschuss Ihre Bewerbungsunterlagen im Hinblick auf die besonderen Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Auswahlausschuss Sie zum Ausleseverfahren zu.

Der Ausschuss stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

 

  1. Bewertung der Befähigungsnachweise

Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise der zu dem Ausleseverfahren zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber auf der Grundlage eines zuvor von ihm festgelegten Bewertungsrasters und erstellt die Liste der zwölf besten Bewerberinnen/Bewerber, die zur schriftlichen Prüfung eingeladen werden. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber auf dem letzten Platz.

Bei der Beurteilung der Qualifikationen der Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere die folgenden Aspekte (zu belegen durch Nachweise, die den Bewerbungsunterlagen beizufügen sind):

  • Erfahrung in und/oder mit politischen Instanzen;
  • Erfahrung mit der Organisation von Veranstaltungen mit Simultanverdolmetschung;
  • Erfahrung bei der operativen und praktischen Verwaltung von Plattformen für die mehrsprachige Fernteilnahme;
  • Erfahrung bei der Festlegung und Verbesserung von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Durchführung von Konferenzen mit mehrsprachiger Fernteilnahme;
  • Erfahrung in einem europäischen und/oder internationalen Umfeld.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

 

  1. Prüfungen

Schriftliche Prüfung

a) Verfassen eines Textes auf Englisch auf der Grundlage einer Akte, um Ihre Fähigkeit, die in Abschnitt A.2 beschriebenen Tätigkeiten auszuüben, sowie Ihre Fähigkeit, Texte zu verfassen und zusammenzufassen, zu prüfen.

Dauer der Prüfung: 3 Stunden.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).

Diese Prüfung wird als Fernprüfung am Computer durchgeführt.

Die sechs Bewerberinnen/Bewerber, die bei der schriftlichen Prüfung die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zu den mündlichen Prüfungen eingeladen, sofern sie die Mindestpunktzahl erreicht haben. Der Auswahlausschuss berücksichtigt alle gleichrangigen Bewerberinnen/Bewerber auf dem letzten Platz.

Mündliche Prüfungen

b) Gespräch mit dem Auswahlausschuss auf Englisch, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben eingeschätzt wird. Der Auswahlausschuss prüft auch Ihre Kenntnisse in der Sprache, die Sie als Sprache 1 bzw. (wenn Ihre Sprache 1 Englisch ist) als Ihre Sprache 2 angegeben haben.

Dauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20 Punkte).

c) Prüfung in Form einer Gruppendiskussion oder eines Rollenspiels auf Englisch, damit der Auswahlausschuss Ihre unter A.2 dieser Stellenausschreibung beschriebenen Fähigkeiten und insbesondere Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Kreativität und Ihre Entscheidungsfreudigkeit sowie Ihr Verhalten in einer Gruppe oder in einer bestimmten Situation beurteilen kann.

Die Dauer der Gruppendiskussion wird vom Auswahlausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.

Dauer des Rollenspiels: höchstens 20 Minuten.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte).

Diese Prüfungen können als Fernprüfungen durchgeführt werden.

Sie erhalten rechtzeitig Anweisungen für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Prüfungen finden an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit statt. Wenn Sie nicht auf die Einladung zu einer Prüfung antworten, nicht per E-Mail erreichbar sind oder nicht zu einer Prüfung erscheinen, werden Sie ausgeschlossen. Sie müssen den Anweisungen genau folgen. Die Nichtbeachtung oder ein Verhalten, das den Anweisungen widerspricht, führt zum sofortigen Ausschluss.

 

  1. Aufnahme in die Eignungsliste

In die Eignungsliste werden in der Reihenfolge der Ergebnisse die Namen der drei Bewerberinnen/Bewerber aufgenommen, die beim gesamten Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die höchste Punktzahl und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben. Auf dem letzten Platz der Liste werden alle gleichrangigen Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt.

Sie werden persönlich schriftlich über Ihre Ergebnisse unterrichtet.

Die Eignungsliste wird im Intranet des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ihre Geltungsdauer kann durch einen Beschluss der Anstellungsbehörde verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen/Bewerber zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, so haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

Die Aufnahme in die Eignungsliste stellt weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung dar.

 

C. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Um eine Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie über ein Konto auf der Plattform Apply4EP verfügen: https://apply4ep.gestmax.eu/search/index/lang/de_DE. Sie dürfen nur EIN Konto einrichten. Um dieses Konto einzurichten, klicken Sie auf die Registerkarte „Online bewerben“ am Ende der Seite.

Lesen Sie bitte aufmerksam den Leitfaden für die Bewerberinnen und Bewerber bei Ausleseverfahren des Europäischen Parlaments durch, bevor Sie Ihren Bewerbungsbogen ausfüllen, und fügen Sie alle einschlägigen Belege bei.

 

Frist für die Einreichung der Bewerbungen

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft ab am

28.11.2022, 12.00 Uhr Brüsseler Zeit.

 

Nach der Validierung Ihres Bewerbungsbogens wird Ihnen automatisch eine Empfangsbestätigung zugeschickt.

Bitte NEHMEN SIE ABSTAND VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zum Zeitplan für den Ablauf des Verfahrens.